Entsorgungskosten bzw. Mehraufwand

19. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490750-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Entsorgungskosten bzw. Mehraufwand

Hallo,

hoffe das mir jemand ein paar Richtlinien nennen kann.

Der AG übergibt dem AN den Auftrag für eine Entsorgung. (Holz, Steine, Sperrmüll). Der AN erstellt ein Angebot für die Entsorgung, der AG unterschreibt.

1. Die zu Entsorgene Mengen laut Angebot sind erreicht. Somit wäre doch der Auftrag für den AN erfüllt?

2. Der AG teilt mit, das der Rest was noch vorhanden ist ebenfalls entsorgt werden soll gegen Aufpreis. Zahlung der Hauptforderung gibt es aber erst, wenn neue Container da stehen. Der Fall stellt sich jetzt wie folgt dar, neue Container hat der AN liefern lassen im glaube das er sein Geld bekommt. Das Geld hat der AN nicht erhalten, die neuen Container wurden vom AG selber befüllt und durch einen bekannten von ihm auf die andere Straßen Seite per LKW gestellt, in den Öffentlichen Raum. Ca. 150 Meter weg vom eigentlichen Stellplatz. Die Container sind auf den AN bestellt und Registriert.

Wie ist da nun die Rechtsgrundlage? Kann der AN dem AG dafür was in Rechnung stellen das er Container verstellt?

Probleme mit dem Gewerbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go490750-81):
Kann der AN dem AG dafür was in Rechnung stellen das er Container verstellt?

Klar kann er das.
Sollte er aber nicht, da das dann wohl in Richtung Betrug gehen würde.
Denn da er ja nichts gemacht hat, was will er in Rechnung stellen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go490750-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go490750-81):
Kann der AN dem AG dafür was in Rechnung stellen das er Container verstellt?

Klar kann er das.
Sollte er aber nicht, da das dann wohl in Richtung Betrug gehen würde.
Denn da er ja nichts gemacht hat, was will er in Rechnung stellen?


Danke für deine Antwort.

Der AG hat ein Angebot erteilt an den AN. Der AN hat die Entsorgung, welche Angeboten war, erledigt. Wie es sich rausstellte, war es doch noch mehr was zu Entsorgen ist. Der AG wollte den Hauptauftrag zahlen, wenn der Rest mit Entsorgt wird. Der AG wollte dann bezahlen, wenn neue Container für die Entsorgung da stehen. AG hat nicht bezahlt, hat still und heimlich die Container in Eigenleistung befüllt und auf der anderen Straßenseite von einem Freund, der Container fahren kann, von seinem Gelände entfernen lassen und in den Öffentlichen Raum positioniert um sich so vor einer Zahlung zu drücken. AN teilte mit, wenn nicht gezahlt wird, werden die Container dort entleert wo sie befüllt wurden. Nun ist das Gelände Videoüberwacht.

Was kann man tun?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go490750-81):
Was kann man tun?


Wer ist man?

Falls Auftragnehmer:
A) Rechnung schreiben und dem Auftraggeber mit Zugangsnachweis zustellen.
B) Bei Nichtzahlung mahnen
C) Nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Zahlung den Betrag einklagen

D) die Container dort abholen, da es für den Standort vermutlich keine Standgenehmigung gibt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go490750-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

"Man" ist AN. Ja, nur die Container zahlt man dann ja ohne jeglichen Grund da der AG auch nicht zahlen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go490750-81):
Was kann man tun?

Welche der vertraglichen Vereinbarungen kann man denn überhaupt beweisen?

Insbesondere das mit den zweiten Containern.



Zitat (von go490750-81):
von einem Freund, der Container fahren kann, von seinem Gelände entfernen lassen und in den Öffentlichen Raum positioniert

Wie genau kann man das beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go490750-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go490750-81):
Was kann man tun?

Welche der vertraglichen Vereinbarungen kann man denn überhaupt beweisen?

Insbesondere das mit den zweiten Containern.



Zitat (von go490750-81):
von einem Freund, der Container fahren kann, von seinem Gelände entfernen lassen und in den Öffentlichen Raum positioniert

Wie genau kann man das beweisen?


Unterschrieben wurde das Angebot vom AN, diese Entsorgungen wurden auch im vollem Umfang erledigt. Angegeben waren im Angebot die cbm - welche auch Nachweisbar sind durch den Containerdienst (Lieferscheine bzw. Rechnungen).

Der AG wollte das, was noch vorhanden ist, ebenfalls beräumt haben. Der AG teilte dem AN mit, das er dies bezahlt (also der Mehraufwand + Entsorgung) unter Zeugen. Auch teilte der AG mit, das er bezahlt sobald die neuen Container da stehen. Und jetzt ist das so, wie bereits oben schon geschildert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Also wie schon oben Geschrieben vorgehen.

Rechnung schreiben, bei Nichtzahlung mahnen, bei Nichtzahlung klagen.

Wobei für mich bei dieser Beweislage die Erfolgschancen wohl eher 50:50 sind, da nichts schriftlich vereinbart wurde.

Unabhängig davon bist Du für die Container, die nun im öffentlichen Raum stehen, verantwortlich.
Denke auch daran dass zugängliche Container die Eigenschaft haben sich wie von Geisterhand weiter zu füllen. Zum Teil mit Gegenständen, die die Entsorgung deutlich verteuert.

Und das nächste mal ordentliche Verträge schließen, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Volle Zustimmung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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