Dienstnummer bzw. Namen von Polizisten, Pflicht?

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Arnie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Dienstnummer bzw. Namen von Polizisten, Pflicht?

Hallo miteinander,

ich bin letztens im Raum Düsseldorf in eine Verkehrskontrolle geraten, in welcher ich meinte, daß vieles nicht rechtmäßig von statten geht (bspw.PKW Durchsuchung).
Ich fragte die beteiligten Polizisten nach ihrer Dienstnummer. Sie entgegneten nur, die gäbe es nur in Amerika und ich solle weniger TV schauen. Daraufhin verlangte ich zumindest die Namen, auch dieser verweigerten sie mir unter der Begründung: Wir tragen Uniformen und sind somit als Polizisten erkennbar, wir sind nicht verpflichtet ihnen unseren Namen zu nennen.

Nun meine Frage: Gibt es eine interne Dienstanweisung oder eine Dienstvorschrift in NRW, die die Ausweisungpflicht von Polizeibeamten klärt und auf die man sich ggf. berufen kann?
Wie soll ich diesen Beamten sonst eine Dienstausichtsbeschwerde stellen?

MfG
Arnie

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich fragte die beteiligten Polizisten nach ihrer Dienstnummer. Sie entgegneten nur, die gäbe es nur in Amerika und ich solle weniger TV schauen


Das ist richtig. Diese Geschichte mit den 'Dienstnummern' ist ein nicht tot zu kriegender Mythos, den polizisten immer wieder zu hören kriegen. Liegt wohl tatsächlich am Fernsehen.

quote:
Daraufhin verlangte ich zumindest die Namen, auch dieser verweigerten sie mir unter der Begründung: Wir tragen Uniformen und sind somit als Polizisten erkennbar


Das wiederum ist falsch. Zwar reicht die Uniform, um sich als Polizist im allgemeinen zu erkennen zu geben, um eine wirksame Amtshandlung vorzunehmen. Nichts desto wendiger müssen die Polizisten Ihre Namen nennen, wenn man dies wünscht. Die Aufforderung nach den Namen muß aber erst befolgt werden, wenn die Situation das zulässt, also nicht vor oder während der polizielichen Maßnahme. Imm wieder behaupten die Täter einer Widerstandshandlung gegen Polizisten, sie hätten sich nur deswegen gewehrt, weil der Polizist sich nicht ausgeiwesen habe. Das ist Unsinn. Grundsätzlich gilt. Zuerst ist den Anweisungen Folge zu leisten, danach (wenn alles klar und ruhig ist) bleibt zeit für Namen.

Ungeachtet dessen lassen sich die Namen auch hinterher leicht ermitteln. Die Beamten müssen ja schließlich über jeden Einsatz einen Bericht schreiben. Der Polizeidienststelle ist in jedem Fall bekannt, wer wo welchen Einsatz durchgeführt hat.

Gruß Justice

PS: Kurz zur Sache: ich kenne den genauen Sachverhalt nicht, aber eine Durchsuchung eines fahrzeugs (z.B. bei Verdacht auf Drogen) kann selbstverständlich zulässig sein.



-- Editiert von justice005 am 09.10.2007 10:21:36

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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