Wie formuliert man einen immateriellen schaden?
Solange ich da als naiver Straßenkünstler an diesem Problem dran bin, werde ich von den Behörden und der Justiz nur ausgelacht,
Bin im recht hab aber keine Ahnung warum ich kein Recht bekomme.
Nach 40 jahren leiden müssen,"Wer den Schaden hat braucht für Spot nicht zu sorgen".
Weiß ich endlich woran es lag.
Auf dem halben weg des Leidenswegs wird durch ein Obergericht festgestellt, das Absicht und Tätigkeit Strassenkunst kein Gewerbe ist, die -schrankenschranken gegen Art.5 Abs.3 GG, keine Gültigkeit haben. die Behörde konstruiert neue Vorbehalte über das Straßenrecht, die sind als Strassengesetz unangreifbar, als "Sondernutzung" einer Fußgängerzone genau so ungültig wie in der Gewerbeordnungder gewerbeschein. Erlaubnis ist Erlaubnis.
Um das verständlich zu machen, muss ich bis zum Verfassungsgericht.
Die 1.Kammer lehnt die Beschwerde ab. die Begründung ist nur eine Weisung. Wird mir aber als Urteil belastet.
Verstehe zwar wie die Weisung zu verstehen ist. Verstehe aber nichts von gesellschaftspolitischer juristerei.
Die Weisung auch missverstanden werden kann und wird. Worauf F.Hufen und H.Bismarck durch kritische Sichtweise hingewiesen haben. Man ist aber nicht willens die einmal gewonnene Positionierung „Erlaubnisvorbehalt für Straßenkunst" aufzugeben.
Die erlaubnispflicht ist jetzt nur formal notwendig das nicht danach fragen nicht mehr stafbar, aber immer noch ein Regelwerk Art.5 Abs.3 zu unterlaufen. Was muss ich tun, um die Erlaubnismacherei durch die Behörden und Justiz sich nicht nur gegen das Grundrecht Art.5 richtet. Der Spot auch gegen dass Grundrecht Art.1-1 und Art.2-1: GG. „Die Würde des Menschen ist unantastbar".
rein in die Kartoffeln, raus aus den kartoffeln.
20. September 2015
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Frage vom 20. September 2015 | 17:20
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
rein in die Kartoffeln, raus aus den kartoffeln.
Grundrechte verletzt?
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#1
Antwort vom 20. September 2015 | 19:42
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 19x hilfreich)
Herr Rupp,
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