Klassenarbeiten - Wie viel und wann?

19. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
SelH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 30x hilfreich)
Klassenarbeiten - Wie viel und wann?

Liebe Juristen,

ich hoffe ich habe dieses Thema an der richtigen Stelle veröffentlicht.

Daten, die relevant sein könnten:

Realschule
Baden-Württemberg
Klasse 9


Zu meiner Frage/Problem:

Mich interessiert das Thema 'Klassenarbeiten' schon lange.
Ich habe mich mal darüber informiert, wie viele Klassenarbeiten wann geschrieben dürfen.
Das Ergebnis meiner Suche:

Quelle 1 :
(http://www.hirnwindungen.de/schule/ascho_leist.html)

"Allgemeine Schulordnung (ASchO)

§ 22 Schriftliche Arbeiten und Übungen

(1) Die durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren) sollen gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Die Arbeiten sollen entsprechend dem Alter der Schüler in der Regel vorher angekündigt werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden, soweit die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt."

Quelle 2:

http://www.teachsam.de/politik/brd_pols/strukturprinzipien/rechtsstaat/brd_gesetze/Schulrecht/Bad.-Wuerttmbg/schulrecht_bawue_nv_txt.htm

"Schulrecht Baden-Württemberg
Notenverordnung
Notenbildungsverordnung, NVO, vom 5. Mai 1983, Fassung Stand Sept. 2011

§ 8 Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten

(3) Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen. An einem Tag soll nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden. Vor der Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit oder am Tag der Rückgabe darf im gleichen Fach keine neue schriftliche Arbeit angesetzt werden.
"


Als ich meinen Rektor darauf angesprochen habe, war seine Antwort:

"Schau dir mal deine erste Quelle an, im Internet kann jeder was reinschreiben. Und bei deiner zweiten Quelle steht "soll nicht", also kann man 2 Arbeiten an einem Tag schreiben. Anstatt nach sowas zu recherieren solltest du lieber lernen."

Nun frage ich euch was ihr dazu meint.
Nach meiner Sicht ist es doch glasklar, man soll an einem Tag nicht mehr als eine Klassenarbeit schreiben.

Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 310x hilfreich)

Der Hinweis Deines Rektors bezieht sich vermutlich darauf, dass "soll" immer eine "Kann-Regelung" spezifiziert. Es "soll" also so sein, es kann aber auch davon abgewichen werden, ohne dass unmittelbar irgendwelche rechtlichen Folgen entstehen.

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16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SelH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 30x hilfreich)

Wie sieht es mit der Allgemeinen Schulordnung aus?

"...an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden, soweit die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt."

Habe eine zweite Quelle gefunden:
http://www.afrsbo.bobi.net/ASchO.pdf

-- Editiert SelH am 19.01.2012 15:06

-- Editiert SelH am 19.01.2012 15:14

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Du zitierst doch selbst: "soweit die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt "

Und das ist in der NVO-BW offenbar der Fall.

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8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SelH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat von Tommok (19.01.2012 15:01):
"...dass "soll" immer eine "Kann-Regelung" spezifiziert. Es "soll" also so sein, es kann aber auch davon abgewichen werden, ohne dass unmittelbar irgendwelche rechtlichen Folgen entstehen."

Kann dies bewiesen werden?

7x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
SelH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 30x hilfreich)

"In einem Gesetz bedeuten „soll" und „sollen" gewöhnlich, dass die Behörde einen Ermessensspielraum zur Regelung einer Ausnahme hat."

Ich danke euch für die Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Und was soll das mit dem Grundgesetz zu tun haben?



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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SelH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 30x hilfreich)

"ich hoffe ich habe dieses Thema an der richtigen Stelle veröffentlicht."

Ist doch halb so schlimm, oder?



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Drücken wird es mal so aus. "Generelle Themen sollen nicht in Grundgesetz geschrieben werden"

Notfalls geht man in die Stadt Bibliothek, dort liegen diese Gesetze dann in schönen Roten Ordnern (zumindest in BW) aus. Dann kopiert man sich die entsprechenden Seiten.

Wie ich sehe, hat sich da kaum in den letzten 20 Jahren was geändert. Gilt noch das alte Kommentar, ist dazu folgendes zu sagen.

Bei der regelmäßigen Klausurenplanung dürfen nur 2 Klausuren pro Woche und eine am Tag eingeplant werden.

Verschobene Klausuren, dürfen die 2 Klausuren Regel pro Woche aufheben. Ebenso die Nachschreibeklausuren. Nicht jedoch die 1 Klausur am Tag regel.
Deswegen wird grad kurz vor Zeugnisschluss nochmal fleißig verschoben. (Zumindest war das bei mir die übliche Praxis; allerdings haben da auch die Schüler ihren Anteil mitgetan, das die auch die Klausuren immer weiter nach hinten verschoben haben wollten)

Um ein Beispiel zu nennen. Englisch als Hauptfach hatte 3 Klausuren/Halbjahr. Die letzte war für ende November angesetzt und wurde auf Wunsch der Schüler auf Mitte dezember verschoben. Die zweite und letzte Bio Klausur war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragen. Weil die Englischklausur verschoben worden ist, durfte der Biolehrer diese Klausur als dritte in der letzten Woche vor den Ferien eintragen.
Gab dann tierisch Knatsch, was dazu führte, das unser Direktor verfügt hat, daß alle Klausuren bis 2 Wochen nach Halbjahresanfang veröffentlich sein müßen. So waren die Lehrer fein raus, weil dann immer nur noch auf wunsch der Klasse verschoben worden ist, und dann war man selber schuld.

Persönlich kann ich nur den Tip geben.
Lass Lehrer und Direktor mit Paragraphen in Ruhe und suche lieber ein Gespräch auf menschlicher Basis. Denn in den wenigsten Fächern beruhen die Noten auf harten Fakten. Selbst bei einem Rechenweg in Mathe ist es immer ein Good Will vom Lehrer, wenn er einem diesen teilweise bepunktet. D.h. Wenn du von dir nicht sagen kannst, dass du den Erwartungshorizont nicht zu 100% erfüllst, würde ich jede direkte Konfrontation vermeiden. Klar kann man jede Klassenarbeit auch noch von einem Richter begutachten lassen. Allerdings die Zeit die du dafür brauchst, fehlt dir an anderer Stelle. In der Praxis endet das dann so, um von einer 3 auf eine 2 zu kommen, brauchst du ein paar Wochen, bzw hast ein paar Turbolente Tage. In diesen Tagen schreibst du dann ein paar 4 und 5, welche sich nicht mehr wegdiskutieren lassen. Nimm es also einfach als Schule fürs Leben, denn auch später wird nicht immer alles Gerecht und nach dem Wortlaut des Gesetzes gehen.

-- Editiert Lifeguard am 20.01.2012 09:29

12x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
"In einem Gesetz bedeuten „soll" und „sollen" gewöhnlich, dass die Behörde einen Ermessensspielraum zur Regelung einer Ausnahme hat."


Eigentlich bedeutet das, daß für eine Ausnahme eine besondere sachliche Begründung vorliegen muß. Es handelt sich nicht um den "normalen" Ermessensspielraum (etwa, ob ein Polizist "zu Fuß über rote Ampel" mit einem Bußgeld belegt oder nicht) - das wäre eine echte Kann-Bestimmung -, sondern um einen eingeschränkten.

Kann = freies Ermessen
Soll = eingeschränktes Ermessen (Ausnahme nur in besonderen Fällen)
Muß = keinerlei Ermessen




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4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SelH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich bedanke mich bei allen die geantwortet haben.
Aber gerne würde ich die folgende Frage noch klären:

Haben die Lehrer denn das Ermessen mehrere Klassenarbeiten an einem Tag zu schreiben?

Einen Grund haben meine Lehrer nicht genannt, wir haben unseren Lehrer auch nicht um eine Verschiebung oder ähnliches gebittet ( sie sind nämlich hartnäckig ). Was ich vergaß zu erwähnen ist, dass mein Rektor( Welcher denkt immer im Recht zu sein ) meint, dass es ihnen erlaubt sei, mehrere Klassenarbeiten an einem Tag zu schreiben.

PS. Tut mir leid, dass ich es im Falschen Forum eröffnet habe, habe es nicht einordnen können^^ ( in anderen Foren gab es nämlich einen extra Forum für Schulen )


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-- Editiert SelH am 20.01.2012 14:08

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn du willst, dass die Klausur verschoben wird, dann schildere dein Anliegen deinen Vertrauenslehrer. Aber nicht gleich zum Rektor rennen und mit §§ herum schießen, immer hin ist er bestimmt länger Rektor als du am leben bist. Also bissel mehr Respekt vor Autorität.

zur dein Vertrauenslehrer könntest du zb sagen:
"Könnten sie,bitte, ihre Arbeitskollegen ... und ... darum bitten die Klausurzeiten neu zu verteilen, damit nur eine am Tag geschrieben wird."

Immerhin sind die Lehrer für dich da und nicht du für die Lehrer.


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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Haben die Lehrer denn das Ermessen mehrere Klassenarbeiten an einem Tag zu schreiben?


Wenn sie das hinreichend begründen können, daß das Ermessen auch bei einer Soll-Bestimmung so ausgeübt werden kann, dann ja. "Das ist bequemer" ist sicherlich keine; "anders können wir die ausgefallene Klausur nicht nachholen" möglicherweise schon.

quote:
wir haben unseren Lehrer auch nicht um eine Verschiebung oder ähnliches gebittet


Das ist auch gut so, sonst gibt es nachher noch eine Fünf in Deutsch. ;)

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3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
SelH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 30x hilfreich)

@ Cassadan
Seien Sie unbesorgt, an Respekt mangelt es nicht.

Ihren Beitrag bezeichne ich als 'Spam'

Eines möchte ich hier mal klar stellen:

Die Arbeiten wurden geschrieben, ich möchte lediglich wissen, ob die Lehrer so ein Recht haben.

Spart euch die sinnlosen und nutzlosen Beiträge. Niemand wird/kann was damit Anfangen können.

@PerryRhodan

Vielen Dank für deine Antwort :)

In Deutsch stehe ich auf einer 2 :- )
Naja, bei meinen Lehrern habe ich eh' keine Chance, die finden immer was..



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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Haben die Lehrer denn das Ermessen mehrere Klassenarbeiten an einem Tag zu schreiben?


Vermutlich ja, widrigenfalls dürften diese nicht benotet werden, die Vorbereitung des Lehrers also für den A....gewesen sein.
Nebeneffekt: Vorbereitung auf das Berufsleben, mit einem 8-10-12-Stunden-Tag :grins:

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3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich wollt dir mitteilen, dass bei diesen Fall es egal ist was sie dürfen und was nicht, da spielt eh die Rolle was sie können und was nicht.
Man löst Bagatellen nur mit ein Gespräch und nicht mit Paragrafen.
Eine Diskussion mit den Lehren für zukünftige Fälle kannst mit den Antworten die du kommen hast nichts anfangen.

Aber wenn du nicht mal das tun willst, frage ich mich warum du so was wissen willst.

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
SelH
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich hätte mir diese Paragraphen für den Notfall aufgehoben ;)

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

OK, die Ascho kommt aus dem Saarland und findet in BW keine Anwendung.
Irgendwo gab es jedoch in den 90ern auch eine Entsprechende Regelung in BW.

Was sie vielleicht noch lernen müßen. Bloß weil etwas in einem Paragraphen steht, heißt das noch lange nicht, daß sich ihr Gegenüber, in diesem Fall der Lehrer daran hält.

Was passiert, wenn er sich nicht daran hält, regeln dann andere Gesetzte.

in der Praxis schaut das dann so aus, Lehrer schreibt zwei Arbeiten. Einem Schüler gefällt die Note nicht, und er greift die Arbeit an. Richter gibt dem Schüler recht, und alle dürfen die Arbeit nochmal schreiben, und bedanken sich bei dem einen Schüler. Nun ist es jedoch nicht so, daß der Richter den ganzen Tag wartet, und sofort was macht, sondern das kann dann schon mal ein paar Monate dauern. Auch finden solche Verhandlungen meistens morgens Statt. Toll, dafür bekommt man dann Schulfrei, leider muss man den Stoff dann aber nacharbeiten. Weil man Greift ja eine Note an, weil man gut sein will.

Somit bleibt einem Sinnvollerweise nur die Bitte, nicht zwei Klausuren zu schreiben. Tritt man dem Lehrer jedoch zu fordernd auf, kann das schneller als einem lieb ist, wieder auf einen zurück fallen.


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