Dienstaufsichtsbeschwerde... Ich bin betroffen !

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
ABRGT
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstaufsichtsbeschwerde... Ich bin betroffen !

Jetzt mal anders herum !
Hallo an alle !
Ich bin Betroffenener ! Gegen mich liegt, augenscheinlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor !
Folgende Probleme.
1. Sie liegt mir noch nicht vor, sonder wurde nur mündlich angekündigt.
2. Sie liegt seit vor Ostern den Vorgesetzten vor !?!
3. Warum bekomme ich so spät bescheid ?

Und jetzt das wichtige !
Wie verhalte ich mich jetzt ?
Was habe ich zu tun ?
Wenn sich das als "Ente" herausstellen sollte, welche rechtlichen Shcritte kann ich gegen die "Übeltäter" erwirken ?
m.E. wird mir doch Vorsatz vorgeworfen, oder ? Ist schon eine Frechheit, das alles versucht wird über diese DAB zu regeln... so lese ich das hioer zumindest im Internet... lales fragt, wie und warum man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen kann.... Da macht sich keiner Gedanken über die folgen !!!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Jeder der ein Problem mit einer Behörde hat bzw. wenn der Beamte sich falsch verhalten hat oder falsche Auskunft gegeben hat, so darf man als Bürger eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen.

Fast jeder ARGE-Mitarbeiter hat schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten.

Keine Angst, so schnell wird dir nichts passieren.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Warten Sie doch erst einmal ab! Meine Mutter pflegte in solchen Situationen immer zu sagen: `Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!´ Recht hatte Sie!




2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

für dienstaufsichtsbeschwerde gilt immer noch fff

formlos
fristlos
fruchtlos

wenn sie sich nicht absolut daneben verhalten haben und wenn sie drauf angesprochen werden dem chef an die gurgel gehen wird das ding abgeheftet und gut ist.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

luDa, ich fass es nicht.
Genau das ist das Übel. Beamter/Amt kann machen was er will, letztend lich geschieht nichts.
Ich weiss ja nicht was ABRGT vorgeworfen wird ? Hat er ne reine Weste, darf er sich getrost zurücklehnen doch wenn es um solche Sachen geht wie mir schon geschehen, dass ich am 12 des Monats noch immer ohne Geld da sitze bie ALG2 nur weil ein Weiterbewilligungsantrag automatisch in die Wiederspruchsakte gewandert ist und natürlich vergessen wurde oder ich einen Bescheid über Mehrmedarf bei Ferien der Kinder erst Mitte der Ferienzeit und dann noch ablehnend beschieden wurde, oder einen Bescheid überhaupt erst über Gericht einklagen musste, da hört der Spass auf.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonnenscheintm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen. Ich kenne eine Vielzahl Mütter, die alleinerziehende sind und trotz Abitur und Berufsausbildung durch das Versagen früherer Männer und Expartner, die sich weigern unterhält zu zahlen in wenigen Monaten auf alg2 sinken.
Schuld ist allein die Bundesrepublik Deutschland und die Frauenfeindlichkeit der Arbeitgeber.
Ich habe selber als gelernte Bankkauffrau Stellen nicht bekommen mit der Begründung: ich bin Mutter und alleinerziehend, und außerdem so jung, da könnte ja noch was nachkommen. Arbeitgeber wollen keine Frauen!!!!!und Mütter sind nichts wert in diesem Land !!!!!!
Jeder weiss dass in Deutschland Männer fuer den gleichen job mehr Geld kriegen als Frauen! Und das Überall und in jeder Brange.....alle 8 Sekunden verlässt jemand dieses Land....Richtig so !
Ich werde seit 20 Monaten von einem familienrichter schikaniert....weil ich unterhalt für mein kind will....oh bin ich böse.....eine Dienstaufsichtsbeschwerde hab ich geschrieben. Und besonders männliche Beamte hassen Kinder und Mütter. Das lernen sie in der Ausbildung ! Ich kenne einen Sachbearbeiter, persönlich, der hat erzählt er hat die Vorgabe von seinem Boss alle Anträge grundsätzlich abzulehnen, die von Müttern gestellt werden...weil die gemeinde pleite ist.....und das weiss jeder. Es lebe die beamtenwillkür....deutsche sterben aus.....selber schuld.
Und wer eine Dienstaufsichtsbeschwerde an der Backe hat, der hat einen anderen hilfebedürftigen Menschen gequält und verliert hoffentlich seinen Job !!!
Aber wir zahlen ja 1,8 mio. Abfindung an inkompetente Versager.....

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Bitte unterlassen Sie es, uralte Threads hervorzukramen und zuzuspamen.

Sie haben eine Frage im Familienrecht gestellt und dort wird sie auch beantwortet.

Weitere Randale in alten Threads führt zu einer Löschung des Accounts.



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"justice"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ich habe selber als gelernte Bankkauffrau Stellen nicht bekommen mit der Begründung: ich bin Mutter und alleinerziehend, und außerdem so jung, da könnte ja noch was nachkommen.


AGG?



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3x Hilfreiche Antwort

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