Hallo eine kurze Frage. Ist es möglich ( ob man eine Chance hat oder nicht) eine Verfassungsbeschwerde einzureichen wenn man in seinem persönlichen Grundrecht "nicht" eingeschränkt ist?
Bitte unter Berücksichtigung dieses Gesetzestextes im Grundgesetz beantworten.
Artikel 93 Abs. 1 4a
Danke vielmals
Verfassungsbeschwerde einreichen
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Wenn man in seinen Grundrechten nicht eingeschränkt ist, hat eine Verfassungsbeschwerde wohl wenig Sinn, egal, um welches Grundrecht es geht. Wogegen will man dann denn überhaupt klagen?
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Eine Verfassungsbeschwerde hat nur dann Aussicht auf Erfolg wenn der Rechtsweg komplett ausgeschöpft wurde, also wenn dein Sachverhalt schon vor Gerichten verhandelt wurde.Es muß sich dabei auch um eine konkrete Verletzung eines GR handeln,
Abgesehen davon ist eine VB ziemlich kostenintensiv..
lG
-- Editiert von 3ni am 16.01.2008 15:08:53
Hallo,
Hmmmm ich weiss nicht genau, ob das stimmt, dass man erst alle Instanzen durch haben muss, um bei dem VerfG eine Beschwerde erfolgreich einreichen zu können.
Ich meine, dass die Klage nur möglich ist, wenn auch Rechtsmittel offen stehen.
Es gibt aber verfassungsbedenkliche Vorgänge, die keine Rechtsmittel unmittelbar vorsehen.
Gruss
@ 3ni: stimmt nicht, der rechtsweg muss nicht immer ausgeschöpft sein, vgl. § 90 II 2 BVerfGG
@ liketcj: stimmt auch nicht, bei einer VB gegen ein gesetz kann erst nach einem ein grundrecht betreffender vollzugsakt aufgrund dieses gesetzes eine VB erhoben werden.
a) eine abstrakte normenkontrolle oder konkrete normenkontrolle sind nicht für die fälle, in denen man selbst in einem grundrecht verletzt wurde (deshalb z.b. auch "richtervorlage" genannt).
b) soweit ich weiß, wurde gegen die vorratsdatenspeicherung bereits eine VB erhoben, vgl.:
http://www.starostik.de/downloads/anwalt-berlin-verfassungsbeschwerde-vorratsdatenspeicherung.pdf
http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/736.html
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--- editiert vom Admin
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