Hallo,
gab es in den letzten Jahren seitens des Bundesverfassungsgerichts eine eine klare Stellungnahme dazu ob Art 3 GG Abs 1 bei Fällen der Inländerdiskriminierung (europarechtlicher Bezug) Anwendung finden kann oder nicht? Oder wurde, wie die Jahre zuvor, sich hier einer Beantwortung entzogen?
Danke für Eure Hilfe.
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Art. 3 GG Abs.1 vs Inländerdiskriminierung
10. Januar 2014
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Frage vom 10. Januar 2014 | 15:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Art. 3 GG Abs.1 vs Inländerdiskriminierung
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#1
Antwort vom 10. Januar 2014 | 17:04
Von
Status: Praktikant (586 Beiträge, 312x hilfreich)
Was für Fälle sollen das sein?
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#2
Antwort vom 10. Januar 2014 | 19:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Fälle in denen EU-Ausländer, bzw Ware aus dem EU-Ausland aufgrund von europäischem Recht (oder Rechtsprechung) in Deutschland besser gestellt werden als Inländer.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2014 | 10:39
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Was für Fälle sollen das sein?
So eine Anfrage hatten wir schon mal in letzter Zeit; ich glaube, ein Beispiel dafür war Bier (also die Unterwerfung deutscher Brauer unter das Reinheitsgebot).
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