Eindringen in eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lustikuss
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 14x hilfreich)
Eindringen in eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss

Ist dies ohne weiteres zulässig?

Sachverhalt: Zur Ergänzung einer Zeugenaussage suchen 2 Polizisten eine alleinerziehende Mutter von 7 Kindern auf. Die beiden Katzen in dem Haushalt haben Durchfall. Den Beamten fallen mehrere Katzenhaufen aus (so schnell, wie die es bei den Katzen hinten herauskommt, konnte man es gar nicht beseitigen). Die Beamten schließen daraus messerscharf, dass aufgrund der hygienischen Verhältnisse die Gesundheit der Kinder gefährdet sei und schicken einen entsprechenden Bericht an das Jugendamt.

Drei Wochen nachdem das Jugendamt die Katzenhaufen auf den Schreibtisch bekommen hat, stehen unangemeldet 2 Mitarbeiter des Jugendamtes vor der Tür. Die Mutter verweigert ihnen den Einlass mit dem Hinweis, dass eine ihre Töchter heute ihren 18ten Geburtstag im großen Rahmen feiert und sie deshalb keine Zeit habe. Sie stellt den Mitarbeitern des Jugendamtes anheim, am nächsten Tag nochmals wieder zu kommen. Diese gehen zunächst, stehen dann 20 Minuten später in Begleitung von 2 Polizisten wieder vor der Tür und dringen zwangsweise in das Haus ein. Die Mutter erleidet einen Schock. Die Besichtigung vom Jugendamt ergibt, dass an der Sauberkeit des Hauses nichts auszusetzen sei, dieses jedoch unaufgeräumt sei (wen wundert es, wenn man mitten in aufwändigen Geburtstagsvorbereitungen steckt und 3 der Kinder am gleichen Tag in der Schule auch noch Fasching feiern mit Kostüm- und Schmickvorbereitungen und der daraus resultierenden Unordnung).

Meine Frage ist nun, ob das Jugendamt und die Polizei aus so einem Anlass unter Umgehung eines entsprechenden richterlichen Beschlusses einfach das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen darf? Meines Wissens nach muss das Jugendamt einen Besuch vorher ankündigen. Außerdem hatte die Mutter ja von sich aus einen Besuch am folgenden Tag angeboten.

Erst lässt das Jugendamt die Sache 3 Wochen lang auf dem Schreibtisch liegen und dann soll es plötzlich so eilig sein, dass kein richterlicher Beschluss mehr eingeholt werden kann? Der Vorfall hat sich morgens gegen 10.00 Uhr abgespielt, also zu einer Zeit, zu der ein Richter zu erreichen gewesen wäre. Eine Gefahr für die Kinder durch diese vor 3 Wochen vorhanden gewesenen „Killerhaufen“ bestand nicht, zumal die Kinder bis mindestens 14.00 Uhr in der Schule waren.

Ich frage mich, wofür wir dann überhaupt Richter brauchen, wenn die Polizei in so einer Situation das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Wohnraumes außer Kraft setzen kann. Und ich frage mich, ob ein Richter in Anbetracht der Sachlage überhaupt einen Beschluss erlassen hätte!

Wie seht ihr das? Hatte die Polizei bzw. das Jugendamt aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts ein Recht zu dieser Maßnahme? Falls nicht – welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Mutter jetzt noch? Mir geht es bei der Frage hauptsächlich darum, dass es sich dabei wahrscheinlich nicht um einen Einzelfall handelt und solche Übergriffe zumindest in Zukunft verhindert werden sollten.

Vielen Dank für Eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was wollen Sie eigentlich?
Die äußeren Anzeichen (sogen. Anscheinsbeweis) für eine mögliche Verwahrlosung waren gegeben. Daß es dafür auch 'eine andere logische Erklärung' gibt, wissen Sie, aber das weiß ein Außenstehender nicht. Und das Jugendamt ist zunächst mal verpflichtet, sich um das Wohl der Kinder zu sorgen.
Machen die in so einer Situation nichts, ist das Geschrei nämlich auch wieder groß, wenn mal wieder irgendwo Kinder verhungern. :augenroll:

Ob im Einzelfall die Maßnahme ohne Durchsuchungsbeschluß rechtmäßig war, müßte man prüfen.
Mir stößt nur sauer auf, wenn hier jemand meint, das Jugendamt sei der böse Bube, weil man ja so kreativ darin ist, sich Entschuldigungen auszudenken, wieso es eben nicht so sein soll, wie es den Anschein hat.

Wenn Sie aus Ihrer Nachbarwohnung laute Schreie hören à la 'Ich schlag Dich tot! - Nein, bitte nicht, Hilfe!', dann sagen Sie sich ja auch nicht 'Och, die üben bestimmt nur für ein Theaterstück, da sollte ich besser nicht die Polizei holen'.

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#2
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo.

Ja, sie sind hier in ihren Grundrechten veletzt worden und können gegen die Beamten vorgehen.

Wie sie schon sagten, Gefahr im Verzug und NUR DANN dürfen die Polizisten in ihre Wohnung, lag hier nicht vor, zumal wie sie sie auch b ereits sagten, ein richterlicher Beschluss ohne weiteres hätte geholt werden können.

Sie können daher Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und Klage wegen Hausfriedensbruch ect.

Gruss

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