Liebes Forum,
ich bin seit vielen Jahren Mitglied in einer Waldgenossenschaft und habe eine nicht unerhebliche Anzahl an Anteilen an dieser Genossenschaft. Die Anteile sind fest mit meinem Grundstück im Schwarzwald verankert. Ich selber wohne nicht im Schwarzwald und genau dort liegt das Problem. Laut Satzung werde ich vom Anteil des Gewinns zur Hälfte ausgeschlossen, weil ich meinen Hauptwohnsitz nicht in dem Ort habe in dem die Anteile liegen.
Verstößt das nicht grundlegend gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? Auf Nachfrage teilte uns die Genossenschaft mit, dass die Satzung im Jahr 2011 vom Regierungspräsidium Freiburg intensiv rechtlich geprüft wurde und auch die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht festgestellt wurde.
Das Regierungspräsidium habe ich angeschrieben, leider wird auf meine Frage nur oberflächlich geantwortet und dem Thema ausgewichen. Man teilt mir mit, dass die Satzung mit dem Landeswaldgesetz vereinbar ist. Nach meiner Kenntnis bricht das GG als höherrangiges Gesetz das Landeswaldgesetz. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Es ist für mich schwer nachzuvollziehen, dass ein Mitglied aufgrund abweichenden Erstwohnsitzes nur an der Hälfte des Gewinns teilnimmt, obwohl es gleichermaßen am Bestand der Forstwirtschaft mitwirkt.
Ich hoffe ihr könnt mir Tipps oder Ratschläge geben wie ich am besten weiter vorgehe. Falls dieser Fall Aussicht auf Erfolg hat, würde ich entsprechend rechtliche Schritte einleiten.
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nekkel
Beschränkung des Anteils am Gewinn in einer Waldgenossenschaft
12. September 2018
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Frage vom 12. September 2018 | 14:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschränkung des Anteils am Gewinn in einer Waldgenossenschaft
Grundrechte verletzt?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. September 2018 | 14:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120122 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatNach meiner Kenntnis bricht das GG als höherrangiges Gesetz das Landeswaldgesetz. :
Klar.
Nur wieso sollte das GG hier überhaupt zur Anwendung kommen? Eine Genossenschaft ist eine Private Unternehmung.
ZitatVerstößt das nicht grundlegend gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? :
Gibt es hier nicht.
ZitatMan teilt mir mit, dass die Satzung mit dem Landeswaldgesetz vereinbar ist. :
Naja, ehrlich gesagt gebe ich auf Meinungen von solchen Stellen nichts.
Ob zulässig oder nicht, entscheidet am Ende ein Gericht.
ZitatLaut Satzung werde ich vom Anteil des Gewinns zur Hälfte ausgeschlossen, weil ich meinen Hauptwohnsitz nicht in dem Ort habe in dem die Anteile liegen. :
Dann müsste man den Teil mal prüfen, ob der nicht im Gesamtkontext eine unangemessene Benachteiligung darstellt die rechtswidrig wäre.
Was ist denn die Begründung für diesen Teil der Satzung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. September 2018 | 15:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Zusammen,
erst einmal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!
Zitat:Was ist denn die Begründung für diesen Teil der Satzung?
In der Satzung steht folgendes:
Beschränkung des Anteils am Gewinn
Ein Mitglied nimmt an dem ihm nach obigem zustehenden Gewinn nur zu Hälfte teil, solange es seinen Wohnsitz außerhalb der Gemeinde hat. Findet ein Eigentumswechsel hinsichtlich eines Kaufes statt, mit dessen Besitz die Mitgliedschaft der Genossenschaft verbunden ist, so steht dem Erwerber dieses Hauses, falls sich der Eigentumswechsel nicht zwischen Ehegatten oder Verwandten oder Verschwägerten der auf- und absteigenden Linie vollzieht, in dem ersten auf den Eintrag des Eigentumswechsels im Grundbuch folgenden Jahre ein Anteil am Gewinn der Genossenschaft nicht zu.
Beste Grüße
Nekkel
#4
Antwort vom 16. September 2018 | 09:31
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2318x hilfreich)
Bestand dieser Satzungstext schon vor der Zeichnung der Geschäftsanteile oder wurde die erst danach in die Satzung aufgenommen ?
#5
Antwort vom 16. September 2018 | 10:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBestand dieser Satzungstext schon vor der Zeichnung der Geschäftsanteile oder wurde die erst danach in die Satzung aufgenommen ? :
Das bringe ich in Erfahrung. Den Hof gibt es seit 1930 und ich meine damit gingen auch die Anteile hervor.
Und jetzt?
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