Warenverzug-Rechnung vom Anwalt!!

9. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Engel2015
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Warenverzug-Rechnung vom Anwalt!!

Hallo zusammen,

Ich bin Gewerbetreibender und war mit der Lieferung für einen Kunden in Verzug.
Jetzt habe ich einen Brief vom Anwalt bekommen. In diesem steht das ich aufgrund seines Schreiben vom ... den Betrag in Höhe von ... Zurück überwiesen habe.
Ich habe aber KEINEN Brief von einem Anwalt bekommen.
Ich habe die Rückabwicklung des Kaufes selber vorgeschlagen und nach den Daten zum zurück überweisen angefragt.

Jetzt soll ich bis Ende des Monats Gebühren bezahlen von 83€.

Laut ,286 BGB, bin ich dazu verpflichtet. Zahle ich den Betrag nicht wird Klage eingereicht.

Was soll ich machen? Zahlen oder Rückbrief?

Grüße aus dem hohen Norden,
Conny

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

für mich ist fraglich, wann Sie in Lieferungsverzug geraten sind. War ein fixer Liefertermin vereinbart? Handelt es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Käufer? Wurde Ihnen eine Nachfrist zur Lieferung gesetzt? Warum konnten Sie nicht liefern? Unmöglichkeit?

Erst wenn man die gesamte Gechsichte kennt, könnte gesagt werden, ob ein Anwalt berechtigt eingeschaltet wurde und die Kosten deahlb wohlvermutlich zu bezahlen sind.

Signatur:

Blaki

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Engel2015
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Lieferzeit war 6-8 Wochen, bin aber drüber, es handelt sich um ein Gegenstand in der Wohnung! Nichts wo Schaden entsteht, wie z.b bei der Lieferung eines Autos, auf das man angewiesen ist.
Im Anwaltsschreiben steht " aufgrund unseres schreiben vom 28.haben Sie den Betrag zurück überwiesen.
Habe aber keinen Brief erhalten.
Habe von mir aus der Kundin die Rückabwicklung erfragt.

Muss man nicht vorher, schriftlich dem Verkäufer eine Mahnung schicken?

Doch, den Anwalt gibt es, hab gegoogelt.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Der Kunde muss hier nicht erst Mahnen, denn der Liefertermin ist fix,

Da ist weit und breit kein Fixtermin erkennbar.



Zitat:
Habe von mir aus der Kundin die Rückabwicklung erfragt.

Der Zugang lässt sich nachweisen? Vermutlich ja eher nicht. Ohne Zugangsnachweis sieht das schlecht aus.

Möglicherweise hat man in dem Schreiben auch durch unglückliche Formulierung irgendwelche Zusagen gemacht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen