Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, dass die unter das Grundgesetz fällt, weiss es aber nicht genau.
Und zwar geht es darum, dass ich unbedingt die FH wechseln möchte, da ich in der Stadt wo ich jetzt im ersten Semester studiere überhaupt nicht klarkomme. Nicht mit dem Lehrstoff, sondern mit der Umgebung, der großen entfernung von den besten Freunden und der Freundin. Ich habe mal gehört, dass man es wohl über einen härtefall Antrag schaffen kann, wenn die FH auf Grund von Platzproblemen dem normalen Antrag nicht zustimmt. Ich möchte und muss unbedingt weg bzw. wieder zurück. Den normalen Antrag habe ich bereits eingereicht und darüber wird ende Januar entschieden, aber ich wüsste halt gerne, was ich noch tuen kann.
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen halbwegs vernünftig rüberbringen, so dass man mir helfen kann.
Vorab schonmal vielen Dank für antworten.
-- Editiert von M. Koch am 06.12.2007 13:59:52
Fachhochschule wechseln auf biegen und brechen
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Mit dem Grundgesetz hat das gar nichts zu tun. Keine Ahnung, ob es Sonderregelungen für Härtefälle gibt und wenn ja, ob Ihr Fall eine solche Sonderregelung erfüllt.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
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Heimweh, Trennungsschmerz von Freundin und Hotel-Mama!
Härtefall? NA KLAR!
Nicht aber für Jünglinge, die mal Männer werden wollen.
Anspruch hin - Recht her! Da mußt Du durch! Schule des Lebens!
Noch Fragen?
Versuch es doch mal damit dass Du dort bedroht wirst oder unterdrückt.
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