Badrenovierung abweichend Ausgeführt und OHNE von mir unterschrieben Vertrag

10. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
chicane
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Badrenovierung abweichend Ausgeführt und OHNE von mir unterschrieben Vertrag


Hallo,

bei mir wurde durch handwerksfirma eine Badrenovierung durchgeführt. Es wurden nur Kostenvoranschläge ausgetauscht und dann OHNE einen von mir unterschriebenen Auftrag begonnen. Nach Abschluss der Arbeiten waren diese zum Teil abweichend zu den Absprachen und zT in schlechter Qualität ausgeführt.

Handwerksfirma hat eine Rehnung gestellt - in wieweit kann ich hier Kürzungen für falsch / abweichend ausgeführte Arbeiten bzw. Qualität vornehmen ? Wie gesagt es gibt keinen von mir unterschriebenen schriftlichen Auftrag / Angebot der Handwerkerfirma.

Was sind Ihre Lösungsvorschläge?

Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Da der Handwerker einen Auftrag ausführte, muss es also einen Auftrag gegeben haben, den kann man auch mündlich erteilen.
Sicher ist er nicht in die Wohnung eingebrochen und hat heimlich ohne Auftrag gearbeitet.
Wie und was sollte gemacht werden? Sicher also die Arbeiten gemäß Kostenvoranschlag.
Wenn diese Arbeiten falsch oder schlecht ausgeführt wurden, muss der Handwerker zum Nachbessern aufgefordert werden, alternativ kann man auch über einen Nachlass verhandeln.
Wenn man sich nicht einigt, hilft auch die Handwerkskammer weiter.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Jutti1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Gibt es eine Faustformel um wieviel man kürzen kann?
Bei mir ist gerade ähnliches passiert. Renovierung des Badezimmers mündlich (!!) in Auftrag gegeben mit der Bitte die Fliesen waagerecht und nicht senkrecht zu kleben, damit das kleine Badezimmer optisch größer wirkt. Jetzt gucke ich mir alles an und alle Fliesen sind senkrecht geklebt. Es ist nirgendwo schriftlich fixiert, dass waagerecht gefordert war. Was kann man nun tun?
Gruß
Jutti

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Da wird man nichts machen können, da nichts Schriftliches vereinbart wurde.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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