--- editiert vom Admin
Wen muss ich meinen Personalausweis zeigen?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
quote:
Ist es nun meine Pflicht der Firma meinen Personalausweis zu senden
Nein.
quote:
Muss ich trotzdem die kommenden Rechnungen bezahlen, obwohl sämtliche Angaben, wie z.B. Geburtsdatum, Konto etc. nicht korrekt sind?
Wenn du keinen Vertrag eingegangen bist, mußt du auch nichts bezahlen. Soll die Gegenseite doch beweisen, daß sie mit dir einen Vertrag haben will.
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--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
da ich der Firma mitteilte, der Vertrag den ich unterschrieb, ist nicht rechtswidrig, da die Angaben nicht korrekt sind
Stimmt: der Vertrag ist nicht rechtwidrig.
Du kannst in einen Vertrag reinschreiben was du willst. Donald Duck als Vertragspartner und Fort Nox als Bankkonto.
Wenn du den Vertrag eigenhändig unterschrieben hast und der Gegener das beweisen kann ist er gültig. Lustigerweise kam das gesten im Fernsehn.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
--- editiert vom Admin
So ein Gesetz wird es nicht geben. Umkehrschluss:
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.
vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
2.
[color=red]es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, [/color]oder
3.
gegen das Verbot
a)
der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
b)
der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
c)
der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3
verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
.inen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle
Privatpersonen/firmen sind keine zuständige Stelle. Damit dürften nur Behörden bwz. deren Beschäftigte gemeint sein.
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Es gibt nur die Polizei die das darf, sowie der Zoll. Alle anderen müssen die Polizei rufen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
--- editiert vom Admin
Verlangen und Verlangen ist ein Unterschied.
Wenn ich bei der Bank ein Konto eröffne und den Ausweis nicht vorlege........und tschüss.....
Bei der Bank ist das Verweigern nicht mit einem Bußgeld bewehrt, ansonsten trifft oben der § 5 aus dem Passgesetz zu.
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Verlangen kann das Hinz und Kunz. Ich kann verlangen das du mir ne Blut, Sperma und Urinprobe auf den Tisch machst.
Du kannst ablehnen, dann machen die eben kein Geschäft mit dir.
Die Polizei kann dich mitnehmen wenn du den Ausweis nicht zeigst. Das kannst du nicht ablehnen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
-- Editiert am 23.12.2009 16:12
--- editiert vom Admin
Bist schwer von Begriff - oder
Du musst keiner Firma einen Ausweis vorzeigen. Warum auch. Die werden dann auf Geschäfte mit dir verzichten oder auch nicht.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
--- editiert vom Admin
Verwirrende Erzählung
- Hast du einen Vertrag abgeschlossen ?!?
- Falls du keine 18 - um wieviel Geld gehst denn
- Was interessiert dein Alter ? Wie alt bist du denn
- Warum und Wie hast du 10 KÜndigungen geschickt.Wohl keine einzige als Einschreiben Rückschein.
- Wer ist denn dein Vertragspartner der angeblich unseriös sein soll
Kannst du statt Gefasele auch mal die ganze Geschichte erzähle, da ich kaum glaube das du das Problem erfasst hast.
Die Firma wird auf einen geschlossenen Vertrag bestehen wenn du nicht nachweisbar kündigst. Das geht nur per Einschreiben Rückschein. Hast du Zeitungen bekommen, Wie lange bestand der Vertrag schon, was wurde schon bezahlz. Ob du da nen Ausweiss schickst oder nicht, wird die kaum davon abhalten einen Mahnbescheid + Gerichtsvollzieher zu senden.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hi,
die admin liest hier nicht unentwegt mit. Wenn Sie was gelöscht haben wollen, können Sie das per "Beitrag petzen" der admin mitteilen. Allerdings wird die admin Ihre Nachricht dann wohl erst nach Weihnachten lesen...
Gruß vom mümmel
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" "
--- editiert vom Admin
Jaja
[Schwäbisch]
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
--- editiert vom Admin
Noch einmal zurück zu der Ursprungsfrage:
Wem muss ich meinen Personalausweis zeigen?
Ich komme auf:
- Polizei
- Zoll
Allerdings habe ich letztens einmal gehört, dass auch dem Ordnungsamt gegenüber Ausweisungspflicht besteht. Stimmt das?
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Man hat seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen.
Wer es unterläßt handelt ordnungswidrig (§ 5 I Nr. 2 PersAuswG).
Der Begriff der 'zuständigen Stelle' wurde vom Gesetzgeber nicht unabsichtlich so weit gefasst.
Polizei, Zoll und Ordnungsamt zählen genauso dazu wie der Gerichtsvollzieher, der Richter im Gerichtsverfahren und der Pförtner am Eingang des Gerichts.
Selbst der Postbote, der Mitarbeiter einer Bank (Legitimationsprüfung muss nach § 154 AO, §§ 1 & 2 GWG) oder der Verkäufer im Handy-Shop (Legitimationsprüfung nach § 111 TKG) können im Rahmen der entsprechenden Gesetze die 'zuständige Stelle' sein.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Selbst der Postbote, der Mitarbeiter einer Bank (Legitimationsprüfung muss nach § 154 AO , §§ 1 & 2 GWG) oder der Verkäufer im Handy-Shop (Legitimationsprüfung nach § 111 TKG ) können im Rahmen der entsprechenden Gesetze die 'zuständige Stelle' sein. <hr size=1 noshade>
Sehe ich formal anders. Allen diesen Leuten "muß" man nichts zeigen, man "muß" dann aber auch mit den Konsequenzen (gibt keinen Brief, keinen Kredit, keinen Handyvertrag) leben.
Ein "muß" im Sinne von "wenn man es nicht tut, begeht man eine OWi" liegt bei diesen Beispielen nicht vor.
Jedenfalls, wenn man das laienhafte "müssen" vom juristischen "müssen" trennt.
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--- editiert vom Admin
Stimmt der mittlere Absatz im meinem Post beschreibt das 'juristische müssen', der letzte Absatz das 'zivilrechtliche müssen'.
Hätte ich eventuell etwas deutlicher herausstellen sollen ...
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