Recht auf einen Telefonanschluss?

24. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
rechtsleier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf einen Telefonanschluss?

Hallo

Vorweg: Ich bin 18 Jahre alt, gehe noch zu Schule und haba einen 300€ basis nebenjob bei einem Unternehmen für Datenbank Technik.

Ich habe ein massives Problem zu Hause: Mein Vater ist sehr autoritär und möchte alles, was wir machen über Telefon/Internet kontrollieren. Er gibt uns keine Ruhe und muss jedesmal immer wieder nachfragen, was wir machen, selbst wenn er auf den Einzelverbindungs nachweisen sieht, dass wir nur mit Tante und Oma telefoniert haben. Letzte Woche war er stock sauer, weil ich einen guten Freund über unser WLAN vom Nachbar Haus ins internet gelassen habe. Er ist nämlich der Ansicht, dass sei illegal und wir würden Steuerhinterziehung begehen, wenn wir einen sehr guten Freund ins Internet lassen. Dass das nicht stimmt, ist ja klar. jedoch konnte ich ihm das nicht beibringen. Schließlich hat er aus wut unseren kompletten Anschluss (Internet und Telefon) beim Anbieter gekündigt, dass dann nächsten Monat deaktiviert wird. Er will jetzt, dass wir alles mit dem Handy erledigen und ohne seine Erlaubniss dürfen wir absolut nichts machen, keinen Anschluss anmieten, kein gar nichts.

Da ich wegen privaten, schulischen sowie Beruflichen Gründen das Internet brauche, möchte ich wissen, wie weit ich hier Ansprüche habe auf einen Anschluss. Ich sage nicht, dass mein Vater es bezahlen muss, den Anschluss kann durchaus ich bezahlen. Aber meine konkrete Frage wäre: Kann er einfach nach dem er den Anschluss gekündigt hat dem Rest der Familie verbieten, sich einen Anschluss zu besorgen?

Vielen Dank für Tipps im vorraus.

grüße, rechtsleier

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rechtsleier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
er freut sich bestimmt auch, wenn er dann die Abmahnrechnungen bezahlen darf, weil er für alle haftet, die von seinem Anschluss, sich mit dem I-Net verbinden.......


Es ist meine Sache, wen ich über unseren Anschluss surfen lasse. Abgesehen davon sind alle Ports fürs filesharing gesperrt, erzähl mir nichts von "ich bin noch zu dumm.."

Zweitens beantwortet das nicht meine Frage, ob er verbieten darf, dass ich mir einen eigenen Anschluss hole..

Es kann sein, dass ich unerfahren bin aber freundlich sein kann man immernoch...

-- Editiert am 24.09.2009 21:22

-- Editiert am 24.09.2009 21:23

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
ob er verbieten darf, dass ich mir einen eigenen Anschluss hole

Wenn du die Anschlüsse selbst bezahlst (wovon ich mal ausgehe) kann er das nicht verbieten. Er kann nur verbieten die Leitung und die Anschluß-Dose in 'seiner' Wohnung zu nutzen.

Also Handy mit entsprechendem Vertag und UMTS/GPRS-Stick zulegen, schon sind die eigenen Anschlüsse da.
Das gibts dann auch keinen Stress mit der Ummeldung und Umschaltung wenn man mal ganz schnell von zu Hause wegzieht.



quote:
Es ist meine Sache, wen ich über unseren Anschluss surfen lasse.

Nein, rechtlich gesehen ist es ohne aAusdrückliche Genehmigung des Anschlussinhabers nicht deine Sache. Es ist nämlich nicht 'euer' Anschluss sondern 'sein' Anschluss.
Und für diesen darf man ohne ausdrückliche Genehmigung des Anschlussinhabers nicht einfach weitere Nutzungsgenehmigungen erteilen.



quote:
Er ist nämlich der Ansicht, dass sei illegal

Damit hat er Recht, siehe oben



quote:
und wir würden Steuerhinterziehung begehen,

Das ist Quatsch.



quote:
alle Ports fürs filesharing gesperrt

Das geht inzwischen auch über das http und das gute alte ftp



@Sailor2006
quote:
Frage mich eigentlich, ob Du die Forengemeinde hier veralbern willst!

Arbeitest in "Datenbank - Technik" aber noch so grün hinter den Ohren!!

Er sagte doch ausdrücklich 'haba einen 300€ basis nebenjob bei einem Unternehmen für Datenbank Technik' nicht das er in der Datenbank - Technik arbeitet. Einer muss ja Kaffee holen, Papier nachfüllen, die Parkplatze fegen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
rechtsleier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort.

Ja, ich habe vor den Anschluss selber zu zahlen.

Du meinst, er kann also mir verbieten die Leitung und die Anschluss Dose zu verwenden?

UMTS würde ich nur im Notfall holen, ich nutze sehr viel Skype, unter anderem um billig ins Ausland zu telefonieren und die sind ja bei Mobilfunk anbietern gesperrt...

Mit "illegal" meinte ich nicht die Freigabe ohne seine Genehmigung, sondern das Freigeben allgemein, also auch im Fall wenn er einverstanden wäre...

Gäbe es da absolut keinen Anspruch, dass ich mir eine eigene, feste Leitung hole? Ich brauche unter anderen hohen upload...

Achja, habe ich vergessen zu erwähnen: Wir leben nicht in Miete, sondern haben unsere Wohnung gekauft. Offiziell Eigentümer sind meine Mutter und mein Vater. Reicht das nach deutschem Recht aus, wenn nur meine Mutter mir erlaubt, die Telefon Dose zu verwenden?

-- Editiert am 24.09.2009 23:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Das Problem ist, er hat das sogenannte Hausrecht (auch wenn es nur ne Wohnung ist), somit kann er auch bestimmen wer 'seine' Dose nutzt.



quote:
und die sind ja bei Mobilfunk anbietern gesperrt..

Nicht bei allen. Aber alle schreiben in die AGB rein, das man diese nicht nutzen darf. Das bedeutet, selbst wenn das bei mäßiger Nutzung noch gedultet wird, kann Skype jederzeit komplett gesperrt werden. Es könnte auch sein, das für die Skype-Nutzung ein zusätzlicher Obulus verlangt wird.



Die Sache mit der Steuerhinterziehung käme nur zum tragen, wenn man Geld für die Überlassung bekommt und dieses dann nicht versteuert wurde.
Für eine entgeltfreie Überlassung fällt keine Steuer an, eben weil ja keine Einnahmen da sind.




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