Artikel 4 - Religionsfreiheit...

14. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)
Artikel 4 - Religionsfreiheit...

Ein Schüler (freiwillig), sunnitischer Muslim, beruft sich in zwei Fällen auf die Religionsfreiheit:

1 Fehltag, weil er als Familienmitglied beim Großvater die Pflicht zur Gebetsbegleitung im Todeskampf habe.

3 Fehltage, weil er nach der Beerdigung die Pflicht zur Teilnahme an einem 7-Tägigen Totengebet im Hause des Verstorbenen habe.

(Todesfall und Beerdigung lagen in den Ferien, auch bei 1-2 zusätzlichen Reisetagen wäre kein Unterrichtsversäumnis entstanden. Der erste Fehltag lag direkt vor, die drei weiteren Fehltage direkt nach den Ferien. Beleg für die Überführung des Leichnams wurde vorgelegt. Der Schüler steht aufgrund diverser Verstöße vor dem Schulausschluss. Für die Glaubwürdigkeit des Schülers würde ich die Hand nicht ins Feuer legen.)

Die Gebetsbegleitung im Todeskampf gibt es tatsächlich. Von einem 7-tägigen Totengebet nach der Beerdigung habe ich nie gehört und konnte auch nichts dazu finden, will aber nicht ausschließen, dass es das gibt.

Wäre die Schule, im Sinne von Artikel 4, gehalten, die Fehlzeiten zu entschuldigen?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Wäre die Schule, im Sinne von Artikel 4, gehalten, die Fehlzeiten zu entschuldigen?

IMO nein. Es geht ja vermutlich mehr um Sitten und Gebräuche und weniger um Religionsausübung.

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#2
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke für die Meinung, Tonitronic, und für die Hinweise zu den Trauerritualen, Ali Baba!

Zu letzteren hätte ich noch eine Frage:

Betreffen diese Rituale die gesamte Großfamilie? Im beschriebenen Fall ging es um den Enkel des Verstorbenen. Das würde doch dann im Zweifelsfalle bedeuten, dass neben den unmittelbaren Haushaltsmitgliedern auch sämtliche Geschwister, Kinder und Enkel ihren außerfamiliären Verpflichtungen 7 Tage lang nicht nach kommen könnten?

Und zur "Umsetzung": Für diese Zeit müsste dann doch wohl eine Beurlaubung bei Arbeitgeber oder, wie hier, Schule beantragt werden?

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#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Schulgesetze der Länder sehen Beurlaubungs- und Befreiungsmöglichkeiten aus wichtigen Gründen vor. Dabei ist der wichtige Grund gegen die Schulpflicht (den Bildungsauftrag der Schule) abzuwägen. Ein wichtiger Grund kann auch in der Wahrnehmung religiöser Pflichten bestehen. Damit die Schule die notwendige Abwägung durchführen kann, ist - wenn möglich – einen entsprechenden Antrag stellen.

Unangekündigtes Fernbleiben ist in der Regel genauso unzulässig wie das Nachschieben von Gründen, die im Nachhinein das Fernbleiben entschuldigen sollen.

Darüber hinaus berechtigt nicht jede irgendwie religiös geartete Begründung eine Beurlaubung. Es ist immer abzuwägen. Meinem Wissen nach werden Schülern unabhängig von der Religionszugehörigkeit Beurlaubungen beim Tod eines nahen Angehörigen (Großeltern unklar) oder auch bei dessen Beerdigung gewährt. Befreiungen für darüber hinausgehende religiöse Pflichten im Zusammenhang mit dem Versterben – die es ja auch im Christentum gibt – sind mir aber nicht bekannt. Sieht man sich zudem die Rechsprechung an, die teilweise zum Schulsport (Schwimmunterricht) oder zu Klassenfahrten verpflichtet, kann ich mir kaum vorstellen, dass man eine viertägige Befreiung wegen religiöser Pflichten im Zusammenhang mit einem verstorbenen Großvater durchsetzen kann.
Schließlich kommt hinzu, dass die religiösen Pflichten im vorliegenden Fall gerade zu Beginn und zum Ende der Ferien lagen, was Schulen in der Regel zu besonders kritischem Nachfragen veranlasst.

Wenn ich eine Prognose abgeben müsste, würde ich sagen, dass eher kein Grund für eine so umfangreiche Befreiung vorgelegen hat.
Falls der Schüler auch noch ferngeblieben ist, ohne vorher einen Antrag zu stellen, ist die Sache bereits im Verfahren falsch gelaufen. Die Schule könnte dem Schüler dann allein deshalb „einen auf den Deckel geben“.

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#5
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke, Mausi!

Der Schüler kam dem Schulausschluss zuvor, indem er sich abmeldete (wie erwähnt lagen schon diverse andere Versäumnisse vor und auch die Leistungen waren eher naja).

Dennoch haben mir die Meinungen und Informationen hier sehr weiter geholfen, zumal nicht ausgeschlossen ist, dass ähnliche Situationen in der Zukunft auftauchen.

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#6
 Von 
guest123-2226
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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