Grundgesetz

2. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Grundgesetz

Das Grundgesetz ist ja nun bekanntlich DAS Gesetz, wenn jetzt ein Gesetz exestiert, dass gegen das GG verstösst, ist das Gesetz damit hinfällig?

Grundrechte verletzt?

Grundrechte verletzt?

Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, das kann aber nur das Bundesverfassungsgericht feststellen und das entsprechende Gesetz für nichtig erklären.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Also, wenn ich jetzt vor Gericht stehe wegen einem Gesetz das gegen das GG verstösst, müsste ich erst auf das Bundesverfassungsgericht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

nein, theoretisch kann auch ein anderes Gericht feststellen, daß aus diesem oder jenem Grund die Anwendung des entsprechenden Gesetzes in Deinem konkreten Fall gegen das Grundgesetz verstößt. Aber das komplette Gesetz für nichtig erklären, kann nur das BVerfG.

Schildere doch mal Deinen konkreten Fall. Vielleicht kann man dann beurteilen, ob ein Grundrechtsverstoß vorliegt, oder nicht...

Gruß Justice

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

nein erst zur untersten Instanz der Gerichte und dann "hochklagen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Das war bloss neugier, weil mir ist mal aufgefallen das sich ziemlich viele Gesetze mit dem GG widersprechen, es nicht wirklich brechen, aber halt widersprechen. Interessant wird es aber dann mit der Erklärung des GGs, also wie man das GG handhaben soll und da wird es sehr oft gebrochen und das fängt bei der Regierung an.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Hallo WeAseL,

nenn dochmal ein Beispiel, wo Du meinst, daß das Gesetz dem GG widerspricht.

Vielleicht läßt sich ja etwas plausibel erklären....

Ein Beispiel würde mich interessieren.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Musterbeispiel ist die GEZ, wir haben laut GG ein Recht auf Informationen müssen aber dafür bezahlen und das dreiste an der ganzen Sache ist, selbst wenn ich einen Fernseher zu Hause habe und den nur für eine Playstation benuzte muss ich auch dafür bezahlen.

Oder was zum Beispiel Kinder angeht. Im GG steht das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und nochmal spezifisch das Männer und Frauen gleich sind (eine absolut feine Sache), aber sobald es um Sorgerecht oder sowas geht scheint das keinen mehr zu interessieren.

Bei mir ist es ja so krass, dass ich mein eigenes Kind adoptieren muss, weil sie zu dem Zeitpunkt noch verheiratet war.

Was soll das? Was sind das für Gesetze?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wir haben laut GG ein Recht auf Informationen müssen aber dafür bezahlen

Sie haben auch ein Recht auf Nahrung, Wohnung und Leben und müssen trotzdem dafür bezahlen (Supermarkt, Miete, Arztrechnung).

Im übrigen: wieso glaubt immer jeder, er sei der erste, der vor dem BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühren prüfen lassen will? Das ist alles längst durchgehustet.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Kann mich Mareike nur anschließen. Mir stinken die GEZ-Gebühren auch, aber so ist es nun mal und sie sind nun mal auch Verfassungsgemäß.

Gegebenenfalls läßt sich sicher auch noch die Entsprechende Entscheidung finden.

Übrigens: Das mit der Adoption vom eigenen Kind ist mir ehrlich gesagt nicht klar...

Kann es sein, daß lediglich aufgrund der Ehe Deiner Frau zunächst ihr Ehemann als Vater vermutet wurde und du dann deine Vaterschaft erst anerkennen mußtest? Das wäre der übliche Weg und hat nichts mit Adoption zu tun.... Das ist auch nicht verfassungswidrig... ;)

Gruß Justice

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Es stört mich bloss, dass ich meinen Fernseher nur zum PS2-zoggen nutze und trotzdem dafür zahlen muss. Man kann nicht mal mit seinem Kind fernsehen ohne das es irgendwelche Gewalt mitkriegt, daran sieht man wie verkorkst deutschland eigentlich ist.

Wegen meinem Kind, dass habe ich von einem befreundeten Päärchen die das Gleiche durch haben und der Vater musste sein Kind auch adoptieren. Mir kommt das auch nicht unbedingt legitim vor.

Geburtstermin ist übrigens 21.02.06 :)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)

Zum Thema GEZ haben sich die Gerichte ausgibig ausgelassen. Hier die wichtigesten Entscheidungen:

„Die Rundfunkgebühr ist nicht Gegenleistung für eine Inanspruchnahme von Rundfunksendungen, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk.“
BVerfGE 31,314 /329

„Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Empfangsgerätes begründet wird. Die Leistungspflicht besteht daher auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger.“
BVerfGE 87,181 /201

„Die Rundfunkgebührenpflicht entsteht auch für Rundfunkgeräte, die ausschließlich für den Empfang kommerzieller Sender bereitgehalten werden.“
Hess. VGH, Beschluss vom 09.09.1997 - 5 Zu 2089/97 (ZUM-RD 198, 94),
OVG Berlin, Urteil vom 31.07.1990 - OVG 8 B 43.90 (ZUM 1991, 212 )

„Ein Rundfunkgerät wird von demjenigen zum Empfang bereitgehalten, der das maßgebliche Nutzungs- und Bestimmungsrecht über das Empfangsgerät tatsächlich ausübt. Ohne Bedeutung ist, wer Eigentümer des Rundfunkgerätes ist.“
BayVGH, Urteil vom 30.06.1981 - 8 B 80 A. 1575 (BayVBl. 1982,52)

„Entscheidend ist, dass das Rundfunkgerät betriebsbereit ist und jederzeit eingeschaltet werden könnte.“
BayVGH, Urteil vom 17.12.1996 - 7 B 94.706

„Der Tatbestand des Bereithaltens entfällt erst dann, wenn das Rundfunkgerät technisch so verändert worden ist, dass ein Rundfunkempfang hierdurch gänzlich unmöglich gemacht wird.“
BVerwGE 79, 90 /92

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ lawNet

Na das nenne ich mal Fleißarbeit ! ;)


@ WasEL:

Das mit der Adoption verstehe ich immernoch nicht. Man ist entweder der leibliche Vater oder man ist es nicht. Wenn man nicht der leibliche Vater ist, kan man das Kind adopieren. Alles andere kann nicht sein !

Gruß Justice

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich könnte mir folgende Konstruktion vorstellen:

F ist mit M verheiratet. F beginnt eine Affäre mit N, bei der ein Kind gezeugt wird. Das gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Ms Kind.
So weit waren wir oben ja schon.

Wenn jetzt aus irgendwelchen Gründen N (oder F) sich gegen einen Vaterschaftstest sträubt oder dieser kein eindeutiges Ergebnis liefert, bleibt N nur die Adoption, um 'Vater' des Kindes zu werden.
Aus Sicht des N wäre das ungerecht, weil er und F ja wissen, daß nur N als Vater in Frage kommt.
Nur weiß Vater (*g*) Staat das eben nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Diese Konstruktion ist zwar eher umwahrscheinlich, aber tatsächlich die einzigste Erklärung!
Trotzdem würde ein Vaterschaftstest ja ein eindeutiges Ergebnis bringen. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Test kein Ergebnis bringt ist doch sehr gering.....

Aber wie schon gesagt, eine andere Erklärung gibt es wohl nicht.....

Gruß Justice

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
LawNet
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 42x hilfreich)

Wurden die Gesetze nicht dorthingehend geändert, dass jemand, der die Vaterschaft anzweifelt (M oder N) ohne Zustimmung der Mutter (eindeutig F) keinen Gentest machen darf?
Wenn nun die F nun - um ihre Ehe aufrecht zu erhalten - die Einwilligung in einen Vaterschaftstest des Kindes gegenüber M oder N ablehnt wäre doch genau das Resultat erreicht.

Und danke für das Lob Justice. Aber ich muss mich ja gemäß meinem Status hier noch durch Fleiß hocharbeiten :)


-- Editiert von lawnet am 10.02.2006 14:43:44

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

OK, das mit der Adoption hat sich aufgeklärt, habe nur was falsch verstanden.

Und wegen leiblicher Vater.

Zitat: "Wenn aber die Eheleute sich einig sind, nichts zu tun und das Kind *als eigenes* anzusehen, kann der leibliche Vater fast nichts tun, jedenfalls nichts, was mir im Moment einfallen würde."

Im GG steht, der Vater eines Kindes ist der jenige der das Kind zeugt oder die Vaterschaft anerkennt.

Geht das dann nicht gegen das GG?

Ich bin mit der Mutter des Kindes zusammen, sie ist aber noch im Scheidungsjahr, was aber schon über ein Jahr ist.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Achso, was LawNet sagt:
"„Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Empfangsgerätes begründet wird. Die Leistungspflicht besteht daher auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger.“
BVerfGE 87,181/201"

Ich weiss, Eigentum verpflichtet, aber ich finde das trotzdem ein bisschen legitim. Ich kann doch nicht jemanden etwas aufzwingen, was ich nicht haben will. Nur weil ich ein Fernseher habe heisst das nicht, dass ich auch gleich Fernsehen schaue, wir leben im Zeitalter von PS2, Videorekodern, DVD-Playern usw.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

<I>Im GG steht, der Vater eines Kindes ist der jenige der das Kind zeugt oder die Vaterschaft anerkennt.

Wo steht das denn im GG?

Ich kann doch nicht jemanden etwas aufzwingen, was ich nicht haben will.

Siehe Rentenversicherung, diverse Steuern etc.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Was habt ihr die ganze Zeit mit dem GG? Wer vater ist, steht im § 1592 BGB .

Gruß Justice

-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Ach man.

Gesetze sind der grösste Beweiss, wie primitv wir eigentlich sind.

Mir hat mal jemand gesagt:
Dein Kind ist das, welches du liebst.
Und das ist so.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
T-Rex
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 15x hilfreich)

'Gesetze sind der grösste Beweiss, wie primitv wir eigentlich sind.':

Also ist die Anarchie für dich die am weitesten entwickelte und erstrebenswerteste Herrschafts- bzw. Lebensform?

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Sry,
ich meinte nicht die Gesetze an sich ich meinte unsere Gesetze, habe ein Wort vergessen. Mein Fehler.

Wir lassen uns von Kleinigkeiten auffressen, das Gesetz ist teilweise so Lückenhaft das Schwerverbrecher mit sonst was für geringen Strafen wegkommen und Leute die geringe Geldschulden haben sogar in Haft kommen können. Wo steckt da Gerechtigkeit drin? Was für mich wieder beweisst, das es niemanden um Menschen geht sondern nur ums Geld und dass wird immer schlimmer.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
T-Rex
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 15x hilfreich)

Hier scheren Sie mal wieder - wie das so oft gemacht wird - ganz verschiedene Ursachen über einen Kamm.

Dass Schwerverbrecher mit geringen Strafen davonkommen, während man 'Kleinigkeiten' gnadenlos verfolgt, liegt oft nicht an den Gesetzten, sondern an denen, die sie anwenden. Gerade im Bereich der Strafjustiz bieten die Vorschriften eine nicht unerhebliche Bandbreite von Strafhöhen. Inwieweit die einzelnen Strafrahmen der Tatbestände ausgeschöpft werden, ist eine tatrichterliche Entscheidung.

Dass hier Juristen des öfteren mit wenig Fingerspitzengefühl das bestehende Recht anwenden und es dabei zum Teil zur Pervertierung des Rechts kommt (ein Mörder wird durch ein Oberlandesgericht freigelassen, ein Ladendieb wandert wegen 3 Packungen Kaugummi ins Gefängnis >> beides reale Beispiele), hat jedoch mit der grundsätzlichen Struktur der bestehenden Gesetze nichts zu tun.

Was noch eher als Gesetzesänderungen notwendig wäre, ist die Schulung der maßgeblichen Juristen in den Bereichen "soziale Kompentenz", "Augenmaß" und "Fingerspitzengefühl".

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Dein Kind ist das, welches du liebst.
Und das ist so.


Brad Pitt ist mein Kind? ;)

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

@Mareike

Wenn dem so ist, aber ich denke du weisst was ich meine.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
T-Rex
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 15x hilfreich)

Hi Lorenz,

Ausbürgerungsantrag schon gestellt?

Kenne jemand, der will unbedingt nach Berlin-Tegel auswandern. Er wartet schon einige Jahre auf die Genehmigung durch die EU-Kommission.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12