Erstmal guten Abend zusammen,
ich bin dabei ein Haus zu bauen, nachdem ich die Genehmigung vom Landratsamt erhalten habe, wurde ich sogleich auch von einem ortsansässigen Bauunternehmer angschrieben, ob den der Bauauftrag schon vergeben wurde. Auf meine Frage, wie er denn an meine Adresse gelangt sei, antwortete er, die habe er vom Landratsamt. Meine Frage lautet nun: Darf das Landratsamt meine Adresse an Dritte weitergeben?
Vielen Dank im Voraus
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18. Januar 2006
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Frage vom 18. Januar 2006 | 18:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 83x hilfreich)
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