Person A meldet eine Examensarbeit an - Idee und Vorarbeit stammen von ihr.
Die betreuende Professorin schlägt vor, Person B mit ins Boot zu nehmen. Person A stimmt trotz Bedenken zu.
Die praktische Arbeit (von Kindern gemalte Bilder) und die Fallarbeit (Erkenntnisse aus eigener Praxis)stammen von Person A. Person B klingt sich mit ein, arbeitet gemeinsam mit A an weiterem Vorgehen,man strukturiert und formuliert auch gemeinsam.
Person B schlägt vor, dass sie das gesamte Material (Bilder, Tabellen und gemeinsamer Text) bei sich zu Haus auf CD brennt, denn A hat keinen PC. A willigt ein. B nimmt mit, schreibt Text auf PC und:
PERSON B WEIGERT SICH, KOPIEN DER CDs ZU SCHICKEN ODER AUCH BILDER HERAUSZUGEBEN. Einzige Zusage: "Wenn die Arbeit fertig geschrieben ist, sende ich dir ein Exemplar, das kannst du dann nochmal korrektur lesen."
Was kann ich tun?
Danke für eine Antwort!
Verweigerte Materialherausgabe für gemeinsame Examensarbeit
3. Oktober 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2006 | 21:48
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerte Materialherausgabe für gemeinsame Examensarbeit
Grundrechte verletzt?
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2006 | 23:18
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Was kann ich tun?
Uns erklären, was das mit dem Grundgesetz zu tun hat vielleicht?
Vielleicht mal in 'Generelle Themen' posten.
Und jetzt?
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