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Elektriker will mehr Geld
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
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quote:
TRIFFT DAS AUF MICH ZU?????
Ja, würde ich schon sagen.
Bei deiner Rechnung handelt es sich um eine Verdopplung der Summe, so dass hier schon von einer erheblichen Mehrbelastung auszugehen ist. Der Elektriker hätte dir anzeigen müssen, dass durch die zusätzlich auszuführenden Arbeiten höhere Kosten auf dich zukommen. Dies hat er offensichtlich nicht getan.
Wie sieht deine Rechnung aus?
Sie muss genau aufgeschlüsselt haben, wieviel von welchem Material verbaut wurde und was jede Einzelpostion kostet.
Auch muss deutlich der Stundenlohn und sonstige Nebenkosten (Fahrtkosten o.ä.) aufgeführt werden.
Sollten also Matrial- und Arbeitskosten nicht getrennt aufgeführt sein, würde ich zunächst einmal die Rechnung rügen (schriftlich) mit der bitte dir eine nachvollziehbare Rechnung zukommen zu lassen.
Auf Basis der erhaltenen Daten kannst du dann nachvollziehen, wie sich die Rechnung zusammensetzt und ggfs. dann nochmals dagegen angehen.
Wenn die Arbeiten so wie beschrieben durchgeführt wurden, würde ich mal spontan sagen, dass das schon ziemlich teuer ist. Auch das Verlegen des Kabelkanals kannst du ggfs. anzweifeln, wenn dies vorher nicht ausdrücklich vereinbart war (aber 5 m Kanal kosten nicht die Welt).
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"Scientia potentia est."
Hallo zusammen, noch ein kleiner Tip am Rande, manche Firmen berechnen Leistungen die nicht erbracht wurden oder Rechnen Material ab, was nicht verbaut wurde. In den Fällen kann man die Arbeitszeit und das Material ermittel und so die Kosten errechnen was es hätte Kosten dürfen.
Mit freundlichen Gruß Th. Heidrich
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"Sachverständigenbüro für Elektrotechnik
Thomas Heidrich
www.svb-heidrich.de"
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Hallo,
genau bis einen Tag bevor es verjährt.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
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Hallo,
du solltes aber wenigstens den Teil bezahlen der für dich unstrittig ist.
Mit Sicherheit sinkt dann auch bei der Firma die Lust dich vor den Kadi zu zerren.
Wenn du aber darauf hinaus bist gar nichts zu zahlen wird es wohl in die Hose gehen.
Hallo,
@gutschigu
weiter oben steht, dass auf Anraten eines Anwaltes von der VBZ ein so genannter *angemessener* Abschlag bereits gezahlt worden ist.
.... oder habe ich das falsch gelesen??
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
-- Editiert von Commodore am 23.12.2007 04:08:41
--- editiert vom Admin
Ich würde es notfalls sogar darauf ankommen lassen, dass der Elektriker klagt. Erstens kann er ohnehin nur eine relativ geringe Summe dabei herausholen (200,-- €), sein Kostenrisiko ist aber erheblich höher. Wahrscheinlich wird er sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid voranschicken, dem man dann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vollständig widersprechen müsste.
Gerade wenn Handwerkerfirmen überhöhte Rechnungen schicken (und das scheint in deinem Fall, so wie ich das oben entnommen habe, so zu sein), sollte man m. E. nicht klein beigeben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Elektriker dann tatsächlich klagt, ist eher gering, weil er ja auch Verdienstausfall hat, wenn er zum Gericht muss etc. etc. Und am Ende wird er wohl in der Mehrheit der Fälle ohnehin nur teilweise Recht bekommen, weil das Gericht ihm z. B. nur 100,-- € zuspricht...
Handwerker stellen ja oft und gern eher mehr als zu wenig in Rechnung... (klar, ist jetzt eher meine subjektive Meinung...!)
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