Religionsfreiheit - Betreutes Wohnen

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go468954-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Religionsfreiheit - Betreutes Wohnen

Hallo,

vorgestern (Montag) war ja wie viele Wissen das Zuckerfest. Momentan bin ich in einer Wohngruppe momentan lebe & viele Muslime in den Wohngruppen wohnen, haben die Wohngruppen, die zu der Firma gehören dieses Fest nachgefeiert.

Ich als Atheist, möchte generell mit Religionen nichts zu tun haben, genau so wenig wie eine Veganerin mit Fleisch.

Trotz all dem, wurde mir gedroht, dass wenn ich nicht mit zu dem Fest gehe, ich über die Nacht aus der Wohngruppe verwiesen werde (Die.Wohngruppe ist mein fester Wohnsitz) & bei meiner Mutter übernachten muss. Die Betreuerin spielt das ganze runter & meinte, dass ja nicht dort gebetet o.ä wird. Aber für mich ist & bleibt es ein religiöses Fest, weshalb ich mich auch auf die Religionsfreiheit im Grundgesetz berufen habe.


Sie ist hingegen der Meinung, dass die Regeln intern in der Wohngruppe über dem Grundgesetz stehen.


Nun wollte ich wissen, ob ich da im Recht liege & wenn ja, wie ich dagegen vorgehen kann.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Die Sache hat eig mit dem GG nix zu tun, da es sich hier um was privatrechtliches handelt.
Die Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sie gelten zwar als mittelbare Drittwirkung aber eben nicht unmittelbar.
Wenn man die Grundrechte hier direkt anwenden würde, so würde man keine befriedigende Lösung bekommen, zumal das GG selber in Art. 20 GG von einem "Recht" spricht, dieses Recht wird durch die Gerichte bestimmt

Darum is es wichtig in welchem Rechtsverhältnis man hier steht, was heisst also Wohngruppe ?
Was für ein Haus ist es, wer is der Vermieter usw..
Ein normales Mietverhältnis kann nicht ohne Grund fristlos gekündigt werden.
Wenn man sich bspw. nicht an die Hausordnung hält, wäre ein Grund evtl. gegeben, ich glaube aber nicht, dass man in eine Hausordnung oder ähnliches jetzt reinschreiben kann, dass man zu einem religiösen fest gehen muss.

Also du solltest genau beschreiben, um was es geht, aber allgemein is gesagt, dass man so einfach niemand rauswerfen kann

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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Die Religionsfreiheit besagt, dass jeder seinem Glauben nachgehen darf, ohne verfolgt zu werden. NICHT, dass man von anderen religiösen Feiern nichts mitbekommt.

Muslime werden sich im Dezember schwertun, vom christlichen Weihnachtsfest nichts mitzubekommen, auch wenn sie es nicht feiern. Und so ziemlich jeder wird schon mal an einer Kirche vorbeigelaufen sein, die ihre Gemeinde zum Gottesdienst läutet.

Ich bin übrigens auch Atheist, aber: Religiöse Feste sind nicht ansteckend; man konvertiert nicht automatisch, wenn man mal mitfeiert. Vielleicht lernst Du was dabei - ich würd's einfach mal ausprobieren.

Vermutlich kann die Wohngruppe die Betreuung (die notwendig ist?) nicht gewährleisten, wenn sie gleichzeitig auf einem Fest und in der Wohnung aufpassen muss - das wäre bei einem nicht-religiösen Sommerfest vermutlich nicht anders. Keiner zwingt Dich zu beten; sieh es als kulturelle Bereicherung und hab Spaß an dem Abend.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Gemeinschaftsveranstaltungen mit Teilnahmepflicht sind ja häufig ein Konzept des betreuten Wohnens. Einfach auch, um diese Menschen fit für ein soziales Leben außerhalb der "Behütung" zu machen. Wenn man das nicht erträgt, dann muss man sich halt eine eigene Wohnung ohne die Verpflichtung zur Teilnahme an was auch immer suchen.

wirdwerden

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Gehe ich recht in der Annahme, dass du dann auch Weihnachte und Ostern nicht feierst und an dann stattfindenden Feiern sei es in der Wohngruppe oder Familie oder Freunden nicht teilnimmst?

Wenn die Antwort dann doch lautet, dass du diese Feste druchaus feierst, dann erschließt sich mir nicht, warum du das dann hier mit dem Verweis auf religöse Feierlichkeit ablehnst

1x Hilfreiche Antwort




#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es ist kein religiöses Fest. Der Fragesteller scheint ja auch nicht unter juristischer Betreuung zu stehen. Er lebt hat in einem Heim, und da gibt es Spielregeln. Die als Vorstufe zum Entlassen in ein eigenes Leben ja durchaus sinnvoll sein können. Und, er kann doch ausziehen.

wirdwerden

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#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):

Es ist völlig egal, an welchen religiösen Festen er teilnimmt oder nicht - er allein entscheidet, an welchen religiösen Festen er wann teilnehmen will.


Hmm. Ich werde immer wieder von Glockengeläut beim Schlafen belästigt. Aus religiösen Gründen möchte ich nicht vom Gottesdienst christlicher Kirchen belästigt werden.

Zitat (von TomRohwer):

Solche Spielchen mit einem unter Betreuung stehenden Menschen zu machen ist eine bodenlose *******erei. Der TE sollte sich an seinen Betreuer wenden, oder an einen Rechtsanwalt. Oder, kleiner Tip, an die örtliche Lokalzeitung.


Wieso? Um sich dort lächerlicher zu machen als hier in einem anonymen Forum?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist kein religiöses Fest.

Das sieht mein muslimischer Nachbar anders?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Aber es ist im Ergebnis doch vollkommen egal, ob es nun ein religiöses Fest ist oder nicht.

Im Gegenteil - würde die Wohngruppe dem TE stattgeben, dass er unter keinen Umständen von einer religiösen Feier gestört werden möchte, würde sie im Umkehrschluss die Feiernde "Gemeinde" in der Ausübung ihrer Religion einschränken. DAS wäre ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.

Also: Entweder ist es KEIN religiöses Fest und die Argumentation des TE läuft ins Leere. Oder es ist eines und die Relgionsfreiheit ist auf Seiten der Ausübenden der Religion und nicht der Verweigerer. In beiden Fällen hat der TE die Wahl, an dem Fest teilzunehmen oder den Ort zu verlassen.

Ganz offenbar kann der Betreuuer nicht gleichtzeitig auf die Feiernden und die Nicht-Feiernden aufpassen, wenn die beiden Gruppen nicht zusammen sein wollen. Wenn nun der TE warum auch immer aber eine Betreuung braucht, bleibt dem Betreuuer ja nichts anderes übrig, als ihn aufzufordern, den Ort zu verlassen und woanders und von jemandem anderen auf sich aufpassen zu lassen.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Hmm. Ich werde immer wieder von Glockengeläut beim Schlafen belästigt. Aus religiösen Gründen möchte ich nicht vom Gottesdienst christlicher Kirchen belästigt werden.


Äpfel am Birnenbaum?`

Passen würde dein Vergleich, wenn dein Vermieter dich zwingen würde am Gottesdienst teilzunehmen, da Du ansonsten die Nacht auf der Straße verbringen müsstest.

Es geht nicht darum, dass sich der TE von der Feier gestört fühlt, die dortigen Muslime können feiern wie sie wollen, er will nicht daran teilnehmen.

-- Editiert von spatenklopper am 29.06.2017 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von little-beagle):
Hmm. Ich werde immer wieder von Glockengeläut beim Schlafen belästigt. Aus religiösen Gründen möchte ich nicht vom Gottesdienst christlicher Kirchen belästigt werden.


Äpfel am Birnenbaum?`

Passen würde dein Vergleich, wenn dein Vermieter dich zwingen würde am Gottesdienst teilzunehmen, da Du ansonsten die Nacht auf der Straße verbringen müsstest.

Es geht nicht darum, dass sich der TE von der Feier gestört fühlt, die dortigen Muslime können feiern wie sie wollen, er will nicht daran teilnehmen.


Nein, der Vergleich hinkt gar nicht so - ist natürlich etwas überspitzt. Zum einen ist immer noch strittig, ob es sich überhaupt um ein religiöses Fest handelt. Aber egal, der TE wird nicht gezwungen, an dem Fest teilzunehmen. Alternativ kann er eben auch die Wohnung verlassen und woanders schlafen.

Und natürlich geht es genau darum - wenn die Muslime feiern können, wie sie wollen, wird der TE etwas von diesem Fest mitbekommen, obwohl er das nicht will. ("Ich als Atheist, möchte generell mit Religionen nichts zu tun haben"). Es bleibt doch gar keine andere Möglichkeit, diesen Zielkonflikt durch Trennung aufzulösen - entweder ist die Feier woanders oder der TE. Die Wohngruppenleitung hat sich entschieden, dass die Mehrheit feiern möchte und darf, der TE darf - muss aber nicht - teilnehmen. Alles im dunkelgrünen Bereich.

Der Begriff der Religionsfreiheit wird in diesem Kontext komplett falsch verstanden; es ist nicht das Recht, FREI von Religion leben zu dürfen (obwohl ich das durchaus auch bevorzugen würde).

Wenn Du zuhause Weihnachten feierst und der muslimische Austauschstudent auf keinen Fall damit in Berührung kommen möchte (warum auch immer) - was machst Du dann? Weihnachten absagen oder dem Studenten sagen, er soll halt eine Nacht woanders schlafen, wenn es ihn stört?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Zum einen ist immer noch strittig, ob es sich überhaupt um ein religiöses Fest handelt.


Nö, daran sollte eigentlich kein Zweifel bestehen.
Das Ende des Ramadan, also das Zuckerfest bzw. das Fest des Fastenbrechens ist im islamischen Glauben eines der bedeutendsten religiösen Feste.

Zitat (von little-beagle):
Wenn Du zuhause Weihnachten feierst und der muslimische Austauschstudent auf keinen Fall damit in Berührung kommen möchte (warum auch immer) - was machst Du dann? Weihnachten absagen oder dem Studenten sagen, er soll halt eine Nacht woanders schlafen, wenn es ihn stört?


Haben wir eine solche Situation hier überhaupt vorliegen?
Wie ist denn die Wohnsituation und soll das Fest IN der Wohnung stattfinden?

Was strittig ist, ist anscheinend das was der TE überhaupt erreichen will.
Will er seinen Mitbewohnern die Feier untersagen, oder will er nur nicht daran teilnehmen?

Leider kommt von Ihm aber auch kein Feedback, so dass wir weiter im Trüben fischen.

-- Editiert von spatenklopper am 30.06.2017 14:29

-- Editiert von spatenklopper am 30.06.2017 14:30

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