Versammlungsrecht / Freiheit nur für Deutsche?

31. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
mgrasek100
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Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)
Versammlungsrecht / Freiheit nur für Deutsche?

Hallo,

mal ne Frage an die Runde :

Lt aktuellen Urteil des BVerfG verstoßen die Urteile des OVG Münster und Köln nicht gegen Grundrechte.

Verschiedentlich wird argumentiert das bestimmte Grundrechte nur deutscher vorbehalten sind, also dürfte danach Erdogan hier nicht per Videoleinwand erscheinen..

Seht ihr die auch so ?

Art 8 GG spricht von "deutschen" allerdings gesteht die emrk dies jedem zu mit einigen Einschränkungen

Allerdings steht die emrk nach einiger anficht UNTERM dem GG, wenn also das GG explicit gegen die emrk geht, darf die emrk das GG nicht " überstimmen"

Wie sehr ihr das ?

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16 Antworten
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#2
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Naja ein Gesetz steht nicht über dem GG

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#4
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Vielleicht umgekehrt: vielleicht verbietet das GG sogar, dass der Gesetzgeber das Versammlungsrecht für alle erweitert

Immerhin steht in Art 8 GG das deutsche dieses Grundrecht genießen.
Im Umkehrschluss könnte man argumentieren dass das GG eine Ausweitung auf nicht deutsche sogar verbietet

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Naja ein Gesetz steht nicht über dem GG


Es verstößt (nach Ansicht des BVerfG) schlicht nicht gegen die Versammlungsfreiheit, wenn eine Zuschaltung aus dem Ausland (!) verboten ist. Damit steht das Gesetz nicht "über dem GG", es berührt dieses überhaupt nicht.

Zitat:
Immerhin steht in Art 8 GG das deutsche dieses Grundrecht genießen.
Im Umkehrschluss könnte man argumentieren dass das GG eine Ausweitung auf nicht deutsche sogar verbietet


Ich kenne kein Verfassungsgericht (in einer Demokratie), das die explizite Gewährung von Rechten so interpretiert, daß diese den äußersten Anwendungsspielraum definieren und eine Erweiterung quasi verbietet.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 01.08.2016 10:19

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, wenn Erdogan in die Deutsche Botschaft gegangen wäre, von dort per Videoleinwand in der im hiesigen Rechtgebiet gültigen Amtssprache gesprochen hätte. Dann hätte man es ihm erlauben müssen.
Wobei ich mir selbst dann nicht sicher bin, ob man eine Videoschalte hätte verlangen können.
Aber wenn Demonstriert wird, dann bitte in Amtssprache.

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#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich versteh Dein Problem nicht. Erdogan hätte doch gerne live dabei sein können. Aber aus dem Ausland Hetzreden halten in sicherer Entfernung, das geht halt bei Demos nicht. Was daran ist jetzt gegen das GG oder Ausländer? Auch ein Deutscher kann sich nicht ins Ausland absetzen und von da dann live zugeschaltet werden und irgendwelche Hetzreden halten.

Niemand hat hier gegen irgendwas verstoßen. Jeder konnte sich versammeln, wie er lustig ist. Und natürlich kann man nicht aus weiter Ferne da wen zuschalten, der die Leute aufhetzt. Erdogan hätte ja kommen können persönlich. Dann hätte er sicher reden dürfen.

-- Editiert von Moderator am 13.08.2016 21:21

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
wenn Erdogan in die Deutsche Botschaft gegangen wäre, von dort per Videoleinwand in der im hiesigen Rechtgebiet gültigen Amtssprache gesprochen hätte. Dann hätte man es ihm erlauben müssen.


Nö, das wäre immer noch eine Übertragung aus dem Ausland. Oder liegt dadurch plötzlich der ganze Übertragungsweg magischerweise auf deutschem Boden?
Mal abgesehen davon, daß die deutsche Botschaft sowas nie zugelassen hätte.

Zitat:
aber all die, die Erdogan so toll finden. Warum gehen die nicht einfach nach Hause?


Genau, und warum ziehen die Merkel-Fans nicht alle nach Berlin? :crazy:

Zitat:
Die Türken, denen es hier nicht gefällt und die den toll finden


"Hier gefallen" und "Erdogan toll finden" müssen sich ja nicht ausschließen.

Ich finde es immer wieder klasse, wie schnell manche mit ihrer Toleranz für Meinungsfreiheit am Ende sind...

Zitat:
Ich finds dreist, Gast in einem Land zu sein


Du hast eine Umfrage gemacht, wieviele der Demonstranten hier geboren und/oder Deutsche sind und wieviele türkische Staatsangehörigkeit haben?

Zitat:
Erdogan hätte ja kommen können persönlich. Dann hätte er sicher reden dürfen.


Ich bezweifle, daß das zugelassen worden wäre. Man hätte sicherlich Sicherheitsbedenken vorgeschoben. Denn genau so wenig wie jemand aus dem Ausland Hetzreden übertragen können soll, so wenig soll ein ausländischer (de facto) Diktator hier für Unruhe sorgen können.

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#9
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Mal ne (dämliche ) Frage :

Wieso müssen überhaupt türkische Staatsbürger in Deutschland demonstrierten, also auf die Straße gehen?
Beim Versammlungsrecht geht es doch um deutsche Bürger die in ihrem Land für gewisse deutsche Anliegen demonstrieren oder ?
Wieso muss da ein Herr Erdogan, der kein deutscher Staatsbürger ist, hier in Deutschland demonstrieren ? Für was überhaupt ?

Meine Phantasie reicht nicht, um das zu verstehen, dass ist doch eig eine Zweckentfremdung

Wer hier nicht dazugehört hat auch kein Recht das Land mitzugestalten und ein ausländischer Staatschef eh net.

Dafür gibt es dann die Meinungsfreiheit, dass Gegenstück zur Versammlungsfreiheit.

Versammeln sollen sich nach dem GG deutsxhe in Deutschland um ihre Forderung auf politische Veränderungen kundzutun, nur dieses Recht kann doch naturgemäß nur jemand haben der gewissermaßen nach dem Einbürgerungsrecht seinen "Eid" auf die Verfassung schwört und Grundrechte achtet.
Wir sehen doch gerade dass Erdogan einige Grundrechte schleift, denkt denn ernsthaft einer dass ein Politiker wie Erdogan nur noch ein Tag Kanzler wäre in Deutschland ?

-- Editiert von mgrasek100 am 03.08.2016 09:25

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Wieso müssen überhaupt türkische Staatsbürger in Deutschland demonstrierten, also auf die Straße gehen?

Weil sie das Bedürfnis haben?



Zitat (von mgrasek100):
Beim Versammlungsrecht geht es doch um deutsche Bürger die in ihrem Land für gewisse deutsche Anliegen demonstrieren oder ?

Nö.
Es sei den die hätten Art. 2 GG / Art. 11 EMRK irgendwann gestern Nacht gestrichen.



Zitat (von mgrasek100):
Wieso muss da ein Herr Erdogan, der kein deutscher Staatsbürger ist, hier in Deutschland demonstrieren ?

Hat er doch gar nicht.



Zitat (von mgrasek100):
Dafür gibt es dann die Meinungsfreiheit, dass Gegenstück zur Versammlungsfreiheit.

Meinungsfreiheit, dass Gegenstück zur Versammlungsfreiheit? Ernsthaft?
:crazy:

Eventuell mal beide Begriffe googlen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wer hier nicht dazugehört hat auch kein Recht das Land mitzugestalten


Ich frage auch dich: hast du eine Umfrage gemacht, wieviele der Demonstranten keine deutschen Staatsbürger waren?
Du gehst offenbar davon aus, daß entweder "Erdogan-Unterstützer = Türke" oder "türkischstämmige Deutsche = Türken", was beides unterschiedlich dumm ist.

Zitat:
Versammeln sollen sich nach dem GG deutsxhe in Deutschland um ihre Forderung auf politische Veränderungen kundzutun


Wo steht diese Einschränkung in der Verfassung? Du darfst auch in Deutschland gegen Schlußverkaufrabatte in Tokyo demonstrieren.

Zitat:
dieses Recht kann doch naturgemäß nur jemand haben der gewissermaßen nach dem Einbürgerungsrecht seinen "Eid" auf die Verfassung schwört und Grundrechte achtet


Die Verwirkung von Grundrechten kann nur das BVerfG aussprechen, nicht du.

Zitat:
denkt denn ernsthaft einer dass ein Politiker wie Erdogan nur noch ein Tag Kanzler wäre in Deutschland ?


Nachdem die USA kurz davor stehen, einen Donald Trump zum Präsidenten zu wählen, schließe ich gar nichts mehr aus.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ja eben
Wir müssen uns auf unser BVerfG als Hüter der Verfassung verlassen können, die emrk steht übrigens unter dem GG

Die Ausgabgsfrage bleibt : wieso steht in Art 8 "deutsche"
Das hat einen Grund , zur Dekoration steht das da bestimmt nicht
In Verbindung mit Art 20 GG geht es bei Erdogan um eine fremde Macht, vom Gefühl her stört es mich, dass er ständig hier auftreten will, er war ja schön öfter hier und nutzt dieses Land als seine Bühne, ich finde das ihn unser System nix angeht und er dieses Land nicht so beeinflussen dsrf

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Die Ausgabgsfrage bleibt : wieso steht in Art 8 "deutsche"


Vermutlich, damit kein ausländischer Staat unter Berufung auf GG "Versammlungsrech" für 1 Mio. seiner Staatsbürger (die "zufällig" mit seiner Armee übereinstimmen) fordern kann. ;)

Zitat:
geht es bei Erdogan um eine fremde Macht


Was nichts daran ändert, daß Deutsche sich durchaus versammeln dürfen, um für/gegen ihn zu demonstrieren.

Zitat:
ich finde das ihn unser System nix angeht und er dieses Land nicht so beeinflussen dsrf


Wie gesagt, in der Regel läßt man ihn außerhalb von Staatsbesuchen ja auch nicht rein. ;)
Ich erinnere mich an nur eine Veranstaltung, bei der er in Deutschland aufgetreten ist. Und da galt er noch als relativ moderat. Noch einmal wird das die Bundesregierung wohl nicht gestatten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Brother02
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Verschiedentlich wird argumentiert das bestimmte Grundrechte nur deutscher vorbehalten sind, also dürfte danach Erdogan hier nicht per Videoleinwand erscheinen..

Seht ihr die auch so ?


Ähm... Erdogan wollte sich hier nie "versammeln", sondern die Verantwortlichen wollten ihn per Videobotschaft sprechen lassen. Fällt das unter § 8 GG ?

Art. 8 GG schreibt aber auch, dass dieses Versammlungsrecht eingeschränkt werden kann. Wenn ich mich recht entsinne, dann wurde diese Videoschalte verboten, weil man Riots befürchtet hat. Erdogan hat ja auch in der Türkei die Leute auf die Strasse geschickt...

Ich kann verstehen, dass es zu dem Zeitpunkt nicht gewollt war, das Theater hier nach Deutschland zu holen. Wir haben genug andere Probleme. Die Versammlung selbst war ja nicht verboten worden.

Ob das was mit Deutsch oder nicht Deutsch zu tun hat? Es durfte sich jeder zu dieser Kundgebung einfinden, der wollte. Kann mir nicht vorstellen, dass da Ausweise kontrolliert wurden wegen der Nationalität.

Oder übersehe ich etwas?

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Sache ist doch relativ einfach. Es gibt Menschenrechte und Bürgerrechte. Menschenrechte gelten für alle, die sich in Deutschland aufhalten, Bürgerrechte eben nur für eine ausgesuchte Gruppe. Die grundrechtliche Beschränkung der Versammlungsfreiheit auf deutsche Bürger heisst ja nicht, dass es Bewohnern mit anderer Staatsangehörigkeit verboten ist, sich hier zu versammeln. Es heisst nur, dass es kein Grundrecht ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Erdogan wollte sich hier nie "versammeln", sondern die Verantwortlichen wollten ihn per Videobotschaft sprechen lassen. Fällt das unter § 8 GG ?


Nein. Versammlung meint elementarerweise die körperliche Anwesenheit (ansonsten wäre im übrigen auch eine Videokonferenz eine "Versammlung" und genehmigungspflichtig ab einer bestimmten Teilnehmerzahl ;) ).

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