Hallo Forum,
Ich (14 Jahre), habe im Aldi ein Messer erworben. Es ist ein Klappmesser mit 9 cm Klingenlänge und ist feststellbar (lässt sich also nicht ohne Druck auf den "Knopf" zurückklappen) . So, nun wollte ich fragen ob ich dieses Messe,
-erwerben durfte
-besitzen und
-in der Öffentlichkeit mit mir herumführen darf?
Ist dieses Messer überhaupt eine Waffe oder zählt es noch als Werkzeug?
Vielen Dank,
Vince01805
Messerbesitz unter 18?
6. Januar 2009
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Frage vom 6. Januar 2009 | 21:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Messerbesitz unter 18?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2009 | 19:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmal Danke für deine Antwort.
Warum glaubst du nicht, dass eine Frage wie diese nicht von einem 14-jährigen gestellt wurde?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 8. Januar 2009 | 12:26
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Weil ein 14 jähriger es einfach machen würde, ohne zu fragen?
#5
Antwort vom 8. Januar 2009 | 14:50
Von
Status: Schüler (487 Beiträge, 311x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 3. Februar 2009 | 20:03
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 787x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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