Falsche Handwerkerrechnung

18. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
theotax
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)
Falsche Handwerkerrechnung

Hallo,

Handwerker führt beauftragte Arbeiten durch. Ein Angebot gab es vorher nicht. Nach dem ausführen der Arbeiten wurde kein Stundenzettel oder sonstiges unterschrieben.

Jetzt gibt es diverse Probleme mit der Rechnung:

1.
Es wurden in der Summe 5h abgerechnet (auf 2 Positionen verteilt) in der Summe wurden aber nur 3,5h geleistet. Zeugen innerhalb der Familie lassen sich für die Zeiten benennen.

2.
Es wurden z.B. 50m Kabel abgerechnet aber nur 30m gebraucht, es wurden 100 Schellen abgerechnet aber nur 50 gebraucht.

3.
Es wurden Waren abgerechnet für ca. 80 EUR die man für ca. 25 EUR bekommt.

Welche der 3 Punkte kann man auf der Rechnung kürzen? Wer muß bei Punkt 1 und 2 den Beweis antreten? Hat man bei Punkt drei Pech gehabt da natürlich verschiedene Läden verschiedene Preise haben, bei Aldi sind die Nudeln auch billiger als beim Rewe...

Die Rechnung wurde schon um obige 3 Punkte gekürzt und dem Handwerker erläutert, unstrittiger Betrag ist bezahlt. Handwerker schickt ohne weiteren Kommentar eine Mahnung. Wie sollte man weiter verfahren?

Danke,
T.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
1.
Es wurden in der Summe 5h abgerechnet (auf 2 Positionen verteilt) in der Summe wurden aber nur 3,5h geleistet. Zeugen innerhalb der Familie lassen sich für die Zeiten benennen.

Wenn es dafür Zeugen gibt, ist die Frage ob dies ein Richter überzeugt. Aber besser als gar nichts.



quote:
2.
Es wurden z.B. 50m Kabel abgerechnet aber nur 30m gebraucht, es wurden 100 Schellen abgerechnet aber nur 50 gebraucht.


Wie könnte man dies vor Gericht beweisen?



quote:
3.
Es wurden Waren abgerechnet für ca. 80 EUR die man für ca. 25 EUR bekommt.

Wenn man so gute Quellen hat, hätte man die Sachen halt selbst besorgen müssen?
Ansonsten wird der Handwerker zu seinen Preisen abrechnen können.

PS: Kabel ist nicht gleich Kabel, auch wenn Laien dies immer wieder gerne glauben ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Welche der 3 Punkte kann man auf der Rechnung kürzen? Wer muß bei Punkt 1 und 2 den Beweis antreten? Hat man bei Punkt drei Pech gehabt da natürlich verschiedene Läden verschiedene Preise haben, bei Aldi sind die Nudeln auch billiger als beim Rewe...



Selbstverständlich trifft den Handwerker die Beweislast, d.h. er muss die Rechtmässigkeit/Angemessenheit seiner Forderungen nachweisen, wenn du sie bestreitest.

Falls er die Differenz einklagt und die Geschichte geht vor Gericht, würde ein -teurer- Gutachter eingeschaltet. Dessen Erkenntnisse würden dann entscheiden. Der Verlierer müsste alle Kosten zahlen.

Bevor es so weit kommt, solltest du die Rechnung von einem Profi prüfen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Die HWK hat normalerwesie auch eine Schlichterstelle, die man in solchen Fällen involvieren könnte.

Wesentlich günstiger als eine Gerichtsverahndlung ...





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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
theotax
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

Das mit der Schiedstelle ist ein guter Hinweis - danke!

Wie kann der Handwerker das nachweisen, wenn er die Beweislast hat bräuchte ich für die Stunden nicht mal einen Zeugen. Das mit dem Material stelle ich mir sehr einfach vor, man legt ein Zollstock am Kabel an und misst die Länge. Ist das zu naive? Die überhöhten Preise der einzelen Teile sind wohl wirklich schwierig.

Danke!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wie kann der Handwerker das nachweisen, wenn er die Beweislast hat bräuchte ich für die Stunden nicht mal einen Zeugen. Das mit dem Material stelle ich mir sehr einfach vor, man legt ein Zollstock am Kabel an und misst die Länge. Ist das zu naive?



Ich bin mir nicht so sicher, ob du das Problem verstanden hast, deshalb folgendes Bsp.:

HW klagt 500 EUR/Einbehalt ein. AG bestellt einen Gutachter, Kosten 1.000 EUR. Ergebnis: Nur 250 EUR
sind ok, HW verliert 1/2. Die Prozessosten werden entsprechend gequotelt, du zahlst 1/2 der Gutachterrechnung + 1/2 der Gerichtskosten (82,50 EUR) + deinen RA (280 EUR).

Du hast dann 250 EUR der Forderung "gewonnen", dafür aber 862,50 EUR an Kosten produziert.

Deshalb die Rechnung sehr sorgfältig prüfen, bevor die Frist abläuft.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
theotax
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

das ist soweit klar, die gleiche Rechnung gilt aber auch für den Handwerker. Sprich er sollte auch sehr genau prüfen ob er vor Gericht geht.

Die Frage ist nur wir man dem Handwerker klar macht dass er Beweisprobleme hat und daher vor Gericht genau seine Rechnung zum tragen kommt.

Ausser er ist Rechtschutzversichert dann kann er wohl alles probieren und es tut ihm nicht weh, oder wie sehe ich das? Falls dem so ist stellt er einfach immer erhöhte Rechnungen und kommt damit immer durch weil er vor Gericht seine Versicherung hat und der Auftraggeber immer das Kostenrisiko hat. Richtig?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Falls dem so ist stellt er einfach immer erhöhte Rechnungen und kommt damit immer durch weil er vor Gericht seine Versicherung hat und der Auftraggeber immer das Kostenrisiko hat. Richtig?




Es kann ja auch sein, daß die Rechnung "stimmt". Gutachter kommen manchmal zu den absonderlichsten Ergebnissen.

Wenn du das Risiko scheust und da dir die Zeit davon läuft, kannst du auch ausdrücklich unter Vorbehalt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bezahlen und wenn es für das Gewerk eine gibt, die Schlichtungsstelle einschalten.

Vorteil: HW kann nicht klagen, kein Prozess; Nachteil, du rennst deinem Geld hinterher.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Das mit dem Material stelle ich mir sehr einfach vor, man legt ein Zollstock am Kabel an und misst die Länge. Ist das zu naive?

Ja.
Denn es gibt auch Verschnitt. Je nach dem wieviele Abzweigunen es gibt, können das schon ein paar Meter sein.

Und die Länge sagt ja auch nichts über Art und Güte der verarbeiteten Materialien aus.

Der Querschnitt der Leitung ist auch nicht zu vernachlässigen.

Es gibt also einiges an Faktoren die hier mitspielen.





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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zu ihren Arbeitszeiten lassen sich Handwerker ja nicht ohne Grund regelhaft etwas unterschreiben. Der Handwerker muß nachweisen, wann er gearbeitet hat. Da liegt nun die Beweislast bei ihm. Das weiß er auch, Sie können ja ganz freundlich nach dem Nachweis fragen...

Zum Materialverbrauch:
Warum nicht dem Handwerker aufdröseln, dass seine Rechnung irgendwie nicht stimmt. In Punkt zwei und drei haben Sie ja eindeutig mitgeteilt, dass Sie sich über den Materialverbrauch sicher sind. Das sollten Sie dem Handwerker mitteilen, und wie Sie das berechnet haben.

Zum Vorgehen:
Teilen Sie ihm mit, dass Sie die Angelegenheit Ihrem Anwalt übergeben, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen auf Ihre Fragen antwortet. Ansonsten können Sie ganz entspannt bleiben, außer Sie erhalten ein Mahnschreiben des Gerichts. Dann sollten Sie Forderung zurückweisen.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Teilen Sie ihm mit, dass Sie die Angelegenheit Ihrem Anwalt übergeben, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen auf Ihre Fragen antwortet. Ansonsten können Sie ganz entspannt bleiben, ...



Ich weiss nicht so recht, die Mahnung des Handwerkers liegt doch bereits vor, bei Fristablauf wird Verzug eintreten, soweit die Rechnung ok ist. Mit allen nachteiligen Folgen.

Wenn TE jetzt zum RA geht und es folgt kein Prozess, bleibt er in jedem Fall auf seinen Anwaltskosten sitzen. Dagegen könnte der Handwerker ggf. als Verzugsschaden seine RA-Kosten fordern.

Soweit die Rechnung stichhaltig ist. Die sollte man deshalb wie schon mehrfach geschrieben von jemandem, der sich damit auskennt prüfen lassen. Vor dem point of no return.

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