Was tun gegen diesen Vertrag?

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Amazen75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Was tun gegen diesen Vertrag?

Hallo,
mein name ist Andreas bin 15 Jahre alt und weiss nicht ob ich im richtigem Thema bin, darum erstmal Entschuldigung hier. Letztens habe ich einen Teamspeak 3 Server gekauft bei 4Netplayer.net jedoch dachte ich am Anfang das ich nur einmal bezahlen muss und gut ist. Jedoch kommt jetzt jeden Monat ein beitrag von 5.46€. Kündigen kann ich angeblich nicht da ich die Mindestvertraglaufzeit einhalten muss oder so. Da ich ja Minderjährig bin und meine Eltern nicht wollen das ich ein Teamspeak 3 Server habe bitte ich euch mir zu helfen was ich dagegen machen kann.

Danke :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

"Abo"-Verträge von Minderjährigen sind ohne Zustimmung der Eltern unwirksam.

Weitere Infos:
http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_vertraege.pdf


Deine Eltern (!!!) müssen dagegen vorgehen!!!

http://www.vz-nrw.de/mediabig/218142A.pdf

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amazen75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe diese Mail zurück bekommen.

Hallo,

schicken Sie uns bitte dazu eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde per Fax.
Sollte das dann der Fall sein, können wir das Abo zum nächsten möglich Termin
kündigen. Die entstandenen Kosten bis dahin müssen gezahlt werden. Da dies ein
Betrug ist nach §263a StGB , stellen wir ggf. Strafanzeige.
Es wurde bewusst ein falsches Geburtsdatum ( 13.05.1995 ) angegeben.

mit freundlichen Grüßen

Ihr 4Players-Support,
NAME

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Lass Dich nicht einschüchtern !!!


quote:<hr size=1 noshade>schicken Sie uns bitte dazu eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde per Fax. <hr size=1 noshade>


NEIN !!!

Es reicht die bloße Behauptung der Minderjährigkeit.


quote:<hr size=1 noshade>Sollte das dann der Fall sein, können wir das Abo zum nächsten möglich Termin
kündigen. Die entstandenen Kosten bis dahin müssen gezahlt werden. <hr size=1 noshade>


Falsch !!!

Vertrag war schwebend unwirksam.


quote:<hr size=1 noshade>Da dies ein
Betrug ist nach §263a StGB , stellen wir ggf. Strafanzeige. <hr size=1 noshade>



Ebenfalls falsch!!!

Es ist keine Straftat und erst recht kein Betrug.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Vertrag war, zunächst schwebend wirksam und wurde, als Ihre Eltern dem Vertrag nicht zustimmten, von Anfang an unwirksam.

Dies liegt daran, dass Minderjährige keine Dauerschuldverhältnisse eingehen können (ein Dauerschuldverhältnis ist ein fortlaufender Vertrag und anders zu sehen als der Kauf einer Flasche Getränk (Taschengeldgeschäft)).

Ihre Erltern müssen dem Anbieter gegenüber erklären, dass sie den von Ihnen eingegangenem Vertrag widersprechen und von vornherein auch widersprochen hätten. Dies führt zur Nichtigkeit des Vertrages.

Der Vertrag dürfte daraufhin hinfällig sein.

Haben Sie ein falsches Geburtsdatum angegeben, hätten Sie eine Täuschung begangen. Wird das angezeigt, was könnte Ihnen drohen? Ich denke es geht mit einer Ermahnung ab. Die Justiz hat anderes zu tun.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Haben Sie ein falsches Geburtsdatum angegeben, hätten Sie eine Täuschung begangen.


Die Angabe eines falschen Geb.-Datums ist keine Straftat!

Der TE wollte auch keinen Betrug begehen, da er nicht von einem Abo ausging. Betrug setzt im subj. Tb. mind. dolus eventualis voraus. Dies ist hier jedoch nicht gegeben, so dass die Vorauss. nicht vorliegen.

quote:
Wird das angezeigt, was könnte Ihnen drohen? Ich denke es geht mit einer Ermahnung ab. Die Justiz hat anderes zu tun.


Da passiert NICHTS !!!

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-- Editiert hamburger-1910 am 12.01.2015 20:48

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
zunächst schwebend wirksam


NEIN !!!


schwebend unwirksam !!!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Amazen75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
erstmal bedanke ich mich wirklich sehr herzlich für eure Hilfe.
Ja, ich gebe es zu ich habe das Datum gewälscht (was halt jeder jugendliche halt so macht.). Jetzt habe ich die frage: wie kündige ich den Server weil, die wollen das ich eine Geburtsurkunde an die Sende. Ich möchte einfach nur das der Server schließt von mir aus können die das Geld haben was ich bezahlt habe aber ich möchte nicht weiter mehr zahlen !!! Wäre dankbar wenn einer mir eine Vorlage machen könnte damit ich eine Email an die Senden könnte.

-- Editiert Amazen75 am 12.01.2015 22:16

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Es bedarf keiner Kündigung, da es keinen wirksamen Vertrag gab und gibt!

NOCHMAL:
NICHTS EINSENDEN (Geb.-Urk. etc.)!!!


Du NICHT, sondern Deine Eltern müssen schreiben (per Einschreiben/Rückschein!!! E-Mail hat keinen Beweiswert!!!)

http://www.vz-nrw.de/mediabig/218142A.pdf

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Zitat:
Wird das angezeigt, was könnte Ihnen drohen? Ich denke es geht mit einer Ermahnung ab. Die Justiz hat anderes zu tun. <hr size=1 noshade>


Da passiert NICHTS !!!
Stimmt, in 99,5% aller solcher Fälle passiert nichts, weil die Justiz tatsächlich anderes zu tun hat.



quote:<hr size=1 noshade>Der TE wollte auch keinen Betrug begehen, da er nicht von einem Abo ausging. <hr size=1 noshade>


Wie will er das denn galubhaft machen?
quote:<hr size=1 noshade>Gesamtpreis: 5,46 €/Monat <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Kosten für diesen Tarif erster Monat Folgemonate
5,46 € 5,46 € <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Monatsgebühr 5,46 € <hr size=1 noshade>

Nix davon versteckt, alles gut sichtbar


Der deutschen Schritfsprache ist er ja mächtig, also dürfte "Wieso Abo?" kaum glaubhaft sein.



Und dann das hier:
quote:<hr size=1 noshade>Die Nutzung der registrierungspflichtigen Dienste kann nur erfolgen, wenn der Nutzer über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. <hr size=1 noshade>

Auch gut sichtbar.

Mit zu niedrigem Geburtsdatum wird der Vertrag auch nicht angemommen, als auch kein glaubwürdiger "Zufall" das man sich da "verklickt" hat.



Aber der TE wird wohl hoffentlich die Lehre daraus ziehen, künftig alles sorgfältig zu lesen und nicht blos wild mit der Maus herumzuklicken bis man im Schlamassel steckt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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