--- editiert vom Admin
Ein Fall für die justiz, Privat
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
> Darf ich die
Frage in einem Offenen Brief beantworten?
Ja, aber bitte bitte bitte nicht hier.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
@rupp
der einzige selbstbestrahler, besser verstrahlte, sind sie.
sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
--- editiert vom Admin
Lieber Hein Schlasser alias G.R.,
ich finde: ein rundum gelungenes Schreiben, dass an Verständlichkeit kaum noch zu übertreffen ist. Sicherlich wird der Präsident des Amtsgerichtes Ihr Schreiben mit großem Interesse zur Kenntnis nehmen. Da er jedoch nicht die Zeit hat, alle Eingaben persönlich zu beantworten, wird er seine besten Mitarbeiter bitten, Ihnen für Ihr Schreiben zu danken. Die werden Ihnen mitteilen, dass es selbst dem Präsidenten eines Amtsgerichtes nicht möglich ist, in ein konkretes Gerichts- oder Verwaltungsverfahren einzugreifen (das verbietet schon der Grundsatz des gesetzlichen Richters). Es stehe Ihnen allerdings frei, unter eigener Abwägung der Erfolgsaussichten Rechtsmittel gegen ergangene Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen einzulegen.
Im Übrigen, da bin ich mir ziemlich sicher, wird der Präsident des Amtsgerichtes noch einmal darauf hinweisen, dass Ihr Schreiben so außerordentlich gut gelungen ist, dass weitere Eingaben in dieser Sache nicht erforderlich sind und daher auch nicht mehr beantworten werden.
Ich denke, alles in allem ein toller Erfolg für Sie!
--- editiert vom Admin
> sondern dem Chef der Gesetzgebung Bundesrepublik, der ihn fragt, was es mit meinen ewigen beschwerden auf sich hat
Ist das sowas wie der Mann im Mond?
> Rechtsmittel gegen „Vergangene“ Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen politischer Art einzulegen
Bei wem denn, wenn sogar das BVerfG Nein sagt? EuGH? Und wenn der Nein sagt? Irgendwann ist Schulz mitte Instanzen.
> sonst aber ein eine tolle Biografie Postmortum
Selbst das jüngste Gericht wird irgendwann genug vom Beschweren haben. Aber vielleicht legen Sie ja noch gegen Gottes Richterspruch Rechtsmittel ein - z.B. bei seinem Chef oder seiner Mama.
> ich werde unsterblich
Durch Forumsbeiträge? Unwahrscheinlich. Aber nach buddhistischer Lehre gehen Sie ja wieder im Schöpferuniversum auf, das sollte ein Trost sein.
quote:
An Mausi1939 dessen Satire ich für außerordentlich denkenswert halte.
Meine Beiträge sind doch nicht als Satire gedacht. Mir geht es vielmehr darum, Ihr berechtigtes Anliegend mit positiver Kritik zu unterstützen. Ihre Idee, sich an den Petitionsausschuss des Bundes- und Landtags zu wenden, halte ich übrigens für einen guten Einfall.
--- editiert vom Admin
> Rechtsmittel kann ich zur not auch der menschenrechtskommision vortragen
Na dann mal los. Oder haben Sie Angst, daß Ihnen dann kein Erklärungsversuch mehr bleibt, wenn die es auch nicht so sehen wollen wie Sie?
--- editiert vom Admin
> ich muß nichts mehr erklären, aber Du, die Behörden und die Amtsrichter,
wieso die Verfassungsrechtsprecheng zu meiner sache ohne bedeutung sein soll.
Das ist völlig wurst. Auch wenn ich sagen würde "ja, die irren sich alle und Sie haben recht", hülfe Ihnen das nichts, wenn der Rechtsweg bis zum Ende beschritten wurde.
Dann gehen Sie doch zu Ihrer "Menschenrechtskommission" und tragen Ihren Fall da vor und schauen, ob die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Aber was machen Sie, wenn die auch sagen "Rupp, Sie irren sich"?
Sind die dann auch doof? Glauben Sie dann an die große Weltverschwörung gegen Sie?
quote:
Das ist völlig wurst. Auch wenn ich sagen würde "ja, die irren sich alle und Sie haben recht", hülfe Ihnen das nichts, wenn der Rechtsweg bis zum Ende beschritten wurde.
Dann gehen Sie doch zu Ihrer "Menschenrechtskommission" und tragen Ihren Fall da vor und schauen, ob die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Aber was machen Sie, wenn die auch sagen "Rupp, Sie irren sich"?
Dann kommt der liebe Gott ins Spiel...
gruß azrael
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
29 Antworten