1999 wurde mit einem DJ eine mündliche Absprache über einen Einsatz getroffen. Eine Rechnung sollte im Anschluß an die Veranstaltung erfolgen.
Im Sommer 2000 (Datum der jetzt vorliegenden Kopie) erolgte anscheinend eine Rechnungstellung, die aber nicht eingegangen ist.
Wann findet eine Verjährung statt?
Wo kann ich mich noch schlau machen?
Danke
DJ schickt in 12/02 Rechnung von 07/00 für Leistung in 09/99
3. Januar 2003
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Frage vom 3. Januar 2003 | 12:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
DJ schickt in 12/02 Rechnung von 07/00 für Leistung in 09/99
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