Diskriminierung durch Krankenkasse/Bundesregierung

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 31x hilfreich)
Diskriminierung durch Krankenkasse/Bundesregierung

Kann mir jemand sagen wie ich die Bundesregierung dazu bewegen kann eine Gesetzesänderung durchzuführen?

Folgender Sachverhalt: Durch Änderung des Hochschulrahmengesetzes ist es in Deutschland nun auch NICHT Abiturienten erlaubt bei vorliegenden Weiterbildungsprüfungen (z. B. Meister) zu studieren. A will nun studieren und hat auch die Krankenkasse angerufen um einen niedrigeren Beitrag zu bekommen (Studententarif). Nun teilt die Krankenkasse mit das dies nicht geht da ein Gesetz eben besagt das der Studententarif nur bis 30 Jahre geht.

Dies verstößt m. E. gegen das Gleichbehandlungsgesetz und ich möchte dies geändert haben. Das Gesetz ist noch aus einer Zeit als nur Abiturienten studieren konnten da war es ja klar das die meisten mit 30 Jahre fertig sind, da aber nun auch Meister studieren können ist wohl klar das diese Personengruppe erst die Meisterprüfung in den späten 20 erreicht hat.


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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ausserdem kann der EUGH nur anregen, Gesetze zuändern. Letztlich vermag ich keine Diskriminierung zu erkennen. Wenn Du es dennoch meinst, dann wende Dich an den Abgeordneten Deines Wahlkreises.

wirdwerden

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#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Dies verstößt m. E. gegen das Gleichbehandlungsgesetz


Wenn überhaupt, meinst du vermutlich den Gleichheitsgrundsatz aus dem GG.

Im übrigen ist es schon eine erstaunliche geistige Verdrehung, wenn "Studententarif nur bis 30" bisher keine Ungleichbehandlung gewesen sein soll und nun erst durch das zusätzliche Recht "ohne Abi studieren" zu einer geworden sein soll.
Also eine Rechteerweiterung führt zu einer Rechtebeschränkung, darauf muß man auch erst mal kommen.

Im übrigen könntest du, wenn du Betroffener bist, vor den Verwaltungsgerichten klagen und nach Ausschöpfung des Rechtsweges Verfassungsbeschwerde einreichen. Vermutlich aber ohne Erfolg, da Gleichbehandlung nicht schrankenlos gilt, sondern dort nicht mehr gelten muß, wo die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist - etwa dann, wenn auch noch 50-jährige nun studieren wollen.

quote:
Du must klagen - bis zum EUGH


Nein, spätestens mit einem Urteil des BVerwG wäre der ordentliche Rechtsweg beendet und man könnte das BVerfG anrufen. Wenn das nein sagt, dürfte auch der EuGH nichts mehr ändern können.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Kennst du keinen - kannst dem ja dein Nettogehalt schenken :-)
Es gibt doch genug die einen "Lizenz"meister brauchen.


Guter Tip. Weitere Fragen beantworten wir dann im Forum Strafrecht, wenn sich der Staatsanwalt gemeldet hat.

quote:
Also eine Rechteerweiterung führt zu einer Rechtebeschränkung, darauf muß man auch erst mal kommen.


Das ist in der Tat ziemlich schräg.

quote:
sondern dort nicht mehr gelten muß, wo die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist - etwa dann, wenn auch noch 50-jährige nun studieren wollen.


Genau das ist der Punkt. Durch die günstigen Sätze für junge Studierende soll denen überhaupt eine (Erst-)Ausbildung ermöglicht werden. Ein Meister hat aber schon eine Ausbildung und braucht nicht mehr gefördert werden. Der soll entweder in seinem Beruf arbeiten oder aber ein weiteres Studium schön selber bezahlen (sowohl mit Studiengebühren als auch mit einem normalen Krankenkassensatz).



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"justice"

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#5
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Ein Meister hat aber schon eine Ausbildung und braucht nicht mehr gefördert werden.


Eben .. er hat z.b. auch die Möglichkeit als Meister zu arbeiten und im Rahmen eines Fernstudiums ( FernUni Hagen) seinen FH - Abschluß zu bekommen.

quote:
sowohl mit Studiengebühren


Naja da die Fernuni Hagen die einzige staatliche Fern- Uni in Deutschland ist und die SPD Regierung in NRW die Studiengebühren zum nächsten Jahr abschaffen will, lassen wir uns da mal überraschen. :-)

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-- Editiert am 09.09.2010 20:56

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#6
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 31x hilfreich)

Na ja ich finde es ein Witz das man das Hochschulgesetz geändert hat das Ältere studieren können aber an die Beiträge für die Kasse hat keiner gedacht. Auch ein Meister muss mal seinen Hochschulabschluss machen ich muss nicht erwähnen das auch die Regierung überall wirbt das Leute studieren sollen, in 10 Jahren ohne Hochschulabschluss "NUR ALS MEISTER" ich denke da ist man ganz schnell in der Kategorie Hilfsarbeiter. Weeterbildung muss sein.

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#7
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12312.09.2010 18:38:00
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also ich habe für das Anliegen des Fragestellers auch überhaupt kein Verständnis. Junge Menschen müssen gefördert und unterstützt werden, damit sie eine (erste) Ausbildung machen können.

Wer aber bereits eine Ausbildung und einen Beruf hat, der ist schlichtweg nicht mehr förderungswürdig. Der kann zwar gerne studieren, wenn er will, aber dann bitte nicht auf Kosten der Allgemeinheit.



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"justice"

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#10
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Kann mir jemand sagen wie ich die Bundesregierung dazu bewegen kann eine Gesetzesänderung durchzuführen?


Dürfte ausgesprochen schwierig werden, denn die Bundesregierung ist gar nicht dazu befugt, Gesetze zu erlassen oder zu ändern.

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