Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wenn der BGH in einer Leitsatzentscheidung ein Gesetzt auslegt, in weit hat diese Auslegung dann Einfluss auf die Urteile andere Gerichte?
Ich habe im Internet bereits ein wenig zu der Thematik recherchiert und habe da gelesen, dass die Richter der OLGs, LGs usw. sich in der Regel an diese Auslegungen halten, aber nicht dazu verpflichtet sind.
Was ist mit "in der Regel" genau gemeint? Was würde einen Richter dazu bewegen, das Gesetzt dann trotzdem anders auszulegen und wie häufig kommt das in der Praxis vor?
Ich bitte um Nachsicht, falls meine Frage unklar formuliert ist, in dem Fall bitte ich darauf hinzuweisen, damit ich sie vielleicht noch konkretisieren kann.
Mfg Keramikofen
-- Editier von Keramikofen am 31.03.2015 22:02
Auswirkungen einer Leitsatzentscheidung des BGH
31. März 2015
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Frage vom 31. März 2015 | 20:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Auswirkungen einer Leitsatzentscheidung des BGH
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#1
Antwort vom 31. März 2015 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitat:Was würde einen Richter dazu bewegen, das Gesetzt dann trotzdem anders auszulegen
Ganz einfach, das er die Sache halt anders sieht.
Zitat:und wie häufig kommt das in der Praxis vor?
Darüber gibt es keine Statistik, dürfte sich aber im niedrigen einstelligen Bereich bewegen.
#2
Antwort vom 31. März 2015 | 22:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatZitat:Was würde einen Richter dazu bewegen, das Gesetzt dann trotzdem anders auszulegen :
Ganz einfach, das er die Sache halt anders sieht.
Okay, keine Ahnung was ich da für eine Antwort erwartet haben.
Zitat:
Zitat:und wie häufig kommt das in der Praxis vor?
Darüber gibt es keine Statistik, dürfte sich aber im niedrigen einstelligen Bereich bewegen.
Also so gut wie nie.
Danke für deine Antwort(en)!
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#3
Antwort vom 1. April 2015 | 07:10
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Der Richter ist zwar in seinen Entscheidungen frei und kann deshalb auch von anderer Rechtsprechung abweichen. Es macht aber eben in den meisten Fällen keinen Sinn, weil der Verurteilte ja Revision einlegen kann und der BGH dann das Urteil des anderen Gerichts aufhebt. Ansonsten sind die allermeisten Richter auch von dem Grundsatz überzeugt, dass eine einheitliche Rechtsprechung der deutlich bessere Weg ist. Deshalb bleibt es die Ausnahme, dass Richter von höchstrichterlicher Rechtsprechung abweichen und dies hat dann eben auch meistens einen besonderen Grund, der im Einzelfall liegt.
#4
Antwort vom 1. April 2015 | 12:09
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Was würde einen Richter dazu bewegen, das Gesetzt dann trotzdem anders auszulegen
Hängt zum Beispiel auch daran, wie alt das BGH-Urteil ist. Auch wenn sich das Gesetz nicht geändert hat, kann eine "modernere" Auslegung eines Urteils aus 1953 evl. geboten sein.
Zitat:weil der Verurteilte ja Revision einlegen kann und der BGH dann das Urteil des anderen Gerichts aufhebt
Das nützt nur nichts, wenn der Streitwert für eine Revision zu gering ist. Dann kann man z.B. gegen ein AG-Urteil, das von der BGH-Rechtsprechung abweicht, nichts mehr machen.
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