Muss Fingerabdrücke abgeben! Wegen Nichts!?

24. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Fingerabdrücke abgeben! Wegen Nichts!?

Also ich muss heute zur polizei fingerabdrücke abgeben mit 3 kollegen, da wir anscheinend aus einer straßengasse laut gewissen zeugen einen geldbeutel aus em auto gestohlen haben. die zeugen meinten es seien zwei von uns als wir um halb 9 das haus verlassen hab zurück gegangen. Was aber ganz sicher nicht stimmt. Nun müssen wir gleich zur polizei und sollen unsre Fingerabdrücke abgeben um zu überprüfen wer nun der Übeltäter war. Was kann ich tun gegen die zeugen?? Und muss ich meine Fingerabrücke abgeben?? Wielange sind diese polizeilich Gespeichert??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

§ 81b StPO : Die Fingerabdrücke werden Sie abgeben müssen, da kein Weg dran vorbei, gegen die Zeugen werden Sie auch nur was unternehmen können wenn diese den Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllen würden.

Die Löschung der Daten kann 10 Jahre nach der Behandlung beantragt werden.

-----------------
"stud.iur C.Konert
Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

und wenn sie sich weigern haben die Beamten alle Mittel(außer Folter und extreme Gewalt) zur Verfügung Sie zur Abgabe zu zwingen ;)

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#3
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

die daten müssen sofort nach feststellung der unschuld gelöscht werden!
nicht erst nach 10 jahren.

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