Guten Tag,
wir haben uns eine neue Eingangstüre einbauen lassen. Der Handwerker kam und hat mir erklärt, dass er die Breite der Leibung nimmt und davon 1,5cm pro Seite abzieht, womit ich einverstanden war. Dann kam später nochmals sein Meister raus und hat wohl die Maße etwas verbreitert warum auch immer. Dann wurde die Türe eingebaut. Die Türe liegt nun teilweise vollständig an der einen Seite der Mauer an ohne das dort ein Spalt ist teilweise aber auch ca. 0,2 cm. Dementsprechend wurde hier auch nur extrem wenig ausgeschäumt.
Unsere Leibung ist 1030 mm und die Türe würde in einer Breite von 1025mm bestellt. Ausserdem wurde die Türe auch oben zu klein bestellt, so dass wir nun oben eine "Fuge" von 5 cm haben, welche vollständig ausgeschäumt wurde und das Dichtband mit Ach und Krach oben an die Decke geklebt wurde.
Ich habe den Sachverhalt gerügt aber der Handwerker ist der Meinung, dass hier alles in bester Ordnung sei. Ich befürchte wenn nun die wärmere Jahreszeit kommt, dass dann das Mauerwerk und die Türe sich durch höhere Temperaturen ausbreiten und dass dann entweder die Mauer oder die Türe beschädigt werden.
Wie ist hier die rechtliche Situation? Wurde hier fachgerecht eingebaut? Gibt es dazu irgendeine DIN/Norm die das regelt?
Mit freundlichem Gruß
Eingangstüre zu breit
16. Mai 2018
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Frage vom 16. Mai 2018 | 11:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingangstüre zu breit
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#1
Antwort vom 16. Mai 2018 | 12:23
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Ich denke, dass Sie in einem Handwerker-Forum bessere Antworten bekommen werden als in einem Jura-Forum, wie diesem hier.
Und jetzt?
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