Abschlagsrechnung ohne Wertzuwachs (Elektroinstallation)?

17. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Renovierung2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschlagsrechnung ohne Wertzuwachs (Elektroinstallation)?

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand kann mir bei dem folgenden kleinen Problem weiterhelfen. Im Zuge einer Altbausanierung habe ich eine Elektrofirma beauftragt, die vorhandene Elektroinstallation zu erneuern. Alle vorbereitenden Arbeiten (neue Stromverteiler, Leitungen, Steckdosen, ...) wurden sehr zügig nach der Auftragsvergabe erledigt. Diese stellen aus meiner Sicht für mich aber noch keinen tatsächlichen Wertzuwachs dar, da sie noch nicht an Strom angeschlossen und deswegen noch nicht nutzbar bzw. prüfbar sind. Es gibt seit einem Monat keinen Fortschritt (Grund laut der Firma: es muss auf einen Termin mit dem Versorger gewartet werden) und nun bekomme ich eine Abschlagsrechnung für alle bisher geleisteten Arbeiten und Material.

Soll ich diese Abschlagsrechnung vollständig begleichen? Ich kann verstehen, dass der Handwerker auch Geld braucht und habe bereits einen Teil überwiesen. Allerdings weiß ich nicht, was ich machen soll, wenn er sich nach der vollständigen Zahlung nicht mehr meldet. Kann ich die Zahlung des Restbetrags verweigern bzw. diesen einbehalten und mit welcher Begründung?

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wieviel % der Geamtsumme ist die Abschlagsrechnung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Renovierung2016):
Diese stellen aus meiner Sicht für mich aber noch keinen tatsächlichen Wertzuwachs dar, da sie noch nicht an Strom angeschlossen

Das Material wurde verbaut, üblich ist 30% der voraussichtlichen Summe bei Auftragsbeginn, 30% bei entsprechendem Baufortschritt, um die bisher geleistete Arbeit / Material auch in Rechnung zu stellen.
Bei großen Summen wird eine Bauhandwerkerhypothek vereinbart.
Zitat (von Renovierung2016):
Es gibt seit einem Monat keinen Fortschritt (Grund laut der Firma: es muss auf einen Termin mit dem Versorger gewartet werden) und nun bekomme ich eine Abschlagsrechnung für alle bisher geleisteten Arbeiten und Material.

Vollkommen korrekt, wenn bisher keine Abschlagszahlung geleistet wurde. Ja und der Netzbetreiber kommt nicht auf Zuruf, sollte jedem bekannt sein.
Zitat (von Renovierung2016):
Soll ich diese Abschlagsrechnung vollständig begleichen?

Warum nicht, Arbeit, die Arbeit wurde geleistet und das Material verbaut.
Bei solchen Kunden wie hier verstehe warum sich Handwerker immer mehr auf die 30% Regel bei Auftragsbeginn und 30 % nach Baufortschritt festlegen, keiner will dem Geld hinter her laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Renovierung2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieviel % der Geamtsumme ist die Abschlagsrechnung?

ca. 65% der Gesamtsumme

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Renovierung2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Renovierung2016):
Diese stellen aus meiner Sicht für mich aber noch keinen tatsächlichen Wertzuwachs dar, da sie noch nicht an Strom angeschlossen

Das Material wurde verbaut, üblich ist 30% der voraussichtlichen Summe bei Auftragsbeginn, 30% bei entsprechendem Baufortschritt, um die bisher geleistete Arbeit / Material auch in Rechnung zu stellen.
Bei großen Summen wird eine Bauhandwerkerhypothek vereinbart.
Zitat (von Renovierung2016):
Es gibt seit einem Monat keinen Fortschritt (Grund laut der Firma: es muss auf einen Termin mit dem Versorger gewartet werden) und nun bekomme ich eine Abschlagsrechnung für alle bisher geleisteten Arbeiten und Material.

Vollkommen korrekt, wenn bisher keine Abschlagszahlung geleistet wurde. Ja und der Netzbetreiber kommt nicht auf Zuruf, sollte jedem bekannt sein.
Zitat (von Renovierung2016):
Soll ich diese Abschlagsrechnung vollständig begleichen?

Warum nicht, Arbeit, die Arbeit wurde geleistet und das Material verbaut.
Bei solchen Kunden wie hier verstehe warum sich Handwerker immer mehr auf die 30% Regel bei Auftragsbeginn und 30 % nach Baufortschritt festlegen, keiner will dem Geld hinter her laufen.


Danke für die Einschätzung! Ich bin etwas misstrauisch geworden, da im Vorfeld eine kürzere Wartezeit behauptet wurde.
Im schlimmsten Fall (Handwerker meldet Insolvenz an) dürfte es ganz schwer sein, eine andere Elektrofirma zu finden, die die unfertige Installation forsetzt und abnimmt?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das in so einem Stadium 60-70% zu zahlen sind, ist durchaus üblich.



Zitat (von Renovierung2016):
Soll ich diese Abschlagsrechnung vollständig begleichen?

Wäre ratsam wenn man will das es weitergeht.



Zitat (von Renovierung2016):
Allerdings weiß ich nicht, was ich machen soll, wenn er sich nach der vollständigen Zahlung nicht mehr meldet.

Nun, dann sendet man eine Frist nach Datum per Einschreiben mit der Aufforderung zur Fertigstellung.
Und man hat ja noch 25% um den Rest machen zui lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Renovierung2016):
Danke für die Einschätzung! Ich bin etwas misstrauisch geworden, da im Vorfeld eine kürzere Wartezeit behauptet wurde.

Die Wartezeit hängt von vielen Faktoren ab, da die Arbeiten nur vom Netzbetreiber ausgeführt werden, zuvor schon die Anträge bearbeitet werden müssen. Und auch unter vorgehaltener Hand, kann es sein, das der Kunde auch was ausmacht, da zwar NB und Lieferant getrennte Firmen sind, wenn jedoch ein Kunde auch den Stromliefervertrag beim zugehörenden Lieferanten schon hat, kann es schon mal schneller gehen.
Zwischen einer Woche und 7 Wochen ist alles drin, und da hat die Firma keinen Einfluss.
Zitat (von Renovierung2016):
Im schlimmsten Fall (Handwerker meldet Insolvenz an) dürfte es ganz schwer sein, eine andere Elektrofirma zu finden, die die unfertige Installation forsetzt und abnimmt?

Das an zu nehmen, könnte jeder Handwerker auch Angst haben, das der Kunde zahlungsunfähig werden kann. Jedoch dürfte es gerade in dem Gewerk weniger der Fall sein, das ein Handwerksbetrieb so schnell insolvent wird, da Arbeit / Materialeinsatz noch nicht gleich bei einem zahlungsunfähigen Kunden die Pleite geht.
Abnahmeberechtigt ist jede eingetragene Installationsbetrieb beim NB.

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