Autowerkstatt verursachte einen Unfall während der "Probefahrt"

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maja!!!
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autowerkstatt verursachte einen Unfall während der "Probefahrt"

Ich hatte mein Auto Anfang Dezember in der Werkstatt zur Durchsicht (Bremsen und Zündkerzen). Kurze Zeit nach Rückerhalt meines Autos hatten sich Mängel gezeigt (Zündkerzen, "Aussetzer beim Fahren"). Daraufhin habe ich mein Auto wieder in die Werkstatt gebracht. Dort wurde sehr lange nach dem Fehler gesucht und die Zündkerzen auf Kosten der Werkstatt nochmal gewechselt (über Weihnachten und Sylvester).
Jetzt habe ich erfahren, dass die Werkstatt den Fehler behoben hat. Am Abend hat ein Meister eine Probefahrt gemacht, wobei es "angeblich" üblich ist dies auf dem Heimweg des Meisters durchzuführen???
Dabei ist ihm ein Reh ins Auto gelaufen. Die Werkstatt will diesen Schaden auf eigene Kosten übernehmen.

Meine Frage: Stehen mir weitere Ansprüche zu, z.B. Entfall der Durchsichtkosten (850€), Schadenersatz aufgrund der Wertminderung (Unfallwagen), Gutachterkosten????? ...

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>z.B. Entfall der Durchsichtkosten (850€ ,

mit sicherheit nicht! :) :):)



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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Auf jeden Fall hast Du Anspruch auf einen Leihwagen während des Ausfalls. Ich würde auch einen Gutachter einschalten und mich dazu evtl. an meine Versicherung wenden. Oder noch besser an meinen Rechtsschutz. Es kommt noch ein Entgelt wegen Wertminderung in Betracht, denn es ist ja nun ein Unfallwagen, was bei Verkauf angegeben werden muss. Wenn das Auto allerdings sehr alt ist, kann der Schuss nach hinten losgehen, und die Werkstatt behaupten, dass durch die neuen Teile eine Werterhöhung stattgefunden hat. Aber eigentlich sollte Deine Kasko zahlen, wenn es wirklich ein Reh war. Den Prämienverlust sollte aber die Werkstatt bezahlen ! Wenn die Werkstatt Zicken macht, kannst Du immer noch diese unter Druck setzen, dass Deine Zustimmung für solche Fahrten nicht vorgelegen habe, da diese das Mass des Üblichen bei einer Testfahrt übersteigt.

-----------------
"Chylla"

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#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Aber eigentlich sollte Deine Kasko zahlen, wenn es wirklich ein Reh war. Den Prämienverlust sollte aber die Werkstatt bezahlen <<

1. Warum sollte man sich einen Schaden von seiner Versicherung bezahlen lassen, den man nicht zu vertreten hat???
(Verursacher ist schließlich bekannt und hat eine versicherung für solche Fälle)

2. Bei der Teilkasko (Wildunfall) gibt es keine Prämienerhöhung.

d.h., die Werkstatt wäre nach obigem Vorschlag aus der Nummer sauber raus ...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Aber die Wertminderung aufgrund des Unfallschadens besteht und da würd ich mich auch nicht Abspeisen lassen. Wenn es Knatsch gibt, kann man sich immer noch an die Handwerkskammer wenden. Es ist nicht üblich, dass Autowerkstätten Privatfahrten mit den Kundendienstwagen machen.

Das Recht auf einen unabhängigen Gutachter besteht auch, dieser sollte aber vor der Rep. eingeschaltet werden !

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"Chylla"

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