Kann mir ein juristisch beschlagener Mitmensch einmal erklären, mit welchen Argumenten der Staat sich das Recht nimmt, Steuern auf ein Erbe zu erheben?
Ich weiß, er macht es einfach, aber warum? Und wie ist es in anderen Ländern?Ich sehe darin eine Enteignung.
Grundgesetz und Erbschaftssteuer
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
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Das Recht ergibt sich daraus, dass es ohne den Staat überhaupt kein Eigentum gäbe.
Das Eigentum ist die rechtlich geschützte Befugnis, seinen Besitz nach eigenem Gutdünken zu verwenden. Dieser rechtliche Schutz erfolgt durch den Staat und wird auch durch diesen (Polizei, Gerichte) verteidigt.
In der Folge hat der Staat das Recht, einen Teil dieser von ihm geschaffenen Rechte an sich zu ziehen, um diesen Schutz und seine Existenz sicherzustellen (z.B. um Polizei und Gerichte zu bezahlen).
quote:
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Dies erfolgt durch Steuern, u.a. auch die Erbschaftssteuer.
Einige wenige Staaten (Australien, Schweden und Portugal) erheben keine Erbschaftssteuer. In vielen (z.B. den USA) ist sie aber erheblich höher als in Deutschland.
Hinzu kommt, dass in Deutschland ganz erhebliche Freibeträge gelten, so dass z.B. der Ehepartner erst ab einem Erbe von 500.000,00 € überhaupt Erbschaftssteuern bezahlt. Angesichts dieses (nicht gerade kleinen) Freibetrages kann zumindest ich nichts verwerfliches an einer allgemeinen Erbschaftssteuer erkennen.
***Ich will auch keine Steuern bezahlen*** Aber alle Vorteile hier genießen.
Oh Man, irgendwie muß das alles hier auch bezahlt werden.
quote:
***Ich will auch keine Steuern bezahlen*** Aber alle Vorteile hier genießen.
Oh Man, irgendwie muß das alles hier auch bezahlt werden.
Sehe ich auch so.
Eine niedrige Erbschaftssteuer ist wohl auch der Hauptgrund warum die Vermögensschere in den meisten Ländern immer weiter auseinandergeht.
Erben ist kein Leistungsmerkmal sondern Glückssache.
Naja, das Gegenargument wäre aber, daß das Vererbte ja alles schon x-fach besteuert wurde und woraus sich ergeben soll, daß es "fair" ist, nur wegen des Todesfalls noch einmal Steuern zu erheben.
Bekanntermaßen ist das ja gerade beim Vererben einer ganzen Firma teilweise ruinös, wenn die Erbschaftssteuer deutlich über den Gewinnen der Firma liegt.
Das mit dem Vererben von Betrieben bzw. Anteilen ist in der Tat nicht trivial.
Es sei denn es handelt sich nur um Aktien oder andere operativ wenig einflußreiche Anteile. Eine Verstaatlichung will ja auch keiner.
Wenn das Geld schon vorher mehrfach besteuert wurde, wie Wasser im Erdkreislauf mehrfach durchgelaufen ist, dann spricht ja aus sozialpolitisch auch nicht gegen eine abermalige Besteuerung mit Augenmaß für eben Problemfälle wie direktes betriebliches Vermögen. Ist dann ja wohl Geschmackssache.
Nur wer an staatlichen Selbstverständlichkeiten rüttelt und damit auf Ungerechtigkeiten aufmerksam macht, wird etwas bewegen!
Was maestro und georg da mitteilen, erinnert ein bißchen an den letzten deutschen Kaiser, der, um den 1. Weltkrieg finanzieren zu können, die Sektsteuer einführte.:(
Und die gibt es noch heute, obwohl dieser Krieg schon lange, lange vorüber ist!
Ich halte die Erbschaftssteuer für sittenwidrig.
(leider hört keiner auf mich :)
-- Editiert von Heurekus am 22.01.2009 12:24
°leider hört keiner auf mich!°
So ist das im Leben!
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