Auto wegen Ölwechsel und Filterwechsel in der Werkstatt - Auto kommt kaputter raus

11. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
SweetHanny
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto wegen Ölwechsel und Filterwechsel in der Werkstatt - Auto kommt kaputter raus

Hallo
Ich hatte mein Auto am MIttwoch in die Werkstatt gegeben.
Grund: defekter elektrischer Fensterheber und Öl- und Filterwechsel

Sie meinten zu mir das Auto sei am Freitag repariert und wieder fahrtüchtig. Ich bekam am Freitag einen Anruf, dass das Ersatzteil für den Fensterheber nicht geliefert werden konnte und hat mich auf heute vertröstet.

Heute konnte ich mir mein Auto abholen. Fensterheber war anständig repariert Der Motor sprang auch an, Kontrollleuchten waren aus und nachdem ich bezahlt hatte, fuhr ich los.

An der nächsten Kreuzung habe ich gebremst und plötzlich ging der Motor aus und die Kontrolleuchten für Öl- und Batterie gingen an.
Wenn ich den Motor neugestartet hatte, gingen sie wieder aus und beim nächsten Bremsen gingen diese wieder an und der Motor wieder aus.

Nachdem ich nicht mal 5 Minuten unterwegs war, fuhr ich das Auto bereits in die Werkstatt zurück wo ich mich natürlich beschwert hatte.
Der Meister sagte er könne sich das nicht erklären, denn sein Mitarbeiter wäre Probegefahren und da war alles in Ordnung.

Nun Behalten sie das Auto ein und machen eine Fehlerauslese.

Meine Fragen sind:

1. Habe ich ein recht auf Kostenerstattung, da ich das Auto heile in die Werkstatt gegeben habe?
2. Was sind meine Rechte?
3. Habe ich ein recht auf eine kostenlose Fehlerauslese?
4. Woran kann es liegen das dem Bremsen der Motor ausspringt und die Kontrolleuchten leuchten? Denn sobald ich den Motor starte, gegen die Kontrolleuchten aus. Nur beim Bremsen gehen diese aus und der Motor springt aus.
5. kann ich noch irgendwelchen anspruch geltend machen?

vielen dank für eure hilfe!

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von SweetHanny):
1. Habe ich ein recht auf Kostenerstattung, da ich das Auto heile in die Werkstatt gegeben habe?


Welche Kosten? Es sind doch noch gar keine zusätzlichen Kosten entstanden?

Zitat (von SweetHanny):
2. Was sind meine Rechte?


Bei einem Fehler der Werkstatt hast du das Recht auf Nachbesserung. Kann aber natürlich auch sein, dass jetzt ein neuer Fehler zufällig aufgetreten ist.

Zitat (von SweetHanny):
3. Habe ich ein recht auf eine kostenlose Fehlerauslese?


Nein

Zitat (von SweetHanny):
4. Woran kann es liegen das dem Bremsen der Motor ausspringt und die Kontrolleuchten leuchten? Denn sobald ich den Motor starte, gegen die Kontrolleuchten aus. Nur beim Bremsen gehen diese aus und der Motor springt aus.


Das hier ist ein Rechtsforum. Mit dieser Fragestellung sollte man sich an ein spezialisiertes Autoforum wenden. Zumal du noch nicht einmal an gibst, um was für ein KFZ es sich handelt.

Zitat (von SweetHanny):
5. kann ich noch irgendwelchen anspruch geltend machen?


Ich sehe derzeit keinen weiteren Anspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

1. Wenn rauskommt, dass die Werkstatt was kaputt gemacht hat: Klar. Sonst: Nein
2. Kommt drauf an, wo der Fehler liegt bzw. herkommt.
3. Ich wiederhole mich, wenn rauskommt, dass die Werkstatt was verbockt hat geht das zu deren Lasten. Ansonsten: Nein.
4. Falsches Forum. Außer hier finden sich ein paar Autoschrauber.
5. Auch hier kommt es wieder auf die Sachlage an. Ist es ein neuer Fehler, der eben erst jetzt auftritt: Nein. Wenn die Werkstatt Schuld hat: Dann kann man weiter sehen.

Edit: Mist, eine Minute zu langsam ;-)

-- Editiert von Garfield73 am 12.06.2018 09:46

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen