Irgendwo hab ich mal gelesen, man kann keinen Hartz IV er zwangsweise zu Gemeinnütziger Arbeit heranziehen, weil dies gegen die Grundrechte geht.
Nun ja, wenn ich meine Steuern nicht bezahle, lande ich dafür im Gefängnis.
Um die Steuern zu finanzieren, arbeite ich täglich bischen mehr als 4 Std. Zumindest empfinde ich es so, weil das Geld, was ich dem Finanzamt überweise bekomm ich nicht dafür Geschenkt, daß ich so ein lieber Mensch bin.
Also wo ist da die Gleichbehandlung?
Kann man nicht folgendes Modell durchsetzen, bzw welche Verfassungsmäßigen Hürden gebe es.
Kinder bekommen 3 Mahlzeiten täglich in der Schule. (So wäre auch sichergestellt, daß das Kindergeld für bedürftige Kinder nicht von den Eltern in flüßige Nahrung, bzw gasförmige Appetitzügler umgesetzt wird)
Die Erwachsenen müßen morgens um 7 zu einer zentralen. Dort werden einfache gemeinnützige aufgaben vergeben wie, mach den Park sauber, kehr den Platz etc.
Vor Arbeitsaufnahme wird noch ein Frühstück verabreicht.
Jeder Auftrag sollte in 3 - 4 Std erfüllbar sein.
Wird der Auftrag ausgeführt, bekommt man Mittags Lebensgeld (Geld, was nur für Lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel und Kleidung ausgegeben werden kann)
Wenn man sich bemüht, wird dies vermerkt und man bekommt auch noch echte Euros, mit denen man sich auch Luxusgüter zulegen kann.
Warum keine 20 Std Gemeinnützige Zwangsarbeit für Hartz4 bzw Sozialhilfe
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
quote:
Also wo ist da die Gleichbehandlung? ... bzw welche Verfassungsmäßigen Hürden gebe es.
Da braucht man garnicht die Verfassung strapazieren, es geht aus vielen anderen rechtlichen Gründen nicht. Aus mathematischen Gründen funktioniert der Vergleich ebenfalls nicht und unter Steuergerechtigkeitsgesichtspunkten schon garnicht.
Paragraphen, Begründung? Oder einfach nur das Gefühl, es gibt ein Recht auf Faulheit?
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Also wo ist da die Gleichbehandlung?
Gleiches ist gleich zu behandeln, Ungleiches kann ungleich behandelt werden. Der Gleichheitsgrundsatz ist leider nicht das Totschlagsargument, als das er immer benutzt wird.
Also wenn jeder Arbeitende 50% seiner Abeitszeit (20Std/Woche) dafür aufwendet Steuern und Sozialabgaben zu leisten; warum kann das von einem Erwerbslosen nicht verlangt werden?
--- editiert vom Admin
Wir müßen das ding ja nicht zwangsarbeit nennen. Wir können das ganze ja genausoschon verpackt ausgestallten, wie bei Selbsständigen.
Wenn ich keine Steuern zahlen müßte, könnte ich im Juni mit dem Arbeiten aufhören, und hätte ein Angenehmes leben.
So muss ich bis Dez arbeiten.
Somit ist 50% meiner Arbeitszeit Zwangsarbeit.
--- editiert vom Admin
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http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html
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