Beim Reifenwechsel wurde vom Werkstattinhaber der Wagenheber falsch angesetzt und so unter der Fahrertür der Schweller verbogen. Der Inhaber meinte das sei nur eine kosmetische Geschichte und schnell wiede rausgebogen. Er hätte in seiner anderen Werkstatt einen Karosserie-Fachmann, der würde das in ca. 1 Stunde erledigen. Diese andere Werkstatt ist aber ca. 20 km von uns entfernt.
Nun habe ich heute den ganzen Schaden in einer anderen Werkstatt gezeigt. Dort sagte man mir, dass es nicht mit einfachem Rausbiegen getan wäre, sondern wahrscheinlich das ganze Teil ausgetauscht werden muss. Die Delle reicht bis an die Tür und unten wäre alles "zermatscht".
Nun ist mein Auto komplett behindertengerecht umgebaut und nicht so einfach zu ersetzen oder zu entbehren. Ich kann nicht das Auto dorthin fahren und es nach Tagen wieder abholen. Ein Leihwagen nützt mir nix.
Dass heißt, ich befürchte, dass die Reperatur nur so ausgeführt wird, dass oberflächlich nichts mehr zu sehen ist und ich dass Auto sofort wieder mitnehmen kann.
Inwieweit kann ich verlangen, dass der Schaden durch die Haftpflicht der Werkstatt reguliert wird und die Arbeiten von einer Werkstatt in meiner Nähe ausgeführt werden? Schließlich ist der Schaden auch hier entstanden.
Autowerkstatt verursacht Schaden
7. Mai 2008
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Frage vom 7. Mai 2008 | 13:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autowerkstatt verursacht Schaden
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#1
Antwort vom 9. Mai 2008 | 04:09
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 463x hilfreich)
Hallo,
Sie sind die Geschädigte und Sie bestimmen, wer und wie die Reparatur sach- und fachgerecht ausführen soll.
Gehen Sie zu einem erfahrenen Anwalt in Haftpflichtrecht und lassen Sie sich die Haftpflichtversicherung vom Verursacher herausgeben.
Bis zu den im Voraus abzuklärenden Umständen ist das Auto, zwar beschädigt, aber ja noch nutzbar.
Viel Erfolg ung gutes Gelingen.
MfG
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