Wen muss ich meinen Personalausweis zeigen?

22. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Wen muss ich meinen Personalausweis zeigen?

--- editiert vom Admin

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27 Antworten
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#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Ist es nun meine Pflicht der Firma meinen Personalausweis zu senden


Nein.

quote:
Muss ich trotzdem die kommenden Rechnungen bezahlen, obwohl sämtliche Angaben, wie z.B. Geburtsdatum, Konto etc. nicht korrekt sind?


Wenn du keinen Vertrag eingegangen bist, mußt du auch nichts bezahlen. Soll die Gegenseite doch beweisen, daß sie mit dir einen Vertrag haben will.

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""

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#2
 Von 
guest-12323.12.2009 12:22:23
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 9x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
da ich der Firma mitteilte, der Vertrag den ich unterschrieb, ist nicht rechtswidrig, da die Angaben nicht korrekt sind


Stimmt: der Vertrag ist nicht rechtwidrig.

Du kannst in einen Vertrag reinschreiben was du willst. Donald Duck als Vertragspartner und Fort Nox als Bankkonto.

Wenn du den Vertrag eigenhändig unterschrieben hast und der Gegener das beweisen kann ist er gültig. Lustigerweise kam das gesten im Fernsehn.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


So ein Gesetz wird es nicht geben. Umkehrschluss:

§ 5 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.
vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
2.
[color=red]es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, [/color]oder
3.
gegen das Verbot
a)
der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
b)
der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
c)
der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3
verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.



.inen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle


Privatpersonen/firmen sind keine zuständige Stelle. Damit dürften nur Behörden bwz. deren Beschäftigte gemeint sein.

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""

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Es gibt nur die Polizei die das darf, sowie der Zoll. Alle anderen müssen die Polizei rufen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#9
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Verlangen und Verlangen ist ein Unterschied.
Wenn ich bei der Bank ein Konto eröffne und den Ausweis nicht vorlege........und tschüss.....
Bei der Bank ist das Verweigern nicht mit einem Bußgeld bewehrt, ansonsten trifft oben der § 5 aus dem Passgesetz zu.

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""

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Verlangen kann das Hinz und Kunz. Ich kann verlangen das du mir ne Blut, Sperma und Urinprobe auf den Tisch machst.

Du kannst ablehnen, dann machen die eben kein Geschäft mit dir.

Die Polizei kann dich mitnehmen wenn du den Ausweis nicht zeigst. Das kannst du nicht ablehnen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

-- Editiert am 23.12.2009 16:12

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#12
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Bist schwer von Begriff - oder

Du musst keiner Firma einen Ausweis vorzeigen. Warum auch. Die werden dann auf Geschäfte mit dir verzichten oder auch nicht.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#14
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Verwirrende Erzählung

- Hast du einen Vertrag abgeschlossen ?!?
- Falls du keine 18 - um wieviel Geld gehst denn
- Was interessiert dein Alter ? Wie alt bist du denn
- Warum und Wie hast du 10 KÜndigungen geschickt.Wohl keine einzige als Einschreiben Rückschein.
- Wer ist denn dein Vertragspartner der angeblich unseriös sein soll

Kannst du statt Gefasele auch mal die ganze Geschichte erzähle, da ich kaum glaube das du das Problem erfasst hast.

Die Firma wird auf einen geschlossenen Vertrag bestehen wenn du nicht nachweisbar kündigst. Das geht nur per Einschreiben Rückschein. Hast du Zeitungen bekommen, Wie lange bestand der Vertrag schon, was wurde schon bezahlz. Ob du da nen Ausweiss schickst oder nicht, wird die kaum davon abhalten einen Mahnbescheid + Gerichtsvollzieher zu senden.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#16
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

die admin liest hier nicht unentwegt mit. Wenn Sie was gelöscht haben wollen, können Sie das per "Beitrag petzen" der admin mitteilen. Allerdings wird die admin Ihre Nachricht dann wohl erst nach Weihnachten lesen...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

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#19
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Jaja
[Schwäbisch]

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#21
 Von 
guest-12323.12.2009 21:24:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Noch einmal zurück zu der Ursprungsfrage:
Wem muss ich meinen Personalausweis zeigen?

Ich komme auf:
- Polizei
- Zoll

Allerdings habe ich letztens einmal gehört, dass auch dem Ordnungsamt gegenüber Ausweisungspflicht besteht. Stimmt das?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Man hat seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen.
Wer es unterläßt handelt ordnungswidrig (§ 5 I Nr. 2 PersAuswG).

Der Begriff der 'zuständigen Stelle' wurde vom Gesetzgeber nicht unabsichtlich so weit gefasst.
Polizei, Zoll und Ordnungsamt zählen genauso dazu wie der Gerichtsvollzieher, der Richter im Gerichtsverfahren und der Pförtner am Eingang des Gerichts.

Selbst der Postbote, der Mitarbeiter einer Bank (Legitimationsprüfung muss nach § 154 AO, §§ 1 & 2 GWG) oder der Verkäufer im Handy-Shop (Legitimationsprüfung nach § 111 TKG) können im Rahmen der entsprechenden Gesetze die 'zuständige Stelle' sein.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#24
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Selbst der Postbote, der Mitarbeiter einer Bank (Legitimationsprüfung muss nach § 154 AO , §§ 1 & 2 GWG) oder der Verkäufer im Handy-Shop (Legitimationsprüfung nach § 111 TKG ) können im Rahmen der entsprechenden Gesetze die 'zuständige Stelle' sein. <hr size=1 noshade>


Sehe ich formal anders. Allen diesen Leuten "muß" man nichts zeigen, man "muß" dann aber auch mit den Konsequenzen (gibt keinen Brief, keinen Kredit, keinen Handyvertrag) leben.

Ein "muß" im Sinne von "wenn man es nicht tut, begeht man eine OWi" liegt bei diesen Beispielen nicht vor.

Jedenfalls, wenn man das laienhafte "müssen" vom juristischen "müssen" trennt. ;)

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""

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#26
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Stimmt der mittlere Absatz im meinem Post beschreibt das 'juristische müssen', der letzte Absatz das 'zivilrechtliche müssen'.

Hätte ich eventuell etwas deutlicher herausstellen sollen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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