Ich weiß nicht was soll es bedeuten.

1. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-780
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Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich weiß nicht was soll es bedeuten.

Sehr geehrte Damen und Herren ,
liebe Leser dieses Thread.

In den Straßen- und Gewerberechtlichen Vorschriften steht deutlich geschrieben, das wegen Art.5 Abs.3 Grundgesetz auch die Straßenkunst keiner Erlaubnispflicht unterworfen ist.
Dennoch behaupten die Behörden, zur verdrängung der Straßenkunst aus den Fußgängerzonen, das Straßenkunst ( das verkaufen selbstgemalter Bilder ) nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe.
Widerspruch zwecklos, den auch die Amtsrichter sind, entgegen fortgeführter Verfassungsrechtsprechung , der Meinung, dass Bilderverkaufen Tatsache gewerberechtlicher Vorschrift nichts mit der Kunstfreiheit zu tun hat.
Das freud die Behörden, weil alle Ordnungswidrigkeitenfeststellungen, .wegen Bilderverkauf ohne Erlaubnis rechtskräftig werden.
wie aber das? wenn in den Straßen- und Gewerberechtlichen Vorschriften wie auch über fortgeführter Verfassungsrechtsprechung immer wieder darauf hingewiesen wird, das auch das Verkaufen selbstgemalter Bilder unter Kunstschutz fällt.
Ich muss den Zusammenhang erst erleiden, weil meine Anwälte an mein Geld, aber nicht an die Rechtssicherheit interessiert sind. Um es anders beweisen zu können. Die Instanzen für den Widerspruch einer Ordnungswidrigkeitenfeststellung, nutzen hier (unwidersprochen) die Möglichkeit, dass eine einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit, zur Entlastung der Gerichte nicht durch alle Instanzen, bzw. revidiert werden muß.
Quasi als Entschuldigung, veröffentlicht die Hohe Gerichtsbarkeit, in der Juristenzeitschrift, ( das Gewerbe-Archiv) dass meine Absicht zur Provokation mit der Kunstfreiheit dem Gericht durchaus bekannt sei. Anders der Meinung des Beschwerdeführers , werde in der Gewerbeordnung aber mit aller deutlichkeit darauf hingewiesen, das Bilderverkaufen in Fußgängerzonen ohne Erlaubnis der Behörden. nichts mit der Kunstfreiheit zu tun habe. Und so gesehen auf eine Erlaubniserteilung, straßenrechtlich kein Rechtsanspruch besteht.
Das ist aber nur formal richtig Denn Nur der Gewerbetreibende Bilderverkaüfer, auch wenn er hochwertige Kunst verkauft, hat nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun.
Der Kunstschaffende der Seine Bilder selber malt dann aber doch.
Es hat zwanzig Jahre gebraucht, die Presse darüber berichtet: …Kölner Kunstmaler musste zwanzig Jahre umsonst Ordnungsstrafen zahlen und des Öfteren, Erzwingungshaft erleiden, .weil er nicht einsehen wollte das man für eine garantierte Kunstfreiheit um Erlaubnis fragen soll.

hat aber nix genutzt die Stadt- und Landtagspolitiker berufen sich weiter auf die noch gültige rechtskraft der Ordnungswiedrigkeitenfeststellungen und auf eine Entscheidung der Bundesverwaltungsgericht wo festgestellt werde. Dass es auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in Jeder Art und Weise zu betätigen.
der Einfachheit interpretiert man Ort, als Fußgängerzonen
verdammte Scheiße, wer ist da an all der Verwirrung interessiert, um so die Kunstfreiheitsgarantie durch Straßen- oder Gewerberechtliche-Erlaubnisverweigerung zu unterlaufen.
Es hat bis 1996 gedauert das Bundesverwaltungsgericht einlenkt, und feststellt das Straßenkünstler auch ohne Straßen- oder gewerberechtlichen Vorbehalt, einen Rechtsanspruch auf die Erlaubniserteilung haben.
Fundstelle: http://home.snafu.de/tilman/lars/19960704.html
allgemeinverständlich um keine Straßen- gewerberechtliche Erlaubnis für die Kunstfreiheit fragen muß. Soweit Straßenkünstler nicht nachweislich den Fußgängerzonengebrauch anderer stören.
Heißt: Behörde darf nicht nur behaupten, ein Straßenkünstler stört die Straßennutzung anderer. oder dass das anbieten von Waren und Leistungen ohne Erlaubnis verboten werden darf.
jetzt will es aber keiner gewesen sein, der All die Jahre zugestimmt hat, dass die Kunsttfreiheit der Straßenkünstler unbedeutend der behördlichen vorbehalte gewesen sei.
So das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
letztlich seinen die Ordnungswidrigkeitenfeststellungen allesamt formal richtig gewesen, erst jetzt die Behörde die Erlaubnis mit formalen Mätzchen weiter verweigern wolle. könne zu dem Immateriellen auch ein Materieller schaden festgestellt werden.

Was ich sagen will …so gesehen muss ich zum Schaden, auch noch den Spott der deutschen Rechtsprechung hinnehmen.
was dann aber auch niemand mehr weiter interessiert.
denn auch die Gewerkschaft Kunst. Und der Bundesverband Bildender Künstler Köln schmeißen mich jetzt auch aus dem Mitgliederbezahlten Kunstschutz raus.
Begründung: durch mein dauerndes Querulantentum, sei ich der Kunstfreiheitsbemühung des Vereins bzw. der IG_MEDIEN geschäftsschädigend geworden.

So schnell kann man zu einem Don Quichotte werden, wenn die Verteidigung von verfassungsidealen keiner mehr braucht.

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35 Antworten
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#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

*lol*
Der Rupp wieder - war ja nur eine Frage der Zeit.

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Was ist denn hier los? Wird dieses Forum nun zum Sprachrohr der Gescheiterten und Mißverstandenen?

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#3
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo Normi
Du bist mir schon an anderer Stelle, als Klug*******r und Atmosphärenvergifter aufgefallen.
Dann erklär mir mal die Philosophie dieses Forum.
und welche Art Beiträge dazu erwartet werden?

Rupp

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

nee, rupp, ich lasse dich mal mit deiner neurose alleine

konnte ja schon zu genüge erleben wie du auch in anderen foren mit deinem müll im hohen bogen herausgeflogen bist.

viel spaß noch mit der stadt köln...

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Rupp ist doch ein Troll. Angeblich Legastheniker, kann aber 'Atmosphärenvergifter' fehlerfrei schreiben. Wer's glaubt...

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#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich wollte schon Resignieren, in diesem Forum voller gehäßigkeit es überhaupt jemand geben wird der In Deiner Form auf das wesentliche eingeht.
Danke.

als Urteil von Bedeutung hat zu dem Thema gewerbefreiheit der Kunst Aktz_OVG 4A-2767-84 der ganze Blätterwald überregional gerauscht.
Hatt aber nichts genutzt nan hat mir trotzudem das Kunstvermitteln in den Fußgängerzonen durch erlaubnisverweigerung verboten.

wann immer ich das Thema anschneide oder einer Form zum erklären suche sind die Forumsmobber am mobben.
naja ich glaube das ist die Scheinbheiligkeit der Ettiquette
in einem Andern Furum das du meint auch als Troll verkannt z7u werden haben es sich au7ch die Moderadoren gewagt mitzumobben,
als ich mich beschwerde wurde nicht der/die Mobber abgemahnt oder verwarnt. sondern ich aus dem Forum rausgeschmißen.
Danke.
für deine Stellungsnahme.
Rupp

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

*lol* Zu geil. Da befaßt sich Lorenz als einziger (!) Antwortender *nicht* mit dem inhaltlichen Anliegen, sondern mit Justiz-Bashing, und prompt findet Rupp, er sei 'als einziger auf das Wesentliche eingegangen'. Da haben sich ja zwei gefunden...

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#10
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

hi mareike weißt du eigentlich das entwürtigendes Mobbing eine Straftat ist.
Die Würde des Menschen ist unanfastbar.
ist auch ohne staatsexamen in Jura begreifbnar.
wenn du dich nicht hinter anonym verstecken könntes würde ich dich glatt anzeigen.
ich bin es satt mich dauern von dir anmachen zu lassen.
wer moderiert hier eigentlich den Thread,
oder ich melde deine Unsterblichkeitdurch geschwätzigkeit, mal dem Admin. dann biste hoffendlich für das Forum gestorben.

Rupp

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

*lol*

1. 'Mobben' kann man nur Mitarbeiter, nicht irgendwelche Leute, die in öffentlichen Foren ihren Senf abgeben und andere beleidigen, selbst aber nichts einstecken können.

2. Wer hier mit Beleidigungen ('Klugsch...' und 'Leseschwacher') angefangen hat, ist doch wohl klar. Soviel zum Thema 'Würde des Menschen'. Aber das gilt ja immer nur für einen selber, nie für die anderen, nicht wahr?

3. Machen wir doch mal eine Wette, welcher von unseren beiden Accounts gesperrt ist, wenn der Admin einschreitet? ;)

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#12
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

was soll ich mit einer wette die du als sprücheklopper nicht einhalten muss.
den Ehrencodex unter den Teppisch kehren kannst.
du bist einfach nur eine schwäzige gehässigkeit.

rupp

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Rupp zu helfen, das haben schon in dutzenden anderen Foren Hunderte ernsthaft Interessierter versucht. In der Regel ernten sie spätestens bei der zweiten Nachfrage die auch hier schon gelesenen 'Nettigkeiten' wie 'kannst du nicht lesen' oder 'kannst gleich die Klappe halten, wenn du nichts zu sagen hast'. Das vergrault dann auch den verständnisvollsten Unterstützer, denn Rupp kann gar keine Hilfe mehr annehmen. Der Karren ist schon vor die Wand gefahren, da hilft nur noch ein Psychologe.

Komisch jedenfalls, daß bisher alle (und zwar gerade Laien!) in den anderen Foren den Fall richtig verstanden haben (etwa die Entscheidung des BVerfG, auf die Rupp sich bezieht), nur er selbst nicht - folglich sind die anderen alle dumm, leseschwach oder böse Juristen. Und natürlich sind auch alle anderen potentiellen Helfer, wie die Künstlerverbände, der DGB, die Caritas etc. pp. alle nur dumm, leseschwach oder böse Juristen. Alle ohne Ausnahme, eine große und böse Verschwörung. Tolle Wurst.

Wenn Sie es wirklich schaffen, ihm zu helfen, haben Sie meinen vollen Respekt. Aber damit meine ich wirkliche Hilfe und nicht bloß ein Einstimmen in den 'Juristen sind böse'-Chor, das hilft Rupp nämlich nicht weiter - genau wie es einem Hungernden nicht hilft, wenn ich ihn darin bestätige, daß die Welt schlecht ist. Damit machen Sie es sich ein wenig arg einfach.

(Und schon die Tatsache, daß ich dazu überhaupt noch etwas Konstruktives schreibe, sollte Ihnen beweisen, daß mir der Fall menschlich durchaus nahe geht.)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

Mit dem Präludium der Rupp tut mir wirklich leid, darauf hinzuweisen. was dann nicht sein kann auch nicht sein darf. Böse Richter und gleichgültige justiz die dem Rupp die lebensqualität genommen haben. Dass ist auch nur eine Intonierung dafür: …der Rupp der spinnt.
wieso sind Fakten die sich beweisen lassen für dich ohne wert,
in welchen juristischen Elfenbeinturm, lebst du , du immer Träumst dein Pseudowissen nicht nur als jura Laie bis zur Unsterblichkeit versprühen zu können?.
Was sind Fakten, wenn in einer Verfassungsrechtlichen Grundsatzentscheidung festgeschrieben ist, das nicht nur der Werk- auch der Wirkbereich ( das verkaufen von selbstgemalten Bilder) in die Kunstfreiheitsgarantie mit eingeschlossen ist.

Was bezweckt ein Oberlandesgericht-Köln entgegen gelernter Gesetzeskunde, zu behaupten, das Bilderverkaufen nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe. und so von Gesetzeswegen auch nichts dagegen einzuwenden sei, dass das bilderverkaufen in Fußgängerzonen ohne erlaubnis der Behörden exemplarisch und Spezialpräventiv ordnunswidrig gemacht wird.

20 jahre musste ich, dieser Vorgabe, umsonst Ordnungsstrafen zahlen, ohne aus der Rechtskraft der bösen Richter Falschinterpretation entlassen zu werden. Rehabilitiert zu werden.
hier versteck man sich hinter der Lizenz, auch eine Nichtbegangene Ordnungswidrigkeit,
zur Entlastung der Gerichtsbarkeit. nicht revidiert werden muss. Usw.
Es War nicht dem DGB egal wo ich hier mit der Kunstfreiheitsgarantie reingeraden war sondern der Gewekschaft –Kunst, der IG-Medien. Und dem Berufsverband bildender Künstler die sich über Satzung dazu verpflichtet hat, die Kunstfreiheit für Bildende Künstler zu sichern.
Es war das Bundesverewaltungsgericht-Berlin Das den Vorbehalt zur Kunstfreiheit damit betonierte das es auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
und sich zwanzig jahre Zeit lässt, diese Juristiche Fehlentscheidung Gesellschaftspolitisch zu korrigieren.
um jetzt zu behaupten, Man als Bundesverwaltungsgericht nie was anderes gesagt habe, als auch Straßenkünstler einen Rechtsanspruch auf das Kommunikationsrecht in Fußgängerzonen haben.
erst hier wird der richtige Therminus verwendet, das ich beim Verkaufen Selbstgemalter Bilder, keine Bilder im Sinne der Gewerbeordnung verkaufe, sondern im Sinne der Kunstfreiheitsgarantie Kommuniziere. Damit also wirke.
jetzt will und soll es keiner gewesen sein, der sich mit absichtlicher Falschinterpretation an der Klarheit der Kunstfreiheitsgarantie 20 jahre lang vorbeigeschwindelt hat.
warum ich das mit immer neuer lust erkläre. um jemand zu finden der mit mir in Vorleistung geht ein Gesellschaftskritisches Buch uber meine Lebensgeschichte zu schreiben. Um mich selbst zu rehabilitieren.
Ich kann’s mit meiner Schreibschwäche Legasthenie nur einfach, und Eiinfach kommt des ding nicht rüber,
siehe: Mareike.

Rupp

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich will mal versuchen, die Diskussion wieder auf ein sachliches Niveau herunterzuholen.

Jetzt müssen Sie mir ein wenig helfen, herr Rupp, da Sie sich in diesem Bereich besser auskennen als ich. Künstler, die zu ihrem Lebensunterhalt, ihre Werke verkaufen, brauchen einen Gewerbeschein, das ist ja an sich nichts Neues. ich gehe mal davon aus, daß auch Sie einen solchen Gewerbeschein besitzen.

Wenn ich richtig informiert bin, braucht man eine entsprechende Genehmigung, wenn man das in einer Fußgängerzone tun möchte. Verweigert man Ihnen diese Genehmigung, oder wo genau liegt das Problem? Und mit welcher Begründung verweigert man sie Ihnen?

Vielleicht sollten Sie uns da erstmal aufklären, damit wir das Problem besser verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Normi
Ich werde die fragen beantworten , nicht um mich immer nur zu rechtfertigen zu müssen, sondern mein Problem irgendwann auch mal dem allgemeinem Unverständnis erklären zu können.
Ja ich hatte einen Gewerbeschein und hatte damit auch fünf Jahre lang keine Schwierigkeit für den Straßenverkauf meiner Bilder eine straßenrechtliche Erlaubnis zu erhalten.
bis dann ab 1968 Fußgängerzonen eingerichtet wurden.
Ab Diesem Zustand, auch der abgestammte Straßenverkauf mit gültigen gewohnheitsrecht verwaltungspolitisch verboten wurde
Ich war also nicht der einzige.der mit dem neuem Sinn der Fußgängerzonen. den Glaspalästen der Verkaufsbarone weichen musste.
Da ein solches Erlaubnisverbot meine Existenzgründung nach fünf Jahren in Gefahr bringt. frage ich mich dürfen die das?
Die antwort ist erst mal Ja. Mit der Kommunalen Selbstbestimmung dürfen Kommunen in Achtung der Gesetze eine Straßennutzung selbst bestimmen.
In achtung der Gesetze?
da ich keine Gesetze kenne, mit denen ich meine Rechte durchsetzen kann, muss ich die als juristischer Laie erst mal erkunden.
Weil ich Künstler bin, bin ich selbstverständlich, an der Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG . interessiert.
Und staune, dass ich weder von Gesetzeswegen noch über eine Kommunale Strassen- Gewerbeordnung als Gewerbetreibender Eingeordnet werde. Und auch nicht werden kann.
der Gewerbeschein wie die Straßennutzungsgenehmigung sind rechtssystematisch ein Erlaubnispapier und würden, einen Kunstausübenden zwingen um die Verfassungsgarantierte Kunstfreiheit um Erlaubnis fragen zu müssen.
Mit dieser Rechtssicherheit gerüstet, kämpfe ich jetzt mit zivilen ungehorsam gegen das allgemeine Straßenkunstverbot durch Erlaubnisverweigerung. Und habe keine Ahnung das ich dafür, über 20 Jahre brauchen werde, ohne Anspruch auf einen Schadensersatz, zumindest Formal rehabilitiert werde,
Ich auf Grund der Kunstfreiheitsgarantie für das Verkaufen Selbstgemalter Bilder tatsache keiner Straßen- gewerberechtlichen Erlaubniserteilung unterliege.
Aber all die Erniedrigungen und Entwürdigungen die dem selbstverständlichem der Kunstfreiheit, durch Behördenallmacht entgegengesetzt wurde: macht die Angelegenheit, offensichtlich unerklärbar.
ist dir das Sachlich genug?

rupp

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#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ja, das ist schon deutlich sachlicher.

Was ich immer noch nicht ganz verstehe ist folgendes:

*Und staune, dass ich weder von Gesetzeswegen noch über eine Kommunale Strassen- Gewerbeordnung als Gewerbetreibender Eingeordnet werde. Und auch nicht werden kann.*

Wieso kannst du nicht als Gewerblicher eingestuft werden. Wenn du selber Produziertes verkaufst, ist das doch eindeutig gewerblich!

Ein anderes Problem: Du betonst die Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG . Dabei stellt sich mir die Frage wer überhaupt festlegen kann, was Kunst ist und was nicht. Eine Frage, die Generationen von Kunsthistorikern nicht hinreichend beantwortet haben. Dies wäre aber Grundvoraussetzung um diesen Artikel heranziehen zu können.

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#19
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

noch ein sachlicher versuch.
danach solltes du mir was erklären und nicht immer ich dir.
-------------------------
Ja, es ist allgemein Bekannt das 95% aller Verfassungsbeschwerden Formal, als ohne Aussicht auf erfolg abgelehnt werden
Was aber ist mit einer Abweisungen, wo die Prüfung dokumentiert wird?
(Dass von mir verstandene ist in Klammer eingefügt).
Zum Beispiel: Selbstverständlich ist die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt.
Darauf muss hier ( zur Einschränkung der Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG , In Fußgängerzonen) aber nicht weiter Eingegangen werden. weil das OVG. für NRW. als Vordergericht, bereits und im Ergebnis zutreffend, festgestellt hat, dass der Beschwerdeführer, für die Absicht und Tätigkeit auf einem Ausgesuchten Platz.(in Fußgängerzonen (selbstgemalte Bilder zu verkaufen )) keiner Straßen- verkehrsrechtlicher Erlaubnis bedürfe.

Da es dem Beschwerdeführer um nichts anderes ging. sind die Vordergerichte bereits und im Ergebnis zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die Verfassungsrechtsprechung die Regelung der Kunstfreiheitsgarantie in dem Mephisto-Urteil Aufgestellt hat.
Karlsruhe 1981
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
also ich kann mit dem Verstandenem, nicht feststellen das in den Oben aufgeführten Prüfung zugestimmt wird, weil die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist.. es auch der Kunst nicht erlaubt sei sich zu jeder Zeit, an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen.

Und was letztendlich Kunst ist wird durch die Freiheit zur Künstlerichen selbstbestimmung geregelt.

Rupp

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@rupp

Ich bemühe mich wirklich, aber ich habe einfach wie viele vor mir in anderen foren das problem, daß ich dich in deiner ausdrucksweise nicht immer verstehe. mir ist immer noch nicht klar wie deine Aussage zur Gewerblichkeit gemeint gewesen ist.

*danach solltes du mir was erklären und nicht immer ich dir.*

du hast mir keine frage gestellt!

*Und was letztendlich Kunst ist wird durch die Freiheit zur Künstlerichen selbstbestimmung geregelt.*

Das würde eindeutig zu weit führen. dann könnte ja oma ihre selbgestrickten socken oder der scherzartikelverkäufer seine künstliche hunde***** als kunst bezeichnen, wenn sich dadurch rechtliche vorteile ergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

Das deine Bemühungen sich nicht dem notwendigem Verständnis anpasst, liegt wohl daran, dass du mit deinem Laienjurismus, von dem worauf ich abgreife keinen blassen Schimmer hast.
Wenn zur Gebrauchsanweisung der Gewerbeordnung von Landmann/Rohmer kommentiert wird, das nur der Gewerbetreibende, Der die Bilder nicht selber malt, beim Verkaufen sich nicht schon auf die Kunstfreiheitsgarantie berufen kann, weil er hochwertige Kunst verkauft.
Dann wird von Landmann/Rohmer die Gewerbeordnung nicht dahin erklärt.
Wo ich, Bilder selber male, keinen Anspruch auf die Kunstfreiheitsgarantie habe. Weil ich minderwertige Kunstherstelle und verkaufen will.
Hasste’s jetzt?.
------------------------------------------------
Du meinst: *…selbstbestimmung und eigenverantwortlichkeit der Kunst: würde eindeutig zu weit führen. dann könnte ja oma ihre selbgestrickten socken oder der scherzartikelverkäufer seine künstliche hunde***** als kunst bezeichnen, wenn sich dadurch rechtliche vorteile ergeben.
Im Prinzip JA, jedes in die Kunstfreiheitsgarantie eingeschlossen Werk, kann als Eigen-Schöpfung zur Kunst erklärt werden.
denn sollte es einmal sein, dass Jemand erklären kann was Kunst ist, ist jede weiter schöpferische Kraft danach zu suchen wertlos geworden.
die Kunst am ende ihres wirkens angekommen.
Etwas anders wirkt hier, der Wirkbereich, in der Kunstfreiheitsgarantie. Eine Mafia Kunsthandel sich Vorteile erhoffen kann, wenn man nicht alle Kunst als Kunst erklärt.
Nur eine eingebundene Elite, als die wahren Schöpfer von Kunst propagiert um hohe und höchste Preise zu erzielen.
Alles andere ist dann nur noch die Armseeligkeit von Wurzelschnitzer und Batiktanten.

Ich bemühe mich wirklich, aber ich habe einfach wie in vielen anderen foren das problem,
daß meine einfache ausdrucksweise nicht verstanden wird.
Damit habe ich dir durchaus eine Frage gestellt.
die ich nicht nur immer mit meinen antworten erwidern muss.

Rupp

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Das deine Bemühungen sich nicht dem notwendigem Verständnis anpasst, liegt wohl daran, dass du mit deinem Laienjurismus, von dem worauf ich abgreife keinen blassen Schimmer hast.

Ich kann von dir auch nichts anderes erkennen als Laienjurismus. Oder bist du etwa Volljurist? Ich habe von dir auch bisher keinerlei juristische Argumentation gesehen, außer daß du dich ständig auf deine Kunstfreiheitsgarantie berufst.

Im Prinzip JA, jedes in die Kunstfreiheitsgarantie eingeschlossen Werk, kann als Eigen-Schöpfung zur Kunst erklärt werden.
denn sollte es einmal sein, dass Jemand erklären kann was Kunst ist, ist jede weiter schöpferische Kraft danach zu suchen wertlos geworden.


Da haben wir das Problem. Hier geht es nicht um ein philsophische Einschätzung von Kunst wie du sie gerne hättest, sondern um eine juristische. Und da kann Oma mit ihren Socken eben nicht kommen. Entschuldige mal, du versuchst mit Philosophie gesetzliche Richtlinien zu verbiegen!

Ich bemühe mich wirklich, aber ich habe einfach wie in vielen anderen foren das problem,
daß meine einfache ausdrucksweise nicht verstanden wird.


Einfache Ausdruckweise, äh, ja, no comment...

Ich frage mich jetzt doch, was du mit deinem Postings hier erreichen möchtest. Sollen wir mit dir über den Begriff Kunst diskutieren? Möchtest du die Entscheidungen diverser deutscher Gerichte als nicht gesetzeskonform entlarven? ich verstehe es wie allen anderen vor mir (und wenn man ein wenig googelt sind es wohl hunderte gewesen) nicht...

Wenn man die ernshaft gehör schenken soll, dann solltest du dich darum bemühen, dich nicht im philosophischen Sebstmitlerid zu verstricken. Hier geht es doch um ein juristischen Problem!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

abgesehen Das jedes Gesetz.
speziell die Grundrechte wie auch die Kunstfreiheitsgarantie Pfilosophischer Natur sind.
Dann brauch ich kein Volljurist zu sein . um denm Zusammenhang, Mit gesundem Verstand zu verstehen.
wenn du das nicht kannst, dann bestätigst du mir nur. Dass nicht ich der Troll und Spinner bin. sonder du mit Deiner verständnislosigkeit.
Dann frag ich mich aber, mit was will der Normi sich hier Unsterblich machen, mit geschwätz etwa ?

Rupp

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@rupp

ich habe es wirklich versucht (wie viele vor mir auch schon), dich zu verstehen. als lohn bekommt man dann wieder nur beleidigungen. schade, hatte gehofft, der tenor aus anderen foren sei nur ein vorurteil. aber leider hat es ich bestätigt: Du bist echt ein kranker mensch. wenn du glaubst, hier in so einem ton herumpöbeln zu können, dann kann ich dir nur noch viel spaß mit deiner jämmerlichen existenz wünschen. manche leute bekommen offenbar doch was sie verdienen...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Normi
Da haste wieder mal recht mit deiner Selbstreflexion.
(* manche leute bekommen offenbar doch was sie verdienen...*)
deshalb mach ich auf diesen Thread auch keine Antworten mehr.
ich weis echt nicht was soll es bedeuten, das ich hier den Troll spielen soll,
andere sich offen dazu bekennen.

Rupp

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hallo Herr Rupp,

ich bin Laie. Kein Jurist, kein Künstler, nur eine kleine berufstätige Hausfrau.

Ich kann nicht verstehen, warum sich einige Leute hier im Forum, so aufregen. Einige Beiträge von Ihnen habe ich gelesen.
Wenn ich mich im Recht fühle, dann kämpfe ich um mein Recht. Es sei denn, ein Schreiberling kann es mir widerlegen, mit Gesetz und Fakten.

Ich hoffe, Sie finden Jemanden, der mit Ihnen sachlich darüber diskutieren kann und Ihnen vielleicht weitere Gesetzesgebungen mitteilen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@eirene

*Wenn ich mich im Recht fühle, dann kämpfe ich um mein Recht. Es sei denn, ein Schreiberling kann es mir widerlegen, mit Gesetz und Fakten.*

aber das ist doch schon durch das Bundeverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht geschehen. eine höhere Insatnz gibt es in deutschland nicht. Herr Rupp ist vor allen Gerichten gescheitert, fühl sich aber weiterhin im recht...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@normi

mag ja alles so sein. Man will aber dieses Recht auch verstehen können.

Was ich absolut nicht begreife ist, nicht nur in diesem Thread: Man versucht, einem Fragesteller gleich die Knüppel zwischen den Beinen zu werfen. Diesen Fragesteller gleich runterzuputzen. Er ist ja in anderen Foren auch gescheitert, also haut man weiter auf ihn drauf.
Es gibt doch hier so viele Fachleute, warum ist denn keiner in der Lage, einem Laien diese verdammte Gesetzeslage mal näher zu erläutern. Warum ist keiner in der Lage, dem Herrn Rupp zu sagen, mach dieses oder jenes. Versuche es damit, du kannst damit durchkommen.
Es gibt Gesetzestexte, damit fühlst du dich im Recht. Dann kommt ein Richter, der ein schlechtes Wochenende hatte und macht alles zu nichte. Diese verdammten Gesetze die wir haben. Einmal hü einmal hot.
Ich kann den Herrn Rupp verstehen, die Stadt sagt nein, das Gericht sagt ja und trotzdem hast du keine Chance.

Leider bin ich in der Juristerei Laie, nein, Gott sei Dank hab ich damit nichts zu tun, sonst hätte ich nur Magenschmerzen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ich kann den Herrn Rupp verstehen, die Stadt sagt nein, das Gericht sagt ja und trotzdem hast du keine Chance.*

Nein, alle gerichte haben nein gesagt, bis zu den höchsten bundesgerichten.

*Es gibt doch hier so viele Fachleute, warum ist denn keiner in der Lage, einem Laien diese verdammte Gesetzeslage mal näher zu erläutern. Warum ist keiner in der Lage, dem Herrn Rupp zu sagen, mach dieses oder jenes. Versuche es damit, du kannst damit durchkommen.*

herr rupp hatte alle möglichkeiten ausgeschöpft. er ist vor alle möglichen gerichte gezogen. das hat dann auch nichts mit schlechter tagesform der richter zu tun.

*Diesen Fragesteller gleich runterzuputzen.*

jeder, der versucht hat sich mit der problematik des herrn rupp zu beschäftigen ist in kürzester zeit übelst beleidigt und beschimpft worde. das gilt nicht nur für dieses forum, sondern seit jahren auch für andere foren. frag mal die admins dort. die werden ihn ja nicht alle aus boßheit heraugeschmissen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

`Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.´

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