Videoüberwachung durch Strukturglas

25. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)
Videoüberwachung durch Strukturglas

Hallo,

darf man aus dem eigenen Haus heraus durch die Haustür filmen? In der Haustür ist Strukturglas. Also Fremde würden die Gesichter der vorbeilaufenden Personen nicht erkennen, wenn sie die Videos sehen würden. Aber die jenigen, die die gefilmten Personen kennen, könnten sie beispielsweise an der Statur erkennen.

Vielen Dank.

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15 Antworten
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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Aber die jenigen, die die gefilmten Personen kennen, könnten sie beispielsweise an der Statur erkennen.


Den Sinn verstehe ich nicht. "Das muß Nachbar Meier gewesen sein, nur der ist so dick" beweist im Zweifelsfall gar nichts. Also wofür ist es dann von Nutzen? Nur um zu wissen, bei wem man einen Anfangsverdacht haben sollte?

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#3
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)

Der Hauseingang wird nur von mir benutzt und befindet sich auf einem Privatgrundstück, auf dem noch ein anderes Haus steht. Normalerweise läuft man nicht an meiner Tür vorbei, es sei denn, man will zu mir. Meine Tür ist auf der hinteren Seite des Hauses. Man sieht demnach keine Passanten, die die Straße entlanglaufen.

Zweck:
- Mitbekommen, dass mein geliefertes Paket vor der Tür liegt und ich dann Pause machen kann, um nach Hause zu fahren und das Paket zu holen
- Herausfinden, warum Briefe auf meinem Briefkasten oder für Versanddienstleister hinterlassene Zettel an der Tür verschwinden
- Dauerklingeln des Vermieters
- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)
- Sicherheit, denn es wurde einmal in meine Wohnung eingedrungen

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Rein vom Mathematischen-Physikalischen Standpunkt betrachtet: Man kann die MTF bzw. PSF der Scheibe bestimmen, dann ein bischen Signal Processing machen und schon sieht man viel viel mehr. Bsp: http://grail.cs.washington.edu/projects/obscure-glass/obscure_glass_eccv10.pdf

Vom rechtlich, die Kamera ist ja im Haus und von aussen nicht sichtbar. Im Haus selbst darfst du wärend deiner Abwesenheit, und wenn keine erwünschten oder eingeladenen Personen anwesend sind, Filmen wie es dir beliebt solange nichts ausserhalb des Hauses gefilmt wird. Dann musst du auch nichts kennzeichnen oder bekanntmachen. Damit kannst du auch rechtlich sicher einen Hausfriedensbruch deines Vermieters beweisen.

Willst du auch ausserhalb Filmen, und wie gesagt nur dein (gemietetes) Grundstück, dann muss man es die Überwachung kennzeichnen. Die Kennzeichnung alleine hilft schon viele der unerwünschten Handlungen einzuschränken. Aber nicht alle. Und vorallem hift im Fall des Falles eine nicht vorhandene Aufzeichnung genau gar nichts.

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#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Das halte ich mit der Auflösung einer handelsüblichen Kamera bei dem Glas, das ich so kenne, für ziemlich ausgeschlossen.

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#6
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)

Die Struktur ist nicht einheitlich. Sie sieht eher chaotisch aus. Da macht sich niemand die Mühe, ob der "Unbekannte" wirklich der Vermieter ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
- Dauerklingeln des Vermieters


Dagegen dürfte es keine Handhabe geben. Wenn man nicht zuhause war, wird man durch das Klingeln ja nicht gestört.

Zitat:
- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)


S.o. "Hineinglotzen" ist weder strafrechtlich verboten noch zivilrechtlich untersagbar (sofern kein Privatgrundstück betreten wurde, ich vermute mal, das Grundstück vor dem Fenster ist nicht mitgemietet?).

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#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Das halte ich mit der Auflösung einer handelsüblichen Kamera bei dem Glas, das ich so kenne, für ziemlich ausgeschlossen.


Ich sehe dass Sie keine Ahnung von Signalverarbeitung haben. Hätten Sie das verlinkte Papier gelesen, hätten Sie verstanden, dass es mit einer kleineren Auflösung einfacher, bzw. weniger Rechenintensiv ist.

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#9
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Zitat (von Methadir):
Das halte ich mit der Auflösung einer handelsüblichen Kamera bei dem Glas, das ich so kenne, für ziemlich ausgeschlossen.


Ich sehe dass Sie keine Ahnung von Signalverarbeitung haben. Hätten Sie das verlinkte Papier gelesen, hätten Sie verstanden, dass es mit einer kleineren Auflösung einfacher, bzw. weniger Rechenintensiv ist.


Ich habe das verlinkte Paper nicht gelesen, sondern nur die Bilder überflogen, wenn im Text allerdings nichts völlig anderes steht als in den Bildern, dann hat das Paper ziemlich wenig mit dem Problem zu tun.

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#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von keine-gerechtigkeit):


Zweck:
- Mitbekommen, dass mein geliefertes Paket vor der Tür liegt und ich dann Pause machen kann, um nach Hause zu fahren und das Paket zu holen
- Herausfinden, warum Briefe auf meinem Briefkasten oder für Versanddienstleister hinterlassene Zettel an der Tür verschwinden
- Dauerklingeln des Vermieters
- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)
- Sicherheit, denn es wurde einmal in meine Wohnung eingedrungen


1. Dürfte auch auf der Arbeit Probleme geben, oder kannst Du da den ganzen Tag sitzen und nichtstun und Deine Kamera überwachen? Außerdem gibts dafür doch mittlerweile Benachrichtigungsfunktionen per SMS oder Mail.
2. Na ja, vermutlich weil sie jemand klaut.
3. Was soll die Kamera da bringen?
4. Wie wärs mit einem Vorhang an der Tür?
5. Und was soll die Kamera da bringen, wenn laut Deiner Aussage eh niemand zu erkennen ist? Da tut es auch ein einfaches Schild, dass der Eingang überwacht ist, wenn Einbrecher abgeschreckt werden sollen.

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#11
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Zitat (von keine-gerechtigkeit):


Zweck:
- Mitbekommen, dass mein geliefertes Paket vor der Tür liegt und ich dann Pause machen kann, um nach Hause zu fahren und das Paket zu holen
- Herausfinden, warum Briefe auf meinem Briefkasten oder für Versanddienstleister hinterlassene Zettel an der Tür verschwinden
- Dauerklingeln des Vermieters
- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)
- Sicherheit, denn es wurde einmal in meine Wohnung eingedrungen


1. Dürfte auch auf der Arbeit Probleme geben, oder kannst Du da den ganzen Tag sitzen und nichtstun und Deine Kamera überwachen? Außerdem gibts dafür doch mittlerweile Benachrichtigungsfunktionen per SMS oder Mail.
2. Na ja, vermutlich weil sie jemand klaut.
3. Was soll die Kamera da bringen?
4. Wie wärs mit einem Vorhang an der Tür?
5. Und was soll die Kamera da bringen, wenn laut Deiner Aussage eh niemand zu erkennen ist? Da tut es auch ein einfaches Schild, dass der Eingang überwacht ist, wenn Einbrecher abgeschreckt werden sollen.


1. Nein, die Software benachrichtigt mich, wenn sich etwas bewegt. Und ich darf durchaus mal auf mein Handy schauen.
2. Das auch und weil eine gewisse Person meint, die Pakete in die Hand zu nehmen und zu glotzen, woher sie stammen.
3. Ruhestörung beweisen. Ein normaler Mensch klingelt nicht 10 Mal. Da merkt man, dass keiner aufmachen kann oder will.
4. Dann ist es blickdicht, aber 2. und 3. wären nicht mehr zu beweisen bzw. abzuwehren. Er steht minutenlang, um zu schauen, wie es bei mir aussieht. Ich empfinde das als Nachstellung. Immerhin kontrolliert er auch MEINE Mülltonne und schaut jeden Tag, ob meine Fenster zu sind, wenn ich abwesend bin. Kontrollfreak.
5. Wenn jemand eindringt, blickt er aber in die Kamera.

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#12
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
- Dauerklingeln des Vermieters


Dagegen dürfte es keine Handhabe geben. Wenn man nicht zuhause war, wird man durch das Klingeln ja nicht gestört.

Zitat:
- Stehenbleiben und Hineinglotzen des Vermieters (er beging auch Hausfriedensbruch mit dem Zweitschlüssel)

S.o. "Hineinglotzen" ist weder strafrechtlich verboten noch zivilrechtlich untersagbar (sofern kein Privatgrundstück betreten wurde, ich vermute mal, das Grundstück vor dem Fenster ist nicht mitgemietet?).


Das Dauerklingeln ist störend. Manchmal bin ich Zuhause und ich möchte ihn nicht sehen. Wenn er etwas wichtiges zu sagen hätte und nicht kontrollieren wollte, würde und soll er es schriftlich machen.

Das ständige Hineinglotzen und um mich herum präsent sein ist für mich Nachstellung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von keine-gerechtigkeit):
5. Wenn jemand eindringt, blickt er aber in die Kamera.

Super, wird er dann einpacken denn solche Teile lassen sich gut verticken.
Nur ist das kein Argument für Sicherheit. Sicherheit sorgt dafür das erst gar keiner reinkommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von keine-gerechtigkeit):
5. Wenn jemand eindringt, blickt er aber in die Kamera.

Super, wird er dann einpacken denn solche Teile lassen sich gut verticken.
Nur ist das kein Argument für Sicherheit. Sicherheit sorgt dafür das erst gar keiner reinkommt.


Das Ding kann Bilder an mein Handy senden, quasi in Echtzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Sorry, aber wenn Dein Vermieter wirklich so ein Stalker ist, wie Du hier schilderst, dann wird die Kamera da auch nicht viel bringen.
Ich würde mich dann lieber um Zeugen (also richtige Zeugen, nicht illegale Kameraaufnahmen auf denen laut Deiner Aussage eh nur Umrisse zu erkennen wären) bemühen und Strafanzeige erstatten.

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