Ärger mit Elektriker - mehr kaputt als vorher?

29. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
elvisa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Ärger mit Elektriker - mehr kaputt als vorher?

Guten Morgen,
was tun, wenn ein Elektriker in meinen Räumen gearbeitet hat und danach mehr kaputt ist als vorher?

Das frage ich mich seit Wochen und muss mich mit einem "angeblichen Meister" rumstreiten.

Der Elektriker sollte Trafos in einer abgehänten Decke austauschen. Das hat er auch gemacht. Aber ein Trafo ging trotzdem nicht. Auch hat er die ausgebauten Trafos angeblich da gelassen - ich habe diese aber nie zu Gesicht bekommen.

Es waren zwei Steckdosen in einer Wand, die vor seinen Arbeiten in Funktion waren.

Ein Kabel zu einem Auslass in der Decke wurde gekappt. Hier war ein Deckenvetilator separat zu steuern. Dies ist einfach weg! War nicht beauftragt.

Der Knaller ist allerdings, dass er behauptete, alle Deckenlampen (30 Stück) seien defekt. Es fleigt Ihm der FI Schalter raus!
Daraufhin habe ich alle ausgebaut und wollte schon neue kaufen. Zum Glück habe ich einen weiteren Elektriker gefunden, der mir sagte, das kann fast nicht sein... Auf jeden Fall sind jetzt wieder alle 30 Lampen verbaut und brennen.

Ich habe dem Elektriker bereits vor Rechnungsstellung eine Email geschickt, mit allen Mängeln. Keine Reaktion.
Zwei Wochen später die zweite, keine Reaktion.
Die Rechnung kam zwischenzeitlich.
Erst ein Fax letzte Woche, hat sein Postfach scheinbar geöffnet...
Jetzt gehts per Mail wild hin und her und er behauptet die ersten beiden Mails nicht bekommen zu haben. Sind im Postausgang, versendet ohne Fehlermeldung.

Der Handwerker droht mit Anwalt und Mahnbescheid.
Was kann ich tun? Rechnung abzüglich der Posten überweisen?
Da ich so lange nichts gehört habe von Ihm musste ich einen weitern Elektriker beauftragen, der mir die beiden Steckdosen wieder anschließt. Hierfür mussten wir eine frisch verputzte Wand wieder schlitzen!
Ich habe Ihm mehrfach Fristen gesetzt zum Nachbessern -schriftlich..

Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen..
Wie ist das mit dem Mahnbescheid? Da kann ich wiederspruch einlegen. Dann? geht es vor Gericht? Wer zahlt das?

Vieleeeen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Gegen den Mahnbescheid kannst du natürlich Widerspruch einlegen und die Verhandlung beantragen. Wenn du für die nicht-erfüllungstaugliche bzw. schlechte Leistung nicht per se zahlen willst, um dich nicht mehr mit Elektriker Nr. 1 herumzuärgern, aber dann deswegen den MB kriegst, ist es ganz wichtig, dass du das unverzüglich machst. Die Frist für den Widerspruch beläuft sich auf 2 Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids, und der Widerspruch muss ans zuständige Mahngericht (auf gar keinen Fall an Elektriker 1 oder seinen Anwalt, das ist ganz wichtig!!!) .zurückgeschickt werden (Quittung aufheben, am besten zusätzlich noch per Fax und Faxbericht aufheben).

Bei Gericht ist es halt wichtig, dass du beweisen kannst, dass es echt nicht der Hit war, was der 1. Elektriker gemacht hat, und dass du Abhilfe durch den 2. Elektriker gebraucht hast. Schriftverkehr mit dem 1. Elektriker, der den Schrott gebaut hat, aufheben, ebenso wie Auftragsbestätigung etc. vom 2. (Falls dir der 2. Elektriker noch kurz dazu was schreibt, ohne dass es allzu viel kostet, wäre das natürlich sehr gut. Gibt es noch weitere Nachweise bzw. Indizien?

Wenn du den Sachverhalt, den du hier schilderst, bei Gericht mit Belegen beweisen kannst, wären meiner Einschätzung zufolge die Chancen gut, dass du gewinnst und Elektriker Nr. 1 zahlen muss.
-- Editiert am 08.10.2010 23:56

-- Editiert am 08.10.2010 23:57

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Existiert ein schriftlicher Auftrag was vereinbart war?


quote:
Ich habe Ihm mehrfach Fristen gesetzt zum Nachbessern -schriftlich..

Welche Zugangsnachweise für diese Schreiben existieren denn im einzelnen?
Wie lange waren die gestzten Fristen?



quote:
Es waren zwei Steckdosen in einer Wand, die vor seinen Arbeiten in Funktion waren.

Welche subjektiven Beweise existieren das ER das war?



quote:
Ein Kabel zu einem Auslass in der Decke wurde gekappt.

Auch hier: welche subjektiven Beweise existieren das ER das war?



quote:

Zum Glück habe ich einen weiteren Elektriker gefunden, der mir sagte, das kann fast nicht sein...

Da würde ich als begabter Heimwerker auch sagen: Anschlussfehler.
Was war hier der Fehler und kann dieser dem Handwerker nachgewiesen werden?



quote:
Der Handwerker droht mit Anwalt und Mahnbescheid.

Drohen kann jeder, das steht ja noch das Verfahren vor...



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Drohen kann jeder, das steht ja noch das Verfahren vor...
:

Ha ja.

Danke auch für die konkreten und vor allem auch technisch versierten Fragen zur Beweisführung in dem Fall, Harry_van_Sell. Handwerklich und so kenne ich mich nämlich nicht besonders aus, daher konnte ich mich in der Sache nur sehr allgemein zu Belegen, Nachweisen, Einschätzung etc. äußern -)





-- Editiert am 10.10.2010 17:31

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