Reichsbürger als Beamte?! Umfrage!

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
deepsteep
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reichsbürger als Beamte?! Umfrage!

Es geht um ein äußerst spannendes und sehr aktuelles Thema, was in den Medien auch des Öfteren für Aufsehen geregt hat: Beamte, die sich der Reichsbürgerwegeung zugehörig fühlen? Ist dies überhaupt möglich? Tatsächlich gab es bereits einige Vorfälle! Erst kürzlich wurde beispielsweise ein Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Weilerbach in Rheinland-Pfalz gekündigt, da u.a. er seinen Personalausweis abgeben wollte.

Es geht mir darum, ein breites Spekturm an Meinungen zu erhalten, damit die Umfrage auch realistisch wird und die Meinung der Bevölkerung repräsentiert wird und nicht nur einzelne Bevölkerungsschichten gefragt werden. Gerne könnt ihr auch hier diskutieren, was ihr von dem Thema haltet und ob ihr irgendwelche Empfehlungen für mich hättet

Nun zu mir und meiner Umfrage sowie dem Inhalt:

ich studiere an der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HöV) in Mayen.

Gegen Ende des Studiums ist eine Bachelor Arbeit anzufertigen, diese schreibe ich im Beamtenrecht (u.a. Disziplinarrecht) mit Bezug auf die Reichsbürgerbewegung.

Mein Thema lautet: Wenn Beamte die Seite wechseln -Maßnahmen bei einem der Reichsbürgerbewegung angehörenden Beamten unter besonderer Berücksichtigung der aktiven Beamten auf Lebenszeit.

In letzter Zeit häufen sich in den Medien Berichte und Vorfälle, in denen Beamte, insbesondere Polizisten, Lehrer, aber auch Verwaltungsbeamte, zur Reichsbürgerbewegung überlaufen bzw. sogar schon länger als Anhänger dieser Bewegung verdeckt oder offen agieren (dies sowohl inner- als auch außerdienstlich).

Daher habe ich mich dazu entschieden, eine Umfrage unter der Bevölkerung durchzuführen. Hierdurch soll ermittelt werden,wie die Allgemeinheit diesen besonderen Umstand bewertet und ob Ihre Meinung mit der der Behörden bzw. der Gerichte übereinstimmt. Zudem stellt sich die Frage, ob hiergegen überhaupt vorzugehen ist und wenn ja, welche genauen Maßnahmen Ihrer Meinung nach hiergegen ergriffen werden sollten.

Die Umfrage sollte um die zwei bis drei Minuten dauern.

Ich würde mich sehr über eure Unterstützung und die beantwortete Umfrage freuen. Sollten an der Auswertung dieser Umfrage Interesse bestehen, findet ihr in der letzten Frage der Umfrage die Möglichkeit, eine E-Mail einzutragen, an welche die Auswertung versandt wird (wahrscheinlich zweites Quartal 201.

Link zur Online Umfrage (alle Daten sind natürlich anonymisiert, es geht rein um die Meinungsabfrage):
https://www.umfrageonline.com/s/e58344c

In dem Link/ der Umfrage ist auch genau beschrieben, was genau die Reichbürgergruppierung überhaupt ist, sofern dies jemandem noch nicht bekannt sein sollte. Ihr könnt mit der Umfrage also auch euer Allgmeinwissen fördern

Vielen Dank schonmal im Voraus. Mein Ziel ist es, 500 bis 1000 Personen zu befragen Wäre echt mega cool, wenn ihr mir helfen würdet^^

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

done

P.S.: :forum:

-- Editiert von radfahrer999 am 10.06.2017 15:50

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deepsteep
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
done

P.S.: :forum:

-- Editiert von radfahrer999 am 10.06.2017 15:50


Oh! Das tut mir leid, in welches Unterforum hätte der Beitrag gehört? :schock:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es ist mir schleierhaft, wie man eine eindeutige Rechtslage durch eine Umfrage klären kann. Das sollte man auf einer Verwaltungshochschule eigentlich wissen. Ausgangslage des Berufsbeamtentums finden wir in Art. 33 GG . Dazu kommen dann noch die jeweils landesrechtlichen Bestimmungen und gut ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Nun ja, die Rechtslage ist weit weniger eindeutig als man sich wünschen würde.
Zumindest nach dem Bundesbeamtengesetz sieht es (vereinfacht) so aus, dass "nur" zum Zeitpunkt der Verbeamtung eine Verfassungstreue vorliegen muss. Die Verbeamtung kann auch rückwirkend aufgehoben werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorlagen. Der Fall, dass sich ein Beamter nach der Verbeamtung einer verfassungsfeindlichen Gesinnung zuwendet (zum Zeitpunkt der Verbeamtung also noch alles in Ordnung war), ist eine Grauzone. Und für den automatischen Verlust der Beamtenrechte ist eine Straftat erforderlich. So lange der Beamte also "nur" einer verfassungsfeindlichen Gesinnung anhängt, sich aber nicht zu konkreten Straftaten hinreißen lässt, ist es sehr schwierig für den Dienstherrn.
Von daher wäre die Auslotung der rechtlichen Möglichkeiten, einen Beamten (allein) aufgrund der verfassungsfeindlichen Gesinnung loszuwerden, schon eine Arbeit wert.
(Wobei ich das einerseits eher als Master-Arbeit, denn als Bätscheler-Arbeit ansehen würde, andererseits aber auch denke, dass es soche Ausarbeitungen schon reichlich geben müsste. Denn das dahinter steckende Problem ist unabhängig von den Reichbürgern. Die Frage "wie werde ich einen Beamten los, der mit Verfassungsfeinden sympathisiert, aber weder eine Straftat begeht, noch seine Arbeit schlecht macht" stellt sich ja nicht nur bei Reichsbürgern, sondern auch bei Anhängern extremer Parteien.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö,die Rechtslage ist eindeutig, weil bei Beamten eben auch das außerdienstliche Verfahren in Bewertungen und den Verbleib im Beamtenverhältnis mit einfliessen. Deshalb können Beamte ja eben auch beim Vorliegen vor Straftaten, auch wenn sie außerhalb des Dienstes begangen werden, aus dem Staatdienst entfernt werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage "wie werde ich einen Beamten los, der mit Verfassungsfeinden sympathisiert, aber weder eine Straftat begeht, noch seine Arbeit schlecht macht" stellt sich ja nicht nur bei Reichsbürgern, sondern auch bei Anhängern extremer Parteien.)

Dem kann man uneingeschränkt zustimmen.
Die Umfrage ist nur im Bezug auf Reichsbürger, jedoch gibt und gab es genug Beamte welche extremen Gruppierungen nahe stehen, ohne selbst auf zu fallen.
Zitat (von wirdwerden):
Deshalb können Beamte ja eben auch beim Vorliegen vor Straftaten, auch wenn sie außerhalb des Dienstes begangen werden, aus dem Staatdienst entfernt werden.

Jedoch sollte man eben beachten, die Straftat muss über 1 Jahr Freiheitsstrafe betragen. Also einfach einen Beamten entlassen ist leider nicht.
Vor allem wenn Beamte dienstlich bewusste Fehlentscheidungen treffen, sind die Konsequenzen für den Beamten fast gar keine, sei es als Beispiel der BER, wo gerade Beamte im Spiel waren, der GU Imtech hätte ohne die entsprechenden Beamten in der Verwaltung gar nicht das Spiel machen können, nur ein Fall, beim Straßenbau liest man in den Zeitungen regelmäßig von unmöglichen Dingen. Jeder Arbeitnehmer wäre nicht nur den Job los, nein für manche Dinge müsste er selbst Schadenersatz leisten.
Man müsste insgesamt überhaupt das gesamte Beamtenrecht überprüfen, und ob nicht einfach viele Posten gar keine Beamte erforderlich wären. Denn es bräuchte nur Richter, Staatsanwälte und Polizei welche wirklich den Beamtenstatus noch notwendig hätten. Für den Rest würden Angestelltenverhältnisse ausreichen, und es erleichtert faule Eier egal ob Reichsbürger, oder 1 Mai Autoanzünder aus den Posten zu entfernen.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
deepsteep
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist mir schleierhaft, wie man eine eindeutige Rechtslage durch eine Umfrage klären kann.

wirdwerden


So eindeutg ist die Rechtslage dahingegehnd jedoch nicht, wenn man sich Urteile und auch das Verhalten der Behörden zu dieser Thematik anschaut. Natürlich erscheint auf den ersten Blick eine Antwort als einzig mögliche. Als u.a. problematisch anzusehen ist hierbei allerdings die Einschätzung der Schwere des Dienstvergehens, welches bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens stets vorliegen muss.
Genügt es, alleine auffälliges Verhalten zu zeigen, sodass eine Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre? Oder muss der Beamte aktiv gehandelt haben? Ist eine passive "Mitgliedschaft" bereits ein Ausschlussgrund? Auch den Dienstherrn/ Vorgesetzten und ebenso den Gerichten ist dies nicht immer möglich, korrekt einzuschätzen. Man sieht, das hier doch mehr dahinter steckt, als sich zunächst vermuten lässt und gerade dieses Thema sicherlich der Klärung bedarf.
Natürlich gibt es hierzu unterschiedliche Ansichten, wie "eindeutig" die Rechtslage nun denn wirklich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Also einfach einen Beamten entlassen ist leider nicht.


Nein, so einfach nicht. Aber eine Entfernung nach Klage beim Verwaltungsgericht ist möglich, § 5 (1) Nr. 5 BDG i.V.m § 10 BDG. Wenn der Beamte nicht mehr auf dem Boden der FDGO stehen sollte, könnte das als Ultima Ratio beantragt werden.

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