Grundrechtgarantie wie geht das?

4. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2365
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Grundrechtgarantie wie geht das?

--- editiert vom Admin

Grundrechte verletzt?

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8 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

der rupp ist wieder da...... :spam:



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#2
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Habe gelesen 95% aller Verfassungsbeschwerden werden Grund der Verfassungsgerichtsordnung nicht zur Entscheidung angenommen.

Das liegt u.a. daran, daß eben jedermann eine Verfassungsbeschwerde einreichen darf (da kostenfrei und kein Anwaltszwang) und deswegen auch Unmengen an Unsinn beim BVerfG als "Beschwerde" eingehen (bis hin zu Leute, die sich beschweren, daß ihr Nachbar sie nicht grüßt).

Dazu kommen dann noch all die Beschwerden, die nur Duplikate längst abgewiesener oder vom BVerfG schon abschließend entschiedener Beschwerden sind (ich möchte nicht wissen, wieviele Beschwerden pro Jahr sich mit der GEZ, dem Solidaritätszuschlag oder anderen Steuern befassen).

Das erklärt die scheinbar extrem hohe Abweisungsrate.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Das liegt u.a. daran, daß eben jedermann eine Verfassungsbeschwerde einreichen darf (da kostenfrei und kein Anwaltszwang) und deswegen auch Unmengen an Unsinn beim BVerfG als "Beschwerde" eingehen (bis hin zu Leute, die sich beschweren, daß ihr Nachbar sie nicht grüßt).


Richtig! Deshalb zeigt sich das BVerfG grade in letzter Zeit auch nicht sonderlich zimperlich, wenn es darum geht, mal eine Missbrauchsgebühr wegen unsinniger Verfassungsbeschwerden zu erheben.

Den Herrn Rupp wird dies allerdings nicht überzeugen. Dieser streitet sich schon seit Jahrzehnten mit irgendeinem Psyeudoproblem herum, was im Grunde gar keins ist. Daher wird ihn wohl auch diese neuerliche Erläuterung nicht überzeugen.

Daher --> Don´t feed the troll....


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2365
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Wieso geht ihr dauernd auf Dinge ein die ich überhaupt nicht gefragt habe

Wieso? Sie haben doch gefragt "Haben die 95% Betroffenen jetzt Verfassungsgarantierte grundrechte generell verloren?" und ich habe begründet, wieso das nicht so ist.

> diese höchstrichterliche Mitteilung bewertet mein Problem nicht Negativ oder Pseudokonstruiert

Eine abgewiesene Verfassungsbeschwerde bewertet Ihr Problem überhaupt nicht in irgendeiner Weise, über die man diskutieren müßte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2365
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> beinhaltet zumindest eine Weisung

Formaljuristisch kann eine abgewiesen Verfassungsbeschwerde keine Weisung enthalten. Seiner "Weisungsbefugnis" kann das BVerfG nur durch Urteile nachkommen. Das ist nicht anders als bei jedem anderen Gericht auch.

Das BVerfG kann nicht sagen "wir weisen die Beschwerde ab, geben aber nebenbei der Judikative / dem Gesetzgeber / ... vor, folgendes zu tun / berücksichtigen / zu urteilen ...".

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2365
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

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