Hallo liebe Juristen und Mitglieder!
Ich habe in Niedersachsen ein eigenes Gewerbe. Dies ist bereits angemeldet.
In München möchte ich nun einen Nebensitz gründen und wollte gerne wissen, ob ich das Gewerbe in München persönlich vor Ort bei der dort zugehörigen Instanz anmelden muss, oder ob ich das auch vom Hauptsitz, also im Amt meiner Nähe machen kann. Hierbei ist zu erwähnen, dass es sich um eine nicht selbstständige Zweigstelle, also noch ohne eigene Buchhaltung handelt.
Über kompetente und aufschlussreiche Hilfe wäre ich sehr dankbar!
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-- Editiert am 01.10.2010 21:19
Zweites Gewerbe persönlich anmelden?
1. Oktober 2010
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Frage vom 1. Oktober 2010 | 20:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweites Gewerbe persönlich anmelden?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2010 | 23:56
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Eine Anmeldung hat in München stattzufinden.
Je nach Gewerbeamt kann diese persönlich, schriftlich od. online erfolgen.
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