Bundesgrenzschutz im GG

11. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)
Bundesgrenzschutz im GG

Hmm,

ich bin gerade zufällig auf Art. 35 GG gestoßen: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html
Wieso ist dort noch vom Bundesgrenzschutz die Rede? Der BGS wurde bereits 2005 in "Bundespolizei" umbenannt.

Bei jeder Wahl, ändert sich hunderte Stempel, Briefpapiere, Visitenkarten in den Ministerien. Bei uns an der Uni wurde ein Fachbereich schon 3x umbenannt und dann schaffen wir es noch nicht mal, das Grundgesetz auf den neusten Stand zu bringen?

Wo bleibt die tolle Bürokratie?? :(
Lars-Daniel

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Soll das ein Witz sein oder sowas?

Schmeißen Sie doch mal Wikipedia an und informieren Sie sich darüber, welchen Aufwand eine GG-Änderung mit sich bringt. Oder über einfachste Gesetzesauslegung. Solange ein Pferd auch ein schlechtes Klavier und Vater eines Kindes auch die Mutter sein kann, ist der Sprung von BGS zu BP ja nun nicht so weit. Übrigens nennt das GG auch an verschiedenen anderen Stellen Begriffe, die SO nirgendwo sonst in der Rechtsordnung vorkommen. Einfach mal aufmerksam durchstöbern.
Oder einfach mal die Frage stellen, ob sich nicht lieber die Namensgebung ans GG anpassen sollte als ungekehrt.

Sie können auch einfach mal im Duden "Bürokratie" nachschlagen. Das hat damit nämlich überhaupt nichts zu tun.

Zu guter letzt kann man Ihre Frage auch einfach damit beantworten, dass sich die für eine GG-Änderung notwendige demokratische Mehrheit von 67% dafür vielleicjt einfach nicht gefunden hat. Die Mehrheit will lieber, dass da BGS steht, also bleibt es auch so. Wenn Sie das politisch nicht ertragen können, dann gründen Sie doch eine Partei, die sich auch an solche weltbewegende Fragen herantraut.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Soll das ein Witz sein oder sowas?


Natürlich. Um einen Kollegen zu zitieren:
Zitat:
Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass 2005 mit dem Änderungsgesetz zum Bundesgrenzschutz 137 "Gesetze" (darunter auch die Milch- und Magarineverordnung) geändert wurden, aber nicht das GG.


Bei der nächsten Novellierung wäre die Wahl einer neutraleren Formulierung, wie Polizei des Bundes und der Länder, sinnvoll.

-- Editiert von Lars-Daniel Weber am 11.07.2015 22:56

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Das liegt daran, das das GG nicht so leicht zu ändern ist, wie das bei normalen Gesetzen der Fall ist.

Oder man hat es schlicht vergessen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das liegt daran, das das GG nicht so leicht zu ändern ist, wie das bei normalen Gesetzen der Fall ist.
Oder man hat es schlicht vergessen ...


Die letzte Änderung war übrigens im letzten Jahr, Artikel 91b betreffend. So schwer ist das wohl nicht.

-- Editiert von Lars-Daniel Weber am 11.07.2015 23:57

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Die letzte Änderung war ...
... eine, die in Anbetracht dynamischer Entwicklung der Wissenschaft und ihres Finanzierungsbedarfs zwingend notwnedig war, damit ebenfalls als zwingend notwendig erachtete politische Maßnahmen nicht auf dem Boden der Verfassung auflaufen. Ob da nun BGS oder BP steht ist hingegen vollkommen unrelevant. Das GG ist kein Taschenbuch, es muss Ihnen das Lesen nicht zusagen.

Sie können ja eine Petition an den Bundestag richten. Sie müssen dafür nur 49.999 Mitstreiter finden, für die das ebenfalls eine Herzensangelegenheit ist. Man könnte ja eigentlich meinen, dass die in Berlin besseres zu tun hätten. Wenn man dann aber andere aktuelle Debatten verfolgt, könnte man das aber auch gleich wieder bezweifeln.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Man kann auch den Abgeordneten seines Vertrauens fragen. Aber eines ist doch ganz klar: ohne Antrag im Parlament klappt gar nichts. Und mehrheitsfähig ist normalerweise ein Abänderungsantrag nur dann, wenn ein Regelungsbedürfnis besteht. Und dieses besteht hier doch nicht. Weiss doch jeder, was gemeint ist.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Ob da nun BGS oder BP steht ist hingegen vollkommen unrelevant. Das GG ist kein Taschenbuch, es muss Ihnen das Lesen nicht zusagen.


Danke, das war mir nicht bewusst. Welche Artikel haben denn noch keine Verbindlichkeit?

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Danke, das war mir nicht bewusst. Welche Artikel haben denn noch keine Verbindlichkeit?

Wer behauptete denn hier, dass Artikel keine Verbindlichkeit haben?
Bisher ging es doch nur um eine Bezeichnung innerhalb eines Artikels, von der eh jeder weiss, wer bzw was gemeint ist.
Ob man (z.B.) Postbote oder Briefträger sagt, ändert nichts an der Funktion.
Oder ob man Hausmeister jetzut Facilitymanager nennt.
Von daher ist die ganze Diskusssion überflüssig.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Ed Wood):
b man (z.B.) Postbote oder Briefträger sagt, ändert nichts an der Funktion.
Oder ob man Hausmeister jetzut Facilitymanager nennt.


Sorry, aber wo siehst du dort eine allgemeine Formulierung? Da steht ganz konkret: Bundesgrenzschutz und nicht Polizei des Bundes oder Exekutive. Damit ist eine konkrete Institution sogar mit Namen genannt.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Da steht ganz konkret: Bundesgrenzschutz und nicht Polizei des Bundes oder Exekutive. Damit ist eine konkrete Institution sogar mit Namen genannt.

Na und?
Jetzt ist es dasselbe (oder das gleiche?, das kann ich mir nie merken) Kind unter anderem Namen, das ist auch jedem bekannt, also alles OK. :)

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Ed Wood):
Jetzt ist es dasselbe (oder das gleiche?, das kann ich mir nie merken) Kind unter anderem Namen, das ist auch jedem bekannt, also alles OK.


Es ging darum: Wenn dort "Briefträger" (dein Beispiel) stehen würde, wäre das so neutral formuliert, dass sie von jeder ausführenden Institution kommen könnte. Jetzt steht dort aber analog nur "Deutsche Post AG".

Wenn die Bundespolizei jetzt schon oder in Zukunft andere Dinge macht, als der Bundesgrenzschutz damals, liegt das vielleicht in ein paar Jahren nicht mehr in der Idee des Artikels. Schonmal daran gedacht?

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Bundespolizei jetzt schon oder in Zukunft andere Dinge macht, als der Bundesgrenzschutz damals, liegt das vielleicht in ein paar Jahren nicht mehr in der Idee des Artikels. Schonmal daran gedacht?


Wenn die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes (in einer Welt ohne die Umbenennung) ebenfalls geändert/erweitert werden, ebenso. Schon mal daran gedacht? Oder muß Art. 35 GG jedesmal neu "bestätigt" werden, wenn sich der Aufgabenbereich des BGS ändert?

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Damit ist eine konkrete Institution sogar mit Namen genannt.
Nein. Da ist eine konkrete Institution demokratisch legitimiert. Über den Namen verliert das GG kein Wort. Frau Merkel ist dort auch nicht namentlich erwähnt. Das GG spricht von Bundeskanzlern. Das bedeutet natürlich nicht, dass nur die Kinder, die von Ihren Eltern auf diesen seltsamen Namen getauft wurden, nun politische Führungsämter bekleiden dürfen.

Zitat:
Wenn die Bundespolizei jetzt schon oder in Zukunft andere Dinge macht, als der Bundesgrenzschutz damals, liegt das vielleicht in ein paar Jahren nicht mehr in der Idee des Artikels. Schonmal daran gedacht?
Verfassungswandel. Schonmal daran gedacht?
Das ist aber sowieso ein rein fiktives Problem. Ein erwähnenswerter Wandel in diesem Bereich ist meiner Einschätzung nach in absehbarer Zeit nicht zu befürchte. Gerne können Sie aber konkrete Beispiele benennen, in denen es darauf ankommen könnte, was genau nun im GG steht. Wenn Sie mich überzeugen, brauchen wir nur noch 49.998 weitere Mitstreiter. Oder wir bemühen uns um Bundestagsmandate, um diese wichtige Frage zu klären. Ich habe zur Zeit leider keines. Sie etwa? Das würde uns Arbeit ersparen.

2x Hilfreiche Antwort

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