Eingangstüre zu breit

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
ip444622-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingangstüre zu breit

Guten Tag,

wir haben uns eine neue Eingangstüre einbauen lassen. Der Handwerker kam und hat mir erklärt, dass er die Breite der Leibung nimmt und davon 1,5cm pro Seite abzieht, womit ich einverstanden war. Dann kam später nochmals sein Meister raus und hat wohl die Maße etwas verbreitert warum auch immer. Dann wurde die Türe eingebaut. Die Türe liegt nun teilweise vollständig an der einen Seite der Mauer an ohne das dort ein Spalt ist teilweise aber auch ca. 0,2 cm. Dementsprechend wurde hier auch nur extrem wenig ausgeschäumt.

Unsere Leibung ist 1030 mm und die Türe würde in einer Breite von 1025mm bestellt. Ausserdem wurde die Türe auch oben zu klein bestellt, so dass wir nun oben eine "Fuge" von 5 cm haben, welche vollständig ausgeschäumt wurde und das Dichtband mit Ach und Krach oben an die Decke geklebt wurde.

Ich habe den Sachverhalt gerügt aber der Handwerker ist der Meinung, dass hier alles in bester Ordnung sei. Ich befürchte wenn nun die wärmere Jahreszeit kommt, dass dann das Mauerwerk und die Türe sich durch höhere Temperaturen ausbreiten und dass dann entweder die Mauer oder die Türe beschädigt werden.

Wie ist hier die rechtliche Situation? Wurde hier fachgerecht eingebaut? Gibt es dazu irgendeine DIN/Norm die das regelt?

Mit freundlichem Gruß

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich denke, dass Sie in einem Handwerker-Forum bessere Antworten bekommen werden als in einem Jura-Forum, wie diesem hier.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen