Kann mir hier mal jemand weiter helfen?
Ich bin nach dem Kostenbeitragsgesetz unterhaltsverpflichtend für meinen unehelichen Sohn der in einer Pflegefamilie lebt. Ich bin verheiratet, habe einen 4½ Jährigen Sohn und eine Ehefrau die nicht arbeitet.
Bedenken:
Laut Kostenbeitragsgesetz des SGB VIII ist der (Ehe) Partner hier nicht mehr unterhaltsberechtigt was m. E. gegen das das Grundgesetz Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 verstößt. Wenn vor dem Gesetz alle gleich sind so sollte ein Ehepartner auch gleichgestellt werden. Da ich mit meinem Ehepartner zusammen wohne hat dieser dasselbe Recht auf Unterhalt wie auch ein uneheliches Kind und kann demnach nicht von der Unterhaltspflicht ausgeschlossen werden.
Was meint Ihr dazu? Verfassungsbeschwerde einreichen ja oder Nein. Laut altem Kostenbeitragsgestz war der Ehepartner unterhaltsberechtigt.
Verfassungsrechtliche Bedenken SGB VIII
22. Juli 2009
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Frage vom 22. Juli 2009 | 13:46
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfassungsrechtliche Bedenken SGB VIII
Grundrechte verletzt?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2009 | 17:04
Von
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)
> Wenn vor dem Gesetz alle gleich sind so sollte ein Ehepartner auch gleichgestellt werden.
Nicht jede Ungleichbehandlung ist ein GG-Verstoß. Das mal so als allgemeiner Hinweis. Aber zur Berechtigung im Detail müßte mal ein Sozialrechtler was sagen.
Und jetzt?
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