Hallo,
in den Jahren 1998/99 haben wir unser Haus gebaut. Eine Handwerksfirma hatte den Auftrag für eine Teilleistung, die bis auf einen kleinen Mangel auch erledigt wurde. Eine angeforderte Abschlagszahlung wurde von uns Ende 1998 geleistet. Eine Abschlussrechnung kam erst Anfang 2003, das heisst erst nach mehr als 3 Jahren nach Abschluss der Arbeiten. Ist eine Rechnungstellung nach so langer Zeit zulässig?
Vielen Dank
Abschlussrechnung Verjährung?
13. Januar 2003
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Frage vom 13. Januar 2003 | 20:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschlussrechnung Verjährung?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2003 | 23:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo!
Meines Wissens ist die Forderung am Ende des 2. Jahres, das auf die Fertigstellung der Leistung folgt, verjährt. D.h. bei Euch beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2000 zu laufen und endet am 31.12.2001. Die besagte Forderung dürfte somit verjährt sein. Ihr müßt aber die Einrede der Verjährung geltend machen. Am besten Rechnung mit Zweizeiler zurücksenden. Tipp aus eigener Erfahrung - jedoch ohne Gewähr!
Gruß
Manuela
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