Telefonat mitgehört in der 1. Klasse mit Mitschnitt wegen schlimmem Behandeln der Kinder

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Angelgirl0408
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Telefonat mitgehört in der 1. Klasse mit Mitschnitt wegen schlimmem Behandeln der Kinder

Hallo,

Ich hoffe ich finde hier Informationen.

Folgender Sachverhalt: meine Tochter wurde vor 2 Wochen eingeschult in die 1. Klasse. Sie hat eine Kinder-Uhr an mit GPS Sender und der Möglichkeit zu telefonieren (2 festgelegte Nummern).

Nun habe ich einen Anruf meiner Tochter aus der Schule erhalten (ich denke allerdings, sie hat an der Uhr rumgespielt - 2 Tasten und der Anruf wird getätigt). Ich also das Gespräch angenommen, höre nicht meine Tochter, allerdings unglaubliches Geschreie der Lehrerin!!! Natürlich bin ich drangeblieben um zu erfahren, ob das eine Ausnahme war. In der kompletten Stunde wurden die Kinder angeschrien (wohlgemerkt Erstklässler nach 2 Wochen), im Befehlston behandelt usw. Irgendwann habe ich es geschafft, mit dem iPad ein Video von meinem Handy zu machen um wrnigstens das unglaubliche, stimmenkippende Geschrei beweisen zu können.

Dieses "Video" habe ich verbreitet an einige andere Mütter!

Die Schule will uns jetzt verklagen deshalb! Ist das denn nicht eigentlich nur ein Mitschnitt des Telefonates mit meiner Tochter und keine heimliche Aufnahme ???

Ich hoffe sehr, das mir hier jemand schnell weiterhelfen kann!

Tausend dank erstmal und sonnige Grüße

Angelgirl

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15 Antworten
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Angelgirl0408 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ist das denn nicht eigentlich nur ein Mitschnitt des Telefonates mit meiner Tochter
Dann ist ja bestimmt Euer gespräch auch im Vordergrund zu hören!

Zitat:
und keine heimliche Aufnahme
Dann kann man bestimmt gerichtsfest die Zustimmung der Lehrerin zu der Aufnahme belegen...



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Angelgirl0408
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Nein unser Gespräch ist nicht zu hören weil keins stattgefunden hat. Meine Tochter hat ja nicht bewusst angerufen sondern an der Uhr rumgedrückt.

Und den letzten Satz verstehe ich nicht

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat:
Und den letzten Satz verstehe ich nicht
Nein, Ironieverständnis ist vermutlich bei dir genauso wenig zu erwarten wie irgend ein Unrechtsbewusstsein.

Welche Hilfe erwartest du?
Einen Rat? Erst mal mach dir klar, dass das, was du getan hast, nicht nur moralisch unterste Schublade ist, sondern auch strafrechtlich (!) relevant.
Dann schnellstens einen Anwalt nehmen, damit das Strafmaß gering bleibt.

Eine Entschuldigung bei der Lehrerin (selbst wenn die die wahrscheinlich nicht annehmen wird) und öffentlich ein Bekenntnis, der Schule unrecht getan zu haben, wäre wohl auch nicht verkehrt - da wird der Anwalt dir genaueres sagen können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Da hast Du Deiner Tochter ja einen Superstart in die Schule ermöglicht. Du verbreitest illegal Mitschnitte des Unterrichts.

Fakt ist ja nun mal, dass leider, so die Fachleute, die Erziehungsfähigkeit der Eltern nachgelassen hat. Viele Kinder können das nicht, was früher auch schon in der ersten Klasse selbverständlich war: Still sitzen, sich konzentrieren, ruhig sein und zuhören. Da hilft häufig nur eine gewisse "Stimmengewalt," Flüstern ist da nicht angesagt.

Ob das Erheben der Stimme hier angebracht war, das können wir nicht einschätzen, das kannst Du nicht einschätzen. Das ist die Ausgangslage. Richtig wäre gewesen, vielleicht das Problem mal auf dem ersten Elternabend anzusprechen. Du wirst Dich nun mit zwei Problemkreisen auseinander setzen müssen. Einmal mit dem der unberechtigten Verbreitung der Aufnahme und dann noch damit, wieso die Tochter in dem Alter ein Handy mit in der Schule hatte. Normalerweise ist das in den Grundschulen nicht erlaubt.

Und noch ein Hinweis: die Tochter hat sich ja offensichtlich auch nicht konzentriert, sondern rumgespielt, wie Du selbst schreibst. Vielleicht war die erhobene Stimme der Lehrerin ja nicht so ganz unberectigt?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Angelgirl0408
#6

Sehr geehrte Ratsuchende,

das von Ihnen geschilderte Verhalten könnte strafrechtlich relevant sein. In Betracht kommt hier eine Verletzung des vertraulichen Wortes im Sinne des § 201 StGB .

Ein unbefugtes Aufnehmen ist hier gegeben, daran ändert sich auch nichts dadurch, dass dies mittelbar durch die Kinder-Uhr Ihrer Tochter erfolgt. Sinn und Zweck war es, die Äußerungen der Lehrerin aufzunehmen.

Im Sinne des StGB ist das gesprochene Wort der Lehrerin auch nichtöffentlich. Zwar befand sich die Lehrerin in der Klasse und damit in gewisser Weise in der Öffentlichkeit. Im Sinne der Norm ist die Voraussetzung "nichtöffentlich" gegeben wenn das Wort wie hier für einen persönlich oder sachlich umgrenzten Personenkreis bestimmt war.

Die Begehung wird Ihnen voraussichtlich bewiesen werden können, so dass es ratsam wäre hier ggf ein persönliches Entschuldigungsschreiben an Lehrerin und Schule zu formulieren.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120094 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
und dann noch damit, wieso die Tochter in dem Alter ein Handy mit in der Schule hatte.

Wüsste nicht, welches Gesetz das verbieten würde.
Und normal ist da mittlerweile auch.



Zitat (von wirdwerden):
Normalerweise ist das in den Grundschulen nicht erlaubt.

Ein solch überzogenes Verbot wie "Du darfst kein Handy dabei haben" dürfte mit einer Klage recht schnell beseitigt sein.



Zitat (von wirdwerden):
Richtig wäre gewesen, vielleicht das Problem mal auf dem ersten Elternabend anzusprechen.

So lange zu warten wäre wohl nicht sonderlich richtig gewesen.
Unverzüglich einen Termim mit der Lehrerin machen, wenn das nichts bringt mit der Schulleitung. Das wäre richtig gewesen.



Zitat (von wirdwerden):
Viele Kinder können das nicht, was früher auch schon in der ersten Klasse selbverständlich war: Still sitzen, sich konzentrieren, ruhig sein und zuhören. Da hilft häufig nur eine gewisse "Stimmengewalt," Flüstern ist da nicht angesagt.

Stimmt, die müssen in der Regel erst mal "eingenordet" werden.



Zitat (von Angelgirl0408):
Ist das denn nicht eigentlich nur ein Mitschnitt des Telefonates mit meiner Tochter und keine heimliche Aufnahme ???

Nein, ist es nicht, es ist eine Straftat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Harry, es geht nicht um Gesetz, sondern um Schuldordnung. Und da sind die Schulen aus leidvoller Erfahrung nicht mehr unbedingt liberal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Angelgirl0408
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Um hier kurz Klarheit zu schaffen, es war kein Handy sondern eine Uhr. Diese Uhr ermöglicht es mir, meine Tochter zu orten, da sie bereits in den Fängen von Entführern war!

Das hat damit allerdings nichts zu tun. Es war Zufall, das ich mitgehört habe und was dort vorgefallen ist fällt mit ziemlicher Sicherheit unter Misshandlung Schutzbefohlener. Das sind kleine Kinder, die 2 Wochen vorher noch Kindergartenkinder waren! Die Eltern denen das zugespielt wurden sind entsetzt, einige haben nun Erklärungen dafür, das ihre Kinder nicht in die Schule wollen, Bauchschmerzen vortäuschen usw.

Soviel dazu - eine Entschuldigung wird sicherlich nicht von mir kommen. Ich wollte lediglich wissen was auf mich zukommen kann bzw zukommt, bin aber trotzdem froh das ich das aufdecken konnte.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Angelgirl0408):
Es war Zufall, das ich mitgehört habe
und ganz zufällig ohne zu wissen wie daraufhin auch mitgeschnitten und an andere Eltern verbreitete sich das Ganze völlig ohne deine Mitwirkung?
Nee, die Ausrede ist mehr als dünn.

Zitat (von Angelgirl0408):
was dort vorgefallen ist fällt mit ziemlicher Sicherheit unter Misshandlung Schutzbefohlener.
Na wenn du dich plötzlich so gut mit juristischen Straftatbeständen auskennst, wirst du deinen eigenen ja vielleicht auch noch mal irgendwann erkennen...

Zitat (von Angelgirl0408):
Die Eltern denen das zugespielt wurden sind entsetzt, einige haben nun Erklärungen dafür, das ihre Kinder nicht in die Schule wollen, Bauchschmerzen vortäuschen usw.
"Zugespielt" - aha. Du warst das also gar nicht? Das wird das Strafmaß sicherlich drücken können, fraglich nur, ob dir das einer glaubt.

Zitat (von Angelgirl0408):
Soviel dazu - eine Entschuldigung wird sicherlich nicht von mir kommen.
Nee, die setzt ja auch Einsicht voraus. Daran mangelt es dir allerdings immer noch. Mal sehen, ob der Richter das schafft..

Zitat (von Angelgirl0408):
Ich wollte lediglich wissen was auf mich zukommen kann bzw zukommt, bin aber trotzdem froh das ich das aufdecken konnte.
Mal so nebenbei: Es kann sein, dass die Lehrerin nicht für ihren Job geeignet ist.
Dass du deswegen aber mit illegalen Mitteln eine Hexenjagd gegen diese Frau anstellst, ohne sie wenigstens mal von deinen Ansichten zu informieren, wirft auch kein allzu gutes Licht auf deine Befähigung zur Erziehung eines kleinen Kindes.

-- Editiert von Moderator am 09.09.2017 18:50

2x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120094 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Nee, die Ausrede ist mehr als dünn.

Ja, der große Unbekannte der das dann den Eltern zugespielt hat. Davon dürfte das Gericht nicht beeindruckt sein, denn die Indizien sind erdrückend.



Zitat (von Angelgirl0408):
ch wollte lediglich wissen was auf mich zukommen kann bzw zukommt, bin aber trotzdem froh das ich das aufdecken konnte.

Eine Geldstrafe vom Gericht, eventuell die Einziehung der Tatwerkzeuge.
Zivilrechtlich könnten Schule / Lehrer auf Unterlassung klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,

zur Hälfte kann ich dich verstehen. Mein Kind wird in 8 Tagen eingeschult und wenn ich mitbekommen würde, dass die Lehrerin sich nur durch Geschrei Verhör verschaffen könnte, dann würde ich an ihrer Qualität als Lehrerin zweifeln. Es gibt auch andere Mittel, um die Kinder ruhig zu bekommen. Geschrei ist ein Zeichen von Schwäche und ich würde mein Kind ganz sicher nicht anschreien lassen. In diesem Punkt verstehe ich dich und ich glaube dir, dass du es zufällig gehört hast.

Nun zur anderen Hälfte. Das du das Material weiterverbreitet hast, geht überhaupt nicht. Das ist tatsächlich eine Straftat. Du schreibst, dass du der Lehrerin und der Schule keine Entschuldigung schicken wirst, dies würde das Strafmaß doch um einiges verringern, da du deinen Fehler eingesehen hast. Da kann ich dich nicht verstehen, dass du so stur bist.

Merke dir für die Zukunft. Wenn wieder etwas ist, was dir an der Lehrerin missfällt, dann bitte sie um ein persönliches Gespräch. Hier kann sich die Lehrerin mitteilen, weshalb sie laut wurde und du kannst es vielleicht besser verstehen oder eben nicht. Aber es ist nicht in deiner Macht, das Geschrei der Lehrerin anderen Eltern mitzuteilen. So hat deine Tochter nun einen Stempel, eine hysterische Mutter zu haben und einige Lehrer lassen den Frust an den Kindern aus.

Deshallb überlege es dir gut, ob du deinem Kind und auch dir zuliebe nicht doch mit einem Entschuldiungsschreiben versuchen möchtest, um Schadensbegrenzung zu erhalten.

3x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120094 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
hier haben wohl nur Leute geantwortet, die keine Kinder haben!! Oder einfach wegschauen und weghören, wenn Kindern etwas passiert!

Wir bewerten die Rechtslage.
Und eine Straftat ist halt eine Straftat.


Man kann auch nicht einen Betrug begehen, das Geld an ALG Empfänger geben, sagen "war doch eine gute Tat" und dann erwarten das das Gericht sagt "gut gemacht".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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