Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto

22. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Matthiasnet
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto

Hallo,

ich habe mir vor einigen Monaten einen Opel gekauft, der 2,5 Jahre alt ist. Dieser besitzt jedoch eine ein-jährige Garantieverlängerung.

Habe gestern meinen Wagen bei einem Opel-Vertragshändler zur Überprüfung eines elekronischen Problems abgegeben.
Habe mit ihm ausgemacht, dass er den Schaden behebt, sofern dieser über die verlängerte Garantie gedeckt wird - sollte es was kosten, wollte er mich telefonisch anrufen.

Nach Anruf, dass der Wagen fertig ist amch ich mich nach der Schule auf dem weg um diesen abzuhollen, als ich erfahre, dass ich eine Rechnung von 150€ bezahlen muss.

Nach längerer Diskussion, dass ich nichts von diesen Kosten wusste und wir was anderes abgemacht haben, sagt er mir, dass die Fehlersuche 2h betrugen und da der eig. Fehler nicht von der Garantie übernohmen wird, ich diese Rechnung nun zu bezahlen muss.
Ich kriege den Schlüssel bzw. kann den Wagen erst abhollen, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Nun wäre meine Frage, ob der Autohändler wegen einer Rechnung - die ich nicht sofort bezahle - mir den ganzen Wagen"verwehren" darf und ob diese Rechnung den überhaupt angemessen ist?

Der autohändler selbst blieb sturr und beharrt auf sein Recht, dass es selbstverständlich ist und auf die Kosten der Fehlersuche nicht hinweißen müsste - sollte diese nicht durhc die Garantie gedeckt werden.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen

Matthias

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

der Grundfehler bei Ihnen ist, dass Sie keine schriftliche Vereinbarung haben. Solche *haarigen* Sachen sind immer ohnen schriftlichen Nachweis erst einmal zum Nachteil des Kunden. Das für die Zukunft.

Wenn es nicht durch die Garantie gedeckt ist, darf die Werkstatt das Auto zurück behalten, bis kompl. bezahlt ist.

Ich rate aber dazu, den Betrag >> unter Vorbehalt zu zahlen. Dann haben Sie sich den Weg der eventuellen späteren Rückforderung nicht verbaut.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ist der Schaden denn behoben?
Für mich klang das so, als sei 2 Stunden der Fehler gesucht worden, aber nichts repariert worden. Und wenn etwas repariert wurde, ging das auf Garantie? Dann hätte auch die Fehlersuche auf Garantie gehen müssen.

Eine Anmerkung: 75 € Stundenlohn sind schon sehr happig. Auch wenn ich es nicht gutheiße verstehe ich bei solchen Preisen wenn man Reparaturen schwarz machen lässt.
Außerdem deckt sich die Geschichte mit meinen Erfahrungen bei Opel.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Matthiasnet
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Tipps.

Hab den Wagen am gleichen Tag noch unter Vorbehalt gezahlt, damit ich zunächst mal wieder mobil war.

Schriftlich wurde das ganze leider nicht festgehalten, hatte jedoch einen Zeugen der das ganze Gespräch mitgehört hat.
Servicetechniker beruhte aber die ganze Zeit darauf, dass es selbstverständlich wäre und nicht erwähnungsbedürftig sei, dass die Fehlersuche hätte ggf. bezahlt werden müssen, fällt dieser nicht unter die Garantie.

Schaden wurde behoben.
Die eigentliche Reparatur hat nur 10 min gedauert und "paar Euro fünfzig" gekostet, wie mir gesagt wurde. Den größten Posten stellt eben diese Fehlersuche dar.

Hab nun aber auch das Gefühl, dass ich ohne Rechtsanwalt hier nicht weiter komme... kann man wohl als Lehrgeld ansehen oder weiß da noch jemand einen anderen Weg?

@hanibal2102@web.de
Danke dir für den Hinweis…

Wünsche noch ein sonniges Wochenende

Matthias

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1615
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fabris
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)


Evtl. mal überprüfen, ob der KFZ/Händler/Werkstatt in der Innung eingetragen ist?
2. Würde mal bei der KFZ-Innung anrufen und den Fall schildern.
3. Notfalls die OPEL-Zentrale in Düsseldorf? kontaktieren und den Fall schildern? Möglicherweise kassiert der gute Kamerad doppelt ab; d.h. einmal vom Kunden + einmal mit der Zentrale/3-Jahres-Garantie?

dies gilt zu überprüfen; wie schon beschrieben in Zukunft schriftlich vereinbaren?
Freie Werkstätten verlangen runde 35 - 40 euro/ p. Stunde.
Aber für was habe ich eine Garantieverlängerung, wenn diese nichts nutzt? suspekt! :zoff: , da wäre ich auch angefressen! :kotz:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Bei 75€ kann man direkt neidisch werden.
deutsche Hersteller wollen in den Niederlassungswerkstätten gerne mal 110€ / Stunde, + 60€ fürs Auslesen des Diagnosecomputers. Da ist man mal schnell 180€ für Diagnose los.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

man möchte fast behaupten, dort würden ausgebildete Prostituierte schrauben...BMW nimmt 72 Euro / Std....egal ob ein Meister oder eine Bademeister dran rumschraubt..

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

auch die mit dem Dreieck im Kreis auf der Haube sind zu solchen Forderungen nicht berechtigt. Leider *muckt* fasst keiner dagegen auf.

Die größte *Sch-wei-nerei* ist doch deren Angebot >> EUROPA-Garantie << bei ihren Gebrauchtfahrzeugen.
Gewährleistung? Nein, Gewährleistung nur für D gibt es bei uns nicht. Deswegen erhalten Sie vollkommen kostenlos für Ihr Auto doch die 1 jährige EUROPA-Garantie. Auf diese feine, aber unanständige Art und Weise, werden die *Kunden* der Reihe nach über den Tisch gezogen.
:bang:

Ein guter Fachanwalt und ein Top SV treiben dieser *Truppe* im Schadenfall (Gewährleistung) ganz schnell und nachdrücklich eine handvoll Tränen in die Augen.

MfG

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