Hinkende Ehe oder was?

15. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
poldifan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinkende Ehe oder was?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe direkt eine Frage.

Darf ein deutscher Staatsbürger(Eingebürgert) seine ausländische Cousine heiraten, wenn nach ihrem Heimatrecht dieses nicht erlaubt ist?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten.


poldifan

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Heirat in DE erfolgt doch (nur) nach deutschem Recht (andersherum dürfte ein Mann aus Porada-Ninfu hier auch nicht seine Schwester heiraten, selbst wenn das nach seinem Heimatrecht erlaubt wäre).
Dafür ist irrelevant, welche Nationalität die Heiratswilligen haben.

Ob das Heimatland der Betreffenden diese Ehe dann anerkennt, ist eine andere Frage (vermutlich nicht).

(Würde ein Deutscher in Porada-Ninfu seine Schwester heiraten, wäre die Ehe vermutlich für deutsche Behörden auch als nicht bestehend zu betrachten.)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ganz so leicht ist die Sache nicht. Welches Recht gilt, wird in Art. 13 Abs. 1 EGBGB (Einführungsgesetz BGB) geregelt. Danach gelten für jeden Verlobten die rechtlichen Regeln des Heimatlandes, es sei denn, eine Ausnahme nach Art. 13 Abs. 2 EGBGB liegt vor. Wenn – wie hier – einer der Verlobten Deutscher ist, dann findet deutsches Recht Anwendung (Art. 13 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB ). Zu Recht weißt Tonitronic jedoch darauf hin, dass es dem Herkunftsstaat überlassen ist, ob er diese Ehe anerkennt.

Kircherechtlich ist die Ehe zwischen Cousin / Cousine – meine ich – nur mit Erlaubnis der Kirche (Dispens) möglich. Wird auch eine kirchliche Hochzeit angestrebt, sollte man sich vorher schlau machen.

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