Hallo Ihr Lieben,
ich habe direkt eine Frage.
Darf ein deutscher Staatsbürger(Eingebürgert) seine ausländische Cousine heiraten, wenn nach ihrem Heimatrecht dieses nicht erlaubt ist?
Vielen Dank für zahlreiche Antworten.
poldifan
Hinkende Ehe oder was?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Heirat in DE erfolgt doch (nur) nach deutschem Recht (andersherum dürfte ein Mann aus Porada-Ninfu hier auch nicht seine Schwester heiraten, selbst wenn das nach seinem Heimatrecht erlaubt wäre).
Dafür ist irrelevant, welche Nationalität die Heiratswilligen haben.
Ob das Heimatland der Betreffenden diese Ehe dann anerkennt, ist eine andere Frage (vermutlich nicht).
(Würde ein Deutscher in Porada-Ninfu seine Schwester heiraten, wäre die Ehe vermutlich für deutsche Behörden auch als nicht bestehend zu betrachten.)
Ganz so leicht ist die Sache nicht. Welches Recht gilt, wird in Art. 13 Abs. 1 EGBGB
(Einführungsgesetz BGB) geregelt. Danach gelten für jeden Verlobten die rechtlichen Regeln des Heimatlandes, es sei denn, eine Ausnahme nach Art. 13 Abs. 2 EGBGB
liegt vor. Wenn – wie hier – einer der Verlobten Deutscher ist, dann findet deutsches Recht Anwendung (Art. 13 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB
). Zu Recht weißt Tonitronic jedoch darauf hin, dass es dem Herkunftsstaat überlassen ist, ob er diese Ehe anerkennt.
Kircherechtlich ist die Ehe zwischen Cousin / Cousine – meine ich – nur mit Erlaubnis der Kirche (Dispens) möglich. Wird auch eine kirchliche Hochzeit angestrebt, sollte man sich vorher schlau machen.
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