Hallo zusammen.
Ich gebe mal einen Kurzabriss eines Sachverhaltes wie er sich in einer Hauptverhandlung zugetragen hat.
Im Sitzungsprotokoll heißt es ohne ausdrücklichen Beschluss: "Mit seinem Einverständnis und im Einvernehmen mit den Prozessbeteiligten, begab sich der Angeklagte ins Beratungszimmer so dass im Anschluss eine Wahllichtbildvorlage mit den Zeugen A. und B. erfolgen kann."
"Den Zeugen A. und B. wurden die Lichtbilder vorgelegt usw...."
Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass kein ausdrücklicher Kammerbeschluss zur Abwesenheit des Angeklagten erging. Ferner ist nicht aufgeführt wann der Angeklagte den Sitzungssaal verlassen hat und wann er wieder zurückkehrte. Des Weiteren wurde der Angeklagte im Anschluss nicht über das Ergebnis der Beweisaufnahme während seiner Abwesenheit aufgeklärt.
Die Sitzung wurde ohne weiteres fortgeführt. Also laut Protokoll war der Angeklagte nach seiner Entfernung aus dem Saal nie mehr anwesend.
Leider verpasste der Verteidiger dies in der Revision zu rügen, weil es erst zu spät aufgefallen war.
Nun stellt sich mir die Frage ob dies mitunter ausreichend sein kann, eine Verfassungsbeschwerde mit dem Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren Art. 2 GG
i. V. m. Art. 20 GG
und Art. 6 EMRK
zu begründen...
Vielen Dank für eure Antworten!
-----------------
"Juki"
Verfassungsbeschwerde wegen Abwesenheit
6. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2010 | 16:56
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 1x hilfreich)
Verfassungsbeschwerde wegen Abwesenheit
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Oktober 2010 | 19:15
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Leider verpasste der Verteidiger dies in der Revision zu rügen
Dann dürfte das auch vor dem BVerfG nicht mehr anzubringen sein.
quote:
Ferner ist nicht aufgeführt wann der Angeklagte den Sitzungssaal verlassen hat und wann er wieder zurückkehrte.
Warum sollte das notwendig sein? Weiß er das nicht mehr selbst?
quote:
weil es erst zu spät aufgefallen war
Du meinst wohl eher: "Weil erst viel später jemand auf die Idee kam, mit einem offenbar irrelevanten scheinbaren Formfehler ein ordnungsgemäßes Urteil angreifen zu können."
quote:
Also laut Protokoll war der Angeklagte nach seiner Entfernung aus dem Saal nie mehr anwesend.
Ich verstehe den Wortlaut des Protokolls so, daß der Angeklagte genau während dieser Lichtbildvorlage abwesend war und nicht länger. Wollen denn Angeklagter und Verteidiger wahrheitswidrig etwas anderes behaupten? Vor dem BVerfG? Öhm...
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.325
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
24 Antworten
-
40 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten