Artikel als unecht verkauft...Beschwerden.

8. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
blackmamba100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel als unecht verkauft...Beschwerden.

Guten Abend
Ich hätte eine Frage.
Wenn man einen Artikel in Ebay ausdrücklich als unecht verkauft und Käufer sich nachher beschwert, dass der Artikel unecht ist, wer ist dann im Recht. Ich habe hier mal den Link, bitte die komplette Beschreibung lesen, wer ist im Recht, Käufer oder Verkäufer?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250826193239

Der Käufer meint, dass ich ihm den kompletten Tagespreis von 100 Gramm Gold zurückerstatten muss. Das wären fast 3500€, obwohl er den Artikel für 2€ gekauft hat. Wäre echt über Aufklärung dankbar.
Stimmt das? Ich habe ja den Artikel als enecht verkauft, also verstehe ich nicht, warum sich der Käufer nun aufregt.
lg

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Die Frage wäre wohl besser im Forum- Internetrecht gestellt worden.
Mit dem Grundgesetz hats sehr wenig zu tun.
kann das ein Moderator/Admin verschieben ???

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die Frage wäre wohl besser im Forum- Internetrecht gestellt worden.



Noch besser wäre das im Forum Strafrecht aufgehoben.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

wie viele sind denn echt bzw. unecht?

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"Iudex non calculat!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo blackmamba100,

sorry, aber wer ist so blöd und formuliert eine solche Beschreibung?

Was ist mit der Bezeichnung "Gold" gemeint? (vielleicht goldfarben, oder doch echtes Gold?)

Was ist mit der Bezeichnung "echt" gemeint? (echtes Gold oder nur echte Münzen = (ehemaliges) offizielles Zahlungsmittel?)

Was ist mit "mein Test" gemeint? (Wassertest (physikalisch), Säuretest (chemisch), Röntgentest?) Jedenfalls ist der Begriff "Test" als irgendeine mehr oder weniger übliche Prüfung aufzufassen.

Je nach Richter könnte einiges davon sehr ungünstig für den Verkäufer ausgelegt werden.
Allerdings besteht für die Gegenseite ein nicht unerhebliches Prozessrisiko.


quote:
Bei sehr vielen Münzen ergab mein Test, dass es Gold ist
Na und? Solange wirklich 100 Gramm Goldmünzen geliefert werden, ist es egal, ob es einige, viele, sehr viele oder sogar alle waren. Jedenfalls wurden 100 Gramm Goldmünzen angeboten, kein 100-Gramm-Glückspaket mit vielleicht gar keiner echten Goldmünze (zur Definition von "Gold" und "echt" siehe oben).
Übrigens ist "sehr viele" für mich schon mehr als die Hälfte, man darf imho den Begriff nicht wie in den Medien üblich verwenden (à la: schon sehr viele EHEC-Todesfälle).

quote:
Sicherheitshalber verkaufe ich alles als unecht.
Dieser Satz - noch dazu im Kleingedruckten - bewirkt praktisch gar nichts. Regelmäßig gilt auch ein Zusatz "Funktionsfähigkeit nicht getestet" als unbedeutend.

MfG Stefan


-- Editiert am 09.06.2011 01:58

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

@Flawless, wahre Worte.

Es kann hier kaum von 'ausdrücklich als unecht angegeben' gesprochen werden, denn 'ausdrücklich' impliziert eine gewisse Hervorhebung/Verdeutlichung. Kleinschreiben fällt da aber nicht unter "Verdeutlichen".

Ich möchte zwar nicht von Betrug sprechen, aber halte es für ausgesprochen zweifelhaft zu schreien "ANGEBOTEN WERDEN 100 GRAMM GOLDMÜNZEN" und dann hinterzuflüstern "ichweißabernichtobesgoldist" (metaphorisch ausgedrückt)

Angeboten wurden 100 Gramm Goldmünzen, zu liefern sind daher 100 Gramm Goldmünzen. Wenn Sie irgendwo etwas klein hinter dem Gewährleistungsausschluss versteckt hinschreiben ist dies schlicht und ergreifend unzureichend.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich einen Ferrari und dann irgendwo beim Gewährleistungsausschluss steht klein "ist aber nur ein Modell".


Entweder liefern Sie diese 100 Gramm oder (falls nicht) kann der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen. Das heißt er kann 100 Gramm Goldmünzen einkaufen und Sie die Differenz zahlen lassen.

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-- Editiert am 09.06.2011 12:28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
ausdrücklich als unecht verkauft


*lol* Und wovon träumst du nachts?

"Sicherheitshalber verkaufe ich alles als unecht." in Minischrift unten, nach deinem "Gold. Goldmünzen. ergab mein Test, dass es Gold ist" in Großbuchstaben?

Da verlierst du vor jedem Gericht in diesem Land. Und kannst froh sein, wenn du nicht noch eine Vorstrafe wegen Betruges hast hinterher.

quote:
Der Käufer meint, dass ich ihm den kompletten Tagespreis von 100 Gramm Gold zurückerstatten muss. Das wären fast 3500€


"Goldmünzen" sind vermutlich nicht zwingend pures Gold. Das wäre ja auch etwas blöd, weil das so verformbar ist, daß es für Münzen nicht verwendet wird.

Streiten kann man sich also allenfalls darüber, wie wertvoll die angebotenen Stücke sind, aber nicht darüber, ob der VK Goldmünzen schuldet.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn man einen Artikel in Ebay ausdrücklich als unecht verkauft und Käufer sich nachher beschwert, dass der Artikel unecht ist, wer ist dann im Recht. <hr size=1 noshade>

Dann wäre der Verkäufer im Recht.


Dummmerweise hast du gerade das jedoch nicht gemacht.
Was dir wohl auch bewusst ist, sonst wäre dieser Hinweis
quote:<hr size=1 noshade> bitte die komplette Beschreibung lesen, <hr size=1 noshade>

wohl absolut überflüssig.


Der Begriff 'ausdrücklich' meint nicht, das man in Textgröße 'Fliegenschiss' alle vorher aufgezählten und marktschreierisch angepriesenen Eigenschaften widerruft.
So etwas ist eher im Bereich des § 263 StGB angesiedelt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

quote:
daß dies als falsa demonstratio interpretiert werden würde.
Und für so eine - hier noch dazu völlig falsche - Aussage holst du einen alten Thread wieder hoch?
Sammelst du Beiträge?

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Warum hältst Du die Aussage für falsch?
Weil die Parteien hier gerade nicht dasselbe wollten. Der Verkäufer wollte sich absichern, falls die Münzen doch nicht echt sind. Und der Käufer hat die zitierte Aussage entweder gar nicht gelesen (dann war es auch nicht sein Wille), oder aber er hat sie als unbeachtlich betrachtet (Argumente siehe oben in den alten Beiträgen). Jedenfalls wollte der Käufer echte Münzen haben.

Du hast doch schon schön nach Wikipedia verlinkt, dort ist doch ein gutes Beispiel: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen Aufhebungsvertrag, nennen ihn aber fälschlicherweise Abwicklungsvertrag. Aus dieser Falschbezeichnung kann hier das Arbeitsamt nichts herleiten, denn der Vertrag müsste umgedeutet werden (beide Parteien wollten ausdrücklich das gleiche, haben sich jedoch falsch ausgedrückt).

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo tricyclePilot,

quote:
In gewisser Hinsicht doch: Der Verkäufer wollte, daß sein Angebot als Angebot über echte Goldmünzen verstanden wird, und genau so hat es der Käufer auch aufgefaßt.
Nein, der Verkäufer wollte sein Angebot imho als Goldmünzen-Lotterie aufgefasst wissen, der Käufer ging hingegen - mit recht - von echten Goldmünzen aus (was immer man nun genau darunter verstehen muss, aber dazu hatte ich mich ja auch schon ausgelassen).

quote:
Solche Konstellationen sind häufig. eBay-Verkäufer schreiben, "vorsichtshalber verkaufe ich es als defekt", oder Gebrauchtwagenhändler verkaufen ein Kfz mit TÜV und allem als "Bastlerfahrzeug".
Naja, häufig wohl nicht, aber es kommt natürlich vor. Meine Meinung zu solchen versteckt genannten Eigenschaften/Merkmalen kannst du in meinem ersten Beitrag hier nachlesen. Trtotzdem ist es aber nicht in jedem Fall eine falsa demonstratio.

quote:
Ich halte das Vorgehen im Angebot des TE für 100% vergleichbar. Erkläre Du mir den Unterschied, also: weshalb es im zitierten Urteil eine falsa demonstratio ist, und im hier diskutierten Fall nicht.
Also, ganz davon abgesehen, dass ich den "Bastlerfahrzeug"-Fall auch nicht für ein Paradebeispiel einer falsa demonstratio halte, gibt es doch einen wichtigen Unterschied. Denn der Händler ging wohl davon aus, dass das Auto noch einigermaßen OK ist, wollte sich aber der Gewährleistung entziehen (leider ist das in Deutschland für Händler nicht so einfach möglich, mit der Folge, dass man ältere Autos so gut wie gar nicht mehr bei Gebrauchtwagenhändlern kaufen kann - ich finde das nicht immer gut, habe aber auch keine perfekte Lösung).

quote:
Das heißt nicht, daß der Begriff durch das eine Beispiel umfassend erläutert worden wäre.
Nein, natürlich nicht, allein über falsa demonstratio ließen sich sicher ganze Bücher schreiben; vielleicht gibt es ja schon welche. Aber das Beispiel sagt für mich das Entscheidende, nämlich dass beide Parteien das gleiche gewollt haben müssen und praktisch auch dem gleichen Mißverständnis - etwa in der Wortbedeutung oder der Tragweite - unterlegen sein müssen.

MfG Stefan

PS: Mindestens das "völlig" aus meiner ersten Antwort auf deinen Beitrag ziehe ich hiermit zurück, es war doch nicht ganz so abwegig wie ich im ersten Moment gedacht hatte.

-- Editiert am 10.08.2011 21:54

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
und praktisch auch dem gleichen Mißverständnis - etwa in der Wortbedeutung oder der Tragweite - unterlegen sein müssen


Nein, ein beiderseitiges Mißverständnis muß es nicht zwingend sein. Es kann auch ein einseitiges Mißverständnis oder sogar eine bewußte einvernehmliche Falschbezeichnung durch beide Seiten (Bsp: beide Seiten nennen das 25,000-EUR-Motorrad "altes Moped").

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""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Es kann auch ein einseitiges Mißverständnis
Dann nenn' doch mal ein Beispiel (wohlgemerkt, wir diskutieren jetzt über eine "falsa demonstratio").

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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